Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rede zum Bewachungsgewerbe

Zu Protokoll

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Inzwischen sind zwei Jahre vergangen, seit 2014 die schweren Übergriffen von Mitarbeitern privater Sicherheitsdienste auf Menschen in Flüchtlingsunterkünften stattgefunden haben.

Zeit genug also ein umfassendes Regelungskonzept zu erarbeiten – sollte man meinen. Daher wundert mich schon, dass im vorliegenden Entwurf nach – zahlreichen zum Teil auch guten Änderungen – der Bereich Aus-, Weiter- und Fortbildung nun letztlich weitgehend ausgeklammert bleiben soll. Dabei sind das doch gerade die entscheidenden Instrumente, mit denen am besten Qualität gefördert und der notwenige Schutz der Grund- und Menschenrechte in der täglichen Arbeit verankert werden kann.

Hier wäre eine inhaltliche Reglung wichtig, die angemessen auf die unterschiedlichen Einsatzgebiete und die damit jeweils verbundenen Anforderungen eingeht. Aus genau diesem Grund reicht es auch nicht, wenn beispielsweise im Flüchtlingsbereich nur bei einer leitenden Funktion eine Sachkundeprüfung verlangt wird.

Das wird der übertragenen Aufgabe nicht gerecht und schafft auch im Übrigen nicht die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen.

Auch wäre es sinnvoll, konkrete Regelungen vorzusehen, die geeignet sind, bei privaten Sicherheitsdiensten die im öffentlichen Interesse notwenige Transparenz herzustellen. Das gilt dabei besonders für die Sicherheitsdienste, die im staatlichen Auftrag tätig werden. Denn gerade im staatlichen Auftrag müssen hohe Maßstäbe gelten und auch eingehalten werden. Anders ist die Mitwirkung privater Dienstleister an der Gemeinschaftsaufgabe Innere Sicherheit jedenfalls nicht vorstellbar und auch nicht zielführend.

Und dabei muss auch klar sein und klar bleiben, dass das staatliche Gewaltmonopol nicht aufgeweicht werden darf. Schließlich gibt es gute Gründe, die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse in der Regel nur Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen.

Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt somit trotz einiger Verbesserungen weiter hinter dem Antrag meiner Fraktion vom Dezember 2014 zurück.

Wie sich das Gesetz in der Praxis bewähren wird, hängt jetzt aber auch davon ab, wie der Vollzug ausgestaltet wird, wobei die wahrscheinlich wichtigste Fragen lauten dürfen: Wird die Zuverlässigkeitsprüfung dazu führen, dass zukünftig keine bekennenden Rechtsextremen mehr in Flüchtlingsunterkünften eingesetzt werden? Wird das geforderte Register so aufgebaut, dass tatsächlich wirksame Kontrollen vor Ort möglich werden?

Ich hoffe da wurde in den letzten zwei Jahren auch schon Vorarbeit geleistet. Wenig ambitioniert erscheint mir da aber, dass wesentliche Regelungen zur Zuverlässigkeitsprüfung erst 2019 in Kraft treten sollen.

Eines muss uns allen jedenfalls klar sein: Vorkommnisse, wie die von 2014 dürfen sich nicht wiederholen!

 

Vielen Dank.