Ein guter Tag für eine bürgernahe Polizei
Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärt Irene Mihalic, Sprecherin für Innenpolitik:
Die heutige Entscheidung bestätigt, dass es verfassungsrechtlich möglich ist, eine persönliche Kennzeichnung bei polizeilichen Einsätzen vorzusehen. Das ist ein positives Signal für eine Polizei, die bürgernah sein will, und deckt sich mit den guten Erfahrungen, die bereits in vielen Bundesländern mit einer entsprechenden Kennzeichnung gemacht wurden. Dabei ist aus grüner Sicht nicht zwingend das Namensschild der beste Weg. Auch eine andere Form der Kennung kann den Zweck erfüllen, für Klarheit bei einer gegebenenfalls später nötigen Überprüfung einer Maßnahme zu sorgen. Die Nachvollziehbarkeit polizeilichen Handelns ist ein zentraler Baustein für nachhaltiges Vertrauen in die Polizei.