Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kuppel Reichstag

Rede zum bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung (Burkaverbot)

Rede zu Protokoll

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

„Wir sollten bei den Regelungen bleiben, die wir haben und nicht neuen Unfrieden in unser Land bringen mit einer so sehr spaltenden Diskussion“ so äußerte sich der Bundesinnenminister noch im August letzten Jahres zum Thema Burka-Verbot. Dennoch wurde die Diskussion geführt, als habe die Frage der Gesichtsverhüllung für die Innere Sicherheit irgendeine Relevanz. Dem ist nicht so und davon ist im vorliegenden Gesetzentwurf auch nicht mehr die Rede.

Der Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung datiert auf den 15.02.2017 und es wäre wahrlich besser gewesen, der Entwurf wäre früher vorgelegt worden, denn von den markieren Forderungen aus den Reihen der schwarzen Sheriffs bei CDU und CSU ist wahrlich nicht viel übrig geblieben. Dennoch ist offen, ob es für die nun vorgelegten Regelungen, die sich insbesondere auf Bundesbeamtinnen, Soldateninnen und Richterinnen beziehen je einen möglichen Anwendungsfall gegeben hat.

Dieser Nachweis hätte jedoch geführt werden müssen, denn die allgemeine Erfahrung deutet darauf hin, dass die allgemeinen Regelungen für Beamte, Richter und Soldaten ausreichen, im notwendigen Maß Fragen der amts- und dienstangemessenen Bekleidung zu regeln.

Ohne diesen Nachweis stellt die Regelung – eben gerade aufgrund dieser fehlenden Regelungsbedürftigkeit – in ihrer speziellen Ausprägung eine ungerechtfertigte Vorverurteilung dar.

Dasselbe gilt für jene Regelungen des Entwurfs, die die Identifizierung anhand von Lichtbildern regeln. Auch hier ist nicht bekannt, dass es tatsächlich zu Anwendungsfällen kommt, die aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht zu lösen sind.

Anders verhält es sich jedoch hinsichtlich derjenigen Regelungen, die gänzlich ohne Sachbezug zur Frage der Gesichtsverhüllung zum ursprünglichen Antrag durch den Änderungsantrag hinzugekommen sind.

Eine Anpassung der Versorgungsregelungen insbesondere auch für die Soldatinnen und Soldaten erscheint angezeigt. Meine Fraktion hat dieses Anliegen durch einen eigenen Änderungsantrag konstruktiv unterstützt. Die Verbindung zweier völlig unterschiedlicher Sachfragen in einer Initiative mag dem baldigen Ende der Legislaturperiode geschuldet sein, für die öffentliche Wahrnehmung parlamentarischer Entscheidungen finde ich es wenig glücklich.