Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rede zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes

Polizeifahrzeug

Rede zu Protokoll

Der vorliegende Gesetzentwurf reagiert auf die im Mai 2016 beschlossene neue Verordnung 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Europol und beschränkt sich im Wesentlichen darauf, die nach der Verordnung zwingend vorgegebenen nationalen Regelungen zu schaffen.

Europol hat dabei weiterhin in erster Linie die Aufgabe, die Tätigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu stärken sowie deren Zusammenarbeit bei der Prävention und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und anderen Formen schwerer Kriminalität zu unterstützen. Dabei steht die eigene Datenverarbeitung durch Europol sowie die Weitergabe von Informationen und Analysen an nationale Behörden im Zentrum.

Ein wesentlicher Punkt dabei ist aber, dass die Abfragen nationaler Behörden künftig nicht mehr durch das jeweilige Verbindungsbüro sondern direkt durch die jeweilige nationale Polizeibehörde erfolgen sollen. Ein solcher Schritt war ja zu erwarten. Ob dadurch aber eine bessere Nutzung der Systeme durch die Mitgliedstaaten erreicht wird, wird man erst in der Praxis sehen können.

Neu ist aber auch, dass nationalen Behörden dabei nun auch der Zugang zu Daten eröffnet wird, die bei Europol bisher nur zu Analysezwecken verarbeitet werden. In diesem Zusammenhang besonders wichtig ist daher, dass der europäische Gesetzgeber dem Thema Datenschutz erhebliches Gewicht beimisst. So wurde ein ganz neues Kapitel der Verordnung allein den Datenschutzgarantien gewidmet.

Die Verordnung nimmt außerdem stärker alle Kriminalitätsformen in den Blick, die durch die Nutzung des Internets erleichtert, gefördert oder begangen werden und die Herausforderungen, die sich daraus für die polizeiliche Arbeit ergeben. In diesem Zusammenhang definiert die Verordnung eine völlig neue Aufgabe:

Europol soll zukünftig in Kontakt zu privaten Anbietern von Online-Diensten treten, damit diese auf freiwilliger Basis die Vereinbarkeit bestimmter Inhalte mit ihren jeweiligen Geschäftsbedingungen überprüfen und gegebenenfalls Inhalte oder Links löschen.

Die Regelung müssen wir uns sehr genau anschauen, da hier eine Datenweitergabe von einer nationalen Polizeibehörde – also beispielsweise der Bundespolizei – an Europol und von Europol an den privaten Betreiber eines Online-Dienstes – also beispielsweise Facebook – erfolgt und das ist nach meiner Einschätzung etwas, dass ein nationaler Gesetzgeber explizit regeln sollte. Immerhin wird hier eine private Stelle in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben einbezogen. Die dadurch ausgelösten Restriktionen können durchaus grundrechtsrelevant sein oder Grundrechtseingriffen jedenfalls sehr nahe kommen. Der vorliegende Gesetzentwurf greift diese Fragen jedoch nicht auf.

Geeignete nationale Regeln wären hier aber besonders wichtig, um ein rechtsstaatliches Verfahren sicherzustellen. Immerhin ist davon auszugehen, dass die Folge der Übermittlung polizeilicher Daten in aller Regel eine Löschung oder Sperrung sein wird, wobei auch die Auswirkungen auf den Rechtsweg beziehungsweise den Rechtsschutz der Betroffenen sehr schwer wiegen können.

Vor allem ist es aber eine Grundsatzentscheidung, wie Private in die Erfüllung von Sicherheitsaufgaben eingebunden werden sollen. Ich verweise hier nur auf die Diskussion, die wir gerade zur Erweiterung der privaten Videoüberwachung führen. In der Anhörung zu dem entsprechenden Gesetzentwurf wurde von Seiten der Sachverständigen schließlich auch auf die engen datenschutzrechtlichen Grenzen hingewiesen.

Aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit aber auch im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wäre es im Übrigen dringend angezeigt, weitere Regelungen in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Wesentliche Ansätze hinsichtlich der Frage der Zweckbindung polizeilicher Daten hat zum Beispiel die Anhörung zum BKA-Gesetz geliefert, die man auch hier aufgreifen könnte. Dazu ist es jedoch notwendig Anhörungen nicht nur durchzuführen, sondern die Stellungnahmen der Experten auch tatsächlich in das Gesetzgebungsverfahren einfließen zu lassen.

Und auch das zeigt der vorliegende Gesetzentwurf deutlich: Europol braucht schon allein aufgrund der Masse an polizeilichen Daten, die dort zukünftig zusammenlaufen sollen, eine bessere parlamentarische Kontrolle. Als nationales Parlament sollten wir daher unseren gesamten Einfluss geltend machen das zu gewährleisten. Vielen Dank!