Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Organisierte Kriminalität in den Fokus nehmen!

Autor*innenpapier

Die Organisierte Kriminalität (OK) stellt eine sehr ernsthafte und trotzdem immer noch vielfach unterschätzte Gefahr für die Innere Sicherheit in Deutschland und Europa dar und bleibt doch für die Bürger*innen meist unsichtbar. Dabei erwirtschaften hochkriminelle Gruppen und Banden Erlöse in Milliarden-Höhe. Beispielsweise soll die italienische Mafiaorganisation ’Ndrangheta mit ihren Tätigkeiten einen Umsatz von über 50 Milliarden Euro pro Jahr erzielen und den europäischen Kokainhandel dominieren (Luzerner Zeitung, 21.07.2020). Damit erzielt die ’Ndrangheta einen Jahresumsatz, der in etwa einem großen deutschen Automobilhersteller entspricht. Wie bedeutsam der Drogenhandel für die OK ist, lässt sich sowohl durch Strafverfolgungsstatistiken als auch durch wiederkehrende Fahndungserfolge verdeutlichen. So stellt das Bundeslagebild OK 2019 des Bundeskriminalamts (BKA) in rund einem Drittel der Verfahren Bezüge zur Drogenkriminalität fest. Eine besondere Rolle spielt hierbei immer wieder der Handel mit Kokain, der auch nach Einschätzung von Europol an Bedeutung gewonnen hat (SOCTA, 2021). Rekordsicherstellungen im Tonnenbereich mit einem Marktwert von mehreren hundert Millionen Euro in den vergangenen Jahren sind nur ein Ausschnitt dieser Entwicklung und lassen erahnen, was sich im Dunkelfeld verbirgt.

Die der OK zugeordneten Delikte fallen in der Regel in den Bereich der sogenannten Kontrollkriminalität und werden häufig nur festgestellt, wenn der Ermittlungsdruck hoch ist. Exemplarisch zählen hierzu z. B. aufwändige Kontrollen von gehandelten Gütern und darin versteckte Schmuggelware. In der Öffentlichkeit spielt die OK eher eine untergeordnete Rolle, wenn nicht sichtbare Gewalt im öffentlichen Raum stattfindet oder der organisierte Wohnungseinbruchsdiebstahl für Schlagzeilen sorgt. Gerade einflussreiche Organisationen der OK wie z. B. die ’Ndrangheta setzen in Deutschland eher selten öffentlich Gewalt ein und versuchen im Verborgenen zu agieren. In einzelnen Fällen kann auch beobachtet werden, dass einflussreiche Personen der Unterwelt betont bürgerliche Fassaden aufbauen und sich sogar als „Wohltäter*innen“ inszenieren. Jedoch davon zu sprechen, dass Deutschland nur Ruhe- und Rückzugsraum für die Gruppierungen ist, ist falsch. Im europäischen Ausland und auch immer wieder bei uns in Deutschland lässt sich allerdings auch eine zunehmende Gewaltbereitschaft – zumeist ausgelöst durch ausgebrochene Konflikte unter verschiedenen Gruppen – beobachten, wie es z.B. die durch die Auswertungen des verschlüsselten Dienstes „EncroChat“ ausgelösten Ermittlungsverfahren oder auch der Mordanschlag an den niederländischen Investigativ-Journalisten Peter R. de Vries am 06.07.2021 in Amsterdam nahelegen.

Die OK steht wie unsere Gesellschaft im Umbruch. Straftaten verlagern sich in den digitalen Raum und neue Organisationsformen entstehen. Darüber hinaus scheint die COVID-19-Pandemie die Strukturen der OK zu verändern. Europol hat im aktuellen Bericht zur Schweren und Organisierten Kriminalität (SOCTA, 2021) beschrieben, wie hierarchische Organisationsmodelle zunehmend durch fluide Netzwerkmodelle ersetzt werden und kriminelle Akteur*innen flexibel und projektbezogen zusammenarbeiten. Hierbei ist auch eine enge Verknüpfung von legalen und illegalen Wirtschaftstätigkeiten zu beobachten, die entweder als Fassade oder als Tatmittel für kriminelle Aktivitäten genutzt werden. Hierzu kann z. B. ein Logistikunternehmen zum Vertrieb von illegalen Waren oder ein Handelsgeschäft mit großen Bargeldumsätzen zur Verschleierung von inkriminiertem Kapital und zum Zweck der Geldwäsche zählen. So kann in Italien zum Beispiel ein zunehmender Einfluss der OK auf den Handel mit Agrarprodukten und Lebensmitteln festgestellt werden. In Deutschland muss von einem besondere Geldwäscherisiko, insbesondere im Immobiliensektor, ausgegangen werden.

Neben einer Infiltrierung von legalen Wirtschaftsbereichen durch die OK müssen auch deren kriminelle Handlungen innerhalb der Wirtschaft selbst stärker in den Blick genommen werden. Dabei gestaltet sich die in Deutschland getroffene Abgrenzung zwischen OK und Wirtschaftskriminalität nach Einschätzung von Expert*innen oft schwierig (Tagesschau, 01.10.2019). Ein Beispiel hierfür ist der Skandal um die Wirecard AG, deren Geschäftsmodell mutmaßlich auf hochkomplexe Bilanzmanipulationen und Betrug aufbaute. Darüber hinaus sind der systematische Steuerbetrug im Rahmen des „CumEx-Skandals“ sowie die Abgasmanipulationen bei Kfz durch manipulierte Abschalteinrichtungen Ausdruck einer organisierten Wirtschaftskriminalität. Den Entwurf eines Unternehmenssanktionsgesetzes, obwohl von der Bundesregierung beschlossen und eingebracht, hat die Unionsfraktion im Bundestag blockiert.

Neben der Drogenkriminalität und den damit verbundenen Kriminalitätsphänomen gibt es zahlreiche Entwicklungen, die mit Sorge zu betrachten sind und denen entschieden entgegengetreten werden muss. Hierzu zählen Straftaten im digitalen Raum, die die Strafverfolgungsbehörden vor große Herausforderungen stellen. Vor allem in diesem Bereich hat die COVID-19-Pandemie wie ein Katalysator gewirkt. So haben Straftaten im digitalen Raum, wie der Einsatz von Erpressungssoftware, weiter zugenommen. Dabei können digitale Systeme von Privatpersonen sowie Unternehmen Ziel von IT-Angriffen sein. Eine besondere Gefahr geht von Angriffen aus, die die IT-Systeme von sogenannten Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), wie Krankenhäusern oder die Wasserversorgung, betreffen. Auch warnen Expert*innen vor einer weiteren Zunahme der Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Netz.

Ein weiterer Schwerpunkt der OK liegt in der illegalen Schleusung von Menschen, die oftmals mit der Ausbeutung dieser verknüpft ist. Dabei reicht das Spektrum von Arbeitsausbeutung, z. B. im Baubereich oder der Landwirtschaft, bis hin zur sexuellen Ausbeutung von Menschen.

Ebenfalls besitzt der Handel mit gefälschten Produkten eine hohe Bedeutung. Dabei lässt sich zwischen Produkten unterscheiden, bei denen die Konsument*innen zumindest in Kauf nehmen, dass es sich um gefälschte Produkte handelt (z. B. gefälschte Markenware auf entsprechenden Marktplätzen oder Zigaretten auf den Schwarzmarkt) und hochwertige Fälschungen, die auf regulären Märken gehandelt werden. Hierzu gehören unter anderem eine Vielzahl von gefälschten und teils minderwertigen medizinischen Produkten, die während der COVID-19-Pandemie online vertrieben wurden.

Von zunehmender Wichtigkeit und Bedeutung ist auch die Umweltkriminalität. Hierzu zählen z.B. die illegale Entsorgung von Müll und die Verklappung von giftigen Substanzen, der Raubbau an der Natur sowie der illegale Handel mit geschützten und exotischen Tier- und Pflanzenarten. Deren Bekämpfung und Verfolgung spielt bei den Sicherheitsbehörden oftmals nur eine sehr untergeordnete Rolle. Die hieraus entstehen Schäden und teils irreversiblen Langzeitfolgen für Mensch, Natur und Umwelt sind kaum absehbar. Daher sind politisch motivierte Entscheidungen von Behörden wie in Nordrhein-Westfalen, die Stabsstelle für Umweltkriminalität aufzulösen, im besonderen Maße unverständlich und nicht nachvollziehbar.

Neben den klassischen Domänen der OK finden Verbindungen und Netzwerke zwischen Organisationen der OK und dem terroristischen Milieu bisher viel zu wenig bis gar keine Beachtung. Dabei gibt es zahlreiche Verflechtungen zwischen diesen beiden Milieus und Phänomenbereichen. So greifen Terrorist*innen sehr häufig auf Know-how oder Dienstleistungen von Gruppen der OK zurück. Hierzu zählen z. B. der Kauf und die Beschaffung von Waffen und Explosivstoffen oder gefälschten Dokumenten. Teilweise tätigen Terrorist*innen selbst kriminelle Geschäfte und handeln beispielsweise aktiv mit Drogen, um sich und ihre Umtriebe zu finanzieren. Ein solches Vorgehen lässt sich sowohl in Deutschland als auch weltweit beobachten und betrifft die unterschiedlichsten Bereiche der politisch motivierten Kriminalität, wie z. B. des Rechtsextremismus und Islamismus.

Das alles zeigt: Die OK ist vielseitig, anpassungsfähig und befindet sich wie unsere Gesellschaft im ständigen Wandel. Sie arbeitet zunehmend arbeitsteilig und transnational über Ländergrenzen hinweg oder im digitalen Raum. Die Erlöse, die durch die OK erwirtschaftet werden, sind enorm und dazu geeignet, ganze Gesellschaften zu destabilisieren. Nach Einschätzungen von Europol ist die Gefahr, die von der OK ausgeht, sogar noch größer als die des Terrorismus in Europa. Die aktuellen Ermittlungserfolge, die durch die Auswertung der „EncroChat“ Protokolle europaweit ausgelöst wurden, verdeutlichen die Gefahr. 

Der Bekämpfung der OK muss daher Priorität eingeräumt werden!

Wir fordern daher:

Konsequenten Personalaufbau bei Kriminalpolizei und Justiz

Entscheidend für die kriminalpolizeiliche Arbeit und die entsprechende Begleitung durch die Justiz ist eine auskömmliche personelle und materielle Ausstattung der Dienststellen. Nur so können auch komplizierte und teils langwierige Strukturermittlungsverfahren erfolgreich geführt werden. Damit muss zwingend auch die Qualifikation und die Gewinnung von Fachkräften u.a. aus dem IT-Bereich verbunden sein.

Wir fordern daher:

  • Dass die unbesetzten Stellen beim Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Zoll zügig mit qualifiziertem Personal besetzt und insbesondere auch der Strafverfolgung in dem Bereich der OK zugeordneten werden.
  • Die mit der Kriminalitätsbekämpfung befassten Stellen bei der Bundespolizei durch eine deutliche Verbesserung der Analysefähigkeit zu stärken, insbesondere durch verstärkte Unterrichtung von Phänomen-spezifischen Bekämpfungsansätzen und Strategien in der Aus- und Fortbildung.
  • In Zusammenarbeit mit den Ländern für eine auskömmliche Personalausstattung bei den Kriminalpolizeidienststellen und Landeskriminalämtern der Länder zu sorgen und wo es nötigt ist eine Personaloffensive zu starten. 
  • Eine personelle und finanzielle Stärkung der Justiz sowie die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Bereich OK.
  • Quereinstiegmöglichkeiten und Anreize für Expert*innen aus der Privatwirtschaft und insbesondere dem IT-Bereich zu schaffen und auszubauen sowie Eintrittsbarrieren für die Kriminalpolizei abzusenken. 
  • Im Rahmen einer Fortentwicklung des Paktes für den Rechtsstaat zu einem Bund-Länder-Digitalpakt Justiz auch erneute Berücksichtigung von zusätzlichem Personalbedarf auch bei den Staatsanwaltschaften (einschließlich Fachreferent*innen, IT-Fachkräften).
  • Verbesserung der Qualität der polizeilichen Aus- und Fortbildung durch spezialisierte Kriminalist*innen -Ausbildung und die Förderung von Spezialisierungen und Fachkarrieren mit einer Ausweitung an Direkteinstiegsmöglichkeiten in die Kriminalpolizei.

Strukturen für den Fahndungs- und Ermittlungsdruck stärken und verknüpfen

Die OK arbeitet regelmäßig grenz- und deliktübergreifend. Ein wirksames Vorgehen kann daher nur gelingen, wenn Sicherheitsbehörden ressortübergreifend und international eng kooperieren. In Deutschland sind das BKA, die Bundespolizei, der Zoll sowie die Landeskriminalämter und einzelne Polizeipräsidien mit der Bekämpfung der OK betraut. In Bayern und Hessen haben noch die Landesämter für Verfassungsschutz eine Zuständigkeit für den Bereich OK. National muss der Austausch und die Zusammenarbeit intensiviert und strukturell verbessert werden. Dazu kommen die europäischen Behörden und Agenturen sowie zahlreiche bilaterale Kooperationen. 

Wir fordern daher:

  • Die Koordinierungsstelle OK (KOST-OK) beim BKA auszubauen und zu einem nationalen Board weiterentwickeln, in dem Vertreter*innen aller Behörden, die mit der OK-Bekämpfung befasst sind, vertreten sind. Das Board soll regelmäßig Entwicklungen in der OK erörtern, Fälle besprechen und einzelne Aufgaben verbindlich festlegen. Das Board kann sich hierbei am Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) orientieren aber muss zwingend auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt werden, um den Datenaustausch zu regeln, die Zusammenarbeit zu effektivieren und klare Verantwortlichkeiten zu benennen.
  • Eine bessere Kommunikation und Abstimmung im GTAZ. Bei Fällen, die im GTAZ aufgerufen und besprochen werden sollen künftig auch Fachleute aus dem Bereich der OK hinzugezogen werden, wenn sich fallbezogen Anhaltspunkte und Überschneidungen zur OK ergeben. Die Aufgabenaufteilung zwischen den Behörden auch im Bund-Länder-Verhältnis klar zu regeln und dafür zu sorgen, dass Erkenntnisse aus Strafverfahren schnellstmöglich an die richtigen Stellen übergeben werden. Das GTAZ ist ebenfalls auf eine klare gesetzliche Grundlage zu stellen.
  • Das Zollkriminalamt personell und organisatorisch weiter zu stärken, mit den notwendigen rechtsstaatlich abgesicherten Befugnissen auszustatten, und die Schnittstellen sowie die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden des Bundes und der Länder zu verbessern, um Finanz- und Schmuggelkriminalität insbesondere im Bereich Drogen und Waffen besser zu bekämpfen.
  • An den EU-Binnengrenzen die bestehenden Gemeinsame Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit in der EU, in dem die Sicherheitsbehörden der beteiligten Länder gemeinsam fahnden, zu stärken und operative Fähigkeiten auszubauen, um gemeinsame Ermittlungen zu fördern.

Europäische Kriminalitätsbekämpfung stärken

Bereits heute kann das BKA eine internationale Tatbegehung bei über 70% der Verfahren im Bereich der OK feststellen (BKA, 2019). Eine erfolgreiche Bekämpfung der OK kann ebenfalls nur gelingen, wenn Kriminalität als europäische Kriminalität verstanden wird und die europäischen Agenturen und Sicherheitsbehörden grenzüberschreitend und partnerschaftlich zusammenarbeiten. 

Wir fordern daher:

  • Dass Europol zu einem europäischen Kriminalamt weiterentwickelt wird und eigene Zuständigkeiten für die Strafverfolgung von grenzüberschreitenden Sachverhalten in den Mitgliedsstaaten erhält. Europol soll personell ausgebaut und finanziell gestärkt werden. 
  • Die Zusammenarbeit der Strafverfolgung in Europa zu erleichtern durch die Stärkung von EUROJUST und perspektivisch einer Kompetenzerweiterung für die möglichst bald auf alle Mitgliedstaaten zu erstreckende europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) sowie der Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens im Bereich der Strafprozessordnung sowie des Strafrechts. Die polizeiliche wie staatsanwaltliche Zusammenarbeit braucht eine unabhängige Justiz und faire Strafverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten.
  • Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung „OLAF“ in der Zusammenarbeit mit der EUStA zu stärken, um gegen Betrug- und Korruption zum Nachteil der Europäischen Union vorzugehen.
  • Die Anzahl an Spiegelverfahren und Bildung von Joint-Investigation-Teams und gemeinsamen Ermittlungsgruppen zu fördern.
  • Die gemeinsamen OPSON-Operationen zur Verhinderung von Betrugsstraftaten im Zusammenhang mit dem Lebensmittelhandel auszuweiten. 

Geldwäsche entschieden bekämpfen

Die Geldwäsche ist integraler Bestandteil der OK und kann auch häufig in Strafverfahren festgestellt werden. Dennoch gibt es erhebliche Defizite in der Geldwäschebekämpfung. Eine wissenschaftliche Dunkelfeldstudie (Bussmann, 2015) zur Geldwäsche in Deutschland kommt zum Ergebnis, dass sich die Geldwäsche in Deutschland im dreistelligen Milliarden-Bereich bewegt und, dass es vor allem im Nicht-Finanzsektor erhebliche Probleme bei der Identifizierung und Meldung von Geldwäscheverdachtsfällen gibt. Ein besonders hohes Risiko trägt hierbei unter anderem der Immobiliensektor. Auch der Verfassungsschutz in Bayern warnte vor einer Infiltrierung des Immobilienmarktes (BR24, 29.03.2018). Die Geldwäschebekämpfung ist eines der wichtigsten Instrumente im Vorgehen gegen die OK. Eine effiziente Geldwäschebekämpfung kann Ermittlungsansätze bieten und durch Vermögenabschöpfung kriminelle Gruppen massiv schwächen.

Wir fordern daher:

  • Die Einführung eines „All-Crime-Ansatzes“ für die Vermögensabschöpfung, der keine Begrenzung auf einen Straftatkatalog vorsieht, damit inkriminierte Gelder schnell und zuverlässig abgeschöpft werden können.
  • Die Ergreifung von strukturellen Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung im Nicht-Finanzsektor und insbesondere im Immobiliensektor.
  • Im Immobiliensektor, dem Hoch-Risiko-Bereich der Geldwäsche, Barzahlungen bei beurkundungs- und im Grundbuch eintragungspflichtigen Immobiliengeschäften generell zu untersagen.
  • Ein gesondertes Lagebild beim BKA zur Geldwäsche zu erstellen und fortzuschreiben (z. B. in Anlehnung an die Fachstudie des Bundeskriminalamts „Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland“ von 2012).
  • Eine unabhängige Evaluation der „Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ (der sog. „Financial Investigation Unit“ (FIU))durchzuführen und ggf. notwendige gesetzgeberische oder organisatorische Konsequenzen zu ziehen und zu prüfen, wie die Zusammenarbeit zwischen der FIU und den Landeskriminalämtern über die bestehenden gemeinsamen Ermittlungsgruppen hinaus so intensiviert und beschleunigt werden kann, dass möglichst umfassend konkret aufbereitete Tatsachverhalte (Anzeigen) an die Staatsanwaltschaften gehen.

Investitionen in Ressourcen und Technik

Eine moderne Polizeiarbeit braucht moderne Strukturen. Hierzu gehören eine zeitgemäße IT-Ausstattung der Polizeibehörden und die Weiterentwicklung von polizeilichen Informationssystemen, die einen Datenaustausch zwischen den Polizeien unter Einhaltung höchster datenschutzrechtlicher Standards ermöglichen. Darüber hinaus muss auch in Kriminaltechnik investiert werden, damit z.B. Tatortspuren schnell und fachgerecht ausgewertet werden können.

Wir fordern daher:

  • Die Entwicklung des Programmes „Polizei 2020“ entschlossen voranzutreiben und für eine schnelle und datenschutzkonforme Umsetzung Sorge zu tragen.
  • Dringend notwendige Investitionen in die IT-Ausstattung der Polizeibehörden des Bundes und der Länder vorzunehmen und z. B. mobile Endgeräte ausreichend zu beschaffen.
  • In die kriminaltechnische Ausstattung sowie das fachkundige Personal der Polizeibehörden des Bundes und der Länder zu investieren, damit eine sachgerechte Auswertung von Tatortspuren möglich ist. 

Menschen schützen und Aufklärung verbessern

Erfolgreiche Ermittlungen sind ohne Aussagen von Zeug*innen kaum denkbar. Gerade im Bereich der OK sind diese aber oftmals mit großen persönlichen Risiken verbunden, da Zeug*innen eingeschüchtert werden oder sich sogar in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Täter*innen befinden. Mitarbeiter*innen von Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung wissen hingegen vielleicht nicht immer, wie sie Erkenntnisse oder Verdachtsmomente weitergeben können, ohne selbst Nachteile zu haben.

Auch investigative Journalist*innen nehmen häufig zentrale Rollen in der Aufdeckung von Mechanismen der OK wahr und zeigen beispielsweise Verbindungen zwischen kriminellen Strukturen zur Politik und Wirtschaft auf. Dabei kommt es immer wieder zu Einschüchterungsversuchen und sogar Angriffen. In den vergangenen Jahren wurden auch in Europa Journalist*innen Opfer von Attentaten durch Angehörige der OK.

Wir fordern daher:

  • Dass der Opferschutz höchste Priorität erhält. Opfer und Zeug*innen von Menschenhandel und Ausbeutung müssen niedrigschwellige Schutzangebote und ein unbürokratisches Bleiberecht erhalten, was auch direkte Familienangehörige umfasst.
  • Die Zeugenschutzprogramme des Bundes und der Länder mit auskömmlich Personal auszustatten.
  • Menschen, die durch kriminelle Gruppen bedroht oder genötigt werden, sollen niedrigschwellige Beratungs- und Schutzangebote erhalten. Hierzu können z. B. Beratungsangebote bei den Landeskriminalämtern für Opfer von Schutzgelderpressung gehören oder spezielle Angebote für Journalist*innen.
  • Für privatwirtschaftliche Akteur*innen und Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltung muss es anonyme und einheitliche Hinweisportale geben, um auf möglicherweise kriminelle Tätigkeiten oder Korruptionsfälle hinzuweisen. Für Whistleblower*innen muss es Beratungs- und Schutzangebote geben.

Ein neues Verständnis: Klare Schwerpunktsetzung vornehmen und Analysefähigkeit verbessern

Die OK spielt im Alltagsleben der Menschen in Deutschland in der Regel keine sichtbare Rolle. Dabei können Investitionen von inkriminierten Geldern in legale Wirtschaftsbereiche oder Immobilien enorme Marktverzerrungen verursachen, die einen konkreten Schaden für die Allgemeinheit bedeuten. So muss z. B. befürchtet werden, dass Investitionen von inkriminierten Geldern den Immobilienmarkt weiter anheizen und Mietpreissteigerungen zur Folge haben. Aber auch die Auswirkungen auf die Demokratie und die Gesellschaft durch die gezielte Einflussnahme von OK auf politische Entscheidungsträger*innen muss zwingend in den Blick genommen werden.

Wir fordern daher:

  • Die Betrachtung der OK ganzheitlich im Sinne einer Netzwerkanalyse vorzunehmen, um relevante Akteur*innen sowie Strukturen zu erkennen, offenzulegen und zu bekämpfen.
  • Die personellen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Polizeien zur Auswertung von bestehender Datensätzen zu befähigen, anstatt die Datensammlungen kontinuierlich auszuweiten. 
  • Die Überschneidungen der Wirtschaftskriminalität und OK besonders in den Fokus zu nehmen, um eine Infiltrierung von legalen Wirtschaftsbereichen frühzeitig zu unterbinden bzw. ausgeprägten Formen der Wirtschaftskriminalität effektiv zu begegnen. 
  • Einflüsse der OK bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sowie bei öffentlichen Investitionen stärker zu betrachten. Dabei muss auch einer effektiveren Korruptionsbekämpfung Rechnung getragen werden.
  • Die Kriminalpolizeien sowie Staatsanwaltschaften personell und finanziell in die Lage zu versetzen, Strukturermittlungsverfahren zu führen.

In Forschung investieren und Zivilgesellschaft einbinden

Die Erkenntnislage über Tätigkeiten der OK ist naturgemäß begrenzt. Einerseits haben wir Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und aus Lagebildern, die das Hellfeld der polizeilichen Feststellungen abbilden und einen Überblick über Ermittlungsverfahren geben und z. B. die Höhe der vorläufig gesicherten Vermögenswerte ausweisen. Anderseits liegen viele Erkenntnisse aus investigativ-journalistischen Recherchen vor, die einzelne Sachverhalte beleuchten. Ganzheitliche Studien zur Kriminalitätslage sowie aktuellen Entwicklungen im Bereich der OK gibt es in Deutschland nicht.

Wir fordern daher:

  • Den periodischen Sicherheitsbericht schnellstmöglich wieder einzuführen und fortlaufend zu überarbeiten.
  • In kriminologische Forschung sowie die kriminalistischen Aus- und Fortbildungen zu investieren. Hierzu soll ein nationales Kompetenzzentrum entstehen, was interdisziplinäre Forschung betreibt und für Studien und Fortbildungen für Angehörige von Bundes- und Landessicherheitsbehörden zur Verfügung steht und in dem die zukünftigen Kriminalist*innen des Bundes (BKA, Bundespolizei und Zoll) gemeinsam aus- und fortgebildet werden.
  • Zivilgesellschaftliche Gruppen, die sich mit dem Komplex der OK befassen, zu stärken und in ihrer Arbeit zu unterstützen. Erkenntnisse aus der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen zu Entwicklungen in der OK oder im Bereich der Geldwäsche sollen Berücksichtigung in die Arbeit von Sicherheitspolitik finden. Hierzu können z. B. Initiativen gehören, die sich mit den Strukturen der Geldwäsche beschäftigen.

Prävention ausbauen und eine moderne Drogenpolitik etablieren

Der Drogenhandel gehört zu den wichtigsten Tätigkeitsfeldern der OK und ist oftmals mit einer Vielzahl schwerer Straftaten und Gewaltkriminalität verbunden. Die bisherigen Ansätze einer Drogenpolitik, die vor allem repressive Maßnahmen vorsieht, haben zu keiner wesentlichen Verbesserung geführt. Gleichzeitig zeigen Befragungen von Konsument*innen oder Rückstandsproben im Abwasser, dass der Konsum von illegalen Drogen unvermindert hoch ist und sich durch alle Gesellschaftsschichten zieht. Kriminalitätsbekämpfung muss durch eine moderne Drogenpolitik flankiert werden, die den Schwarzmarkt austrocknet, Konsument*innen schützt und Polizei- und Justiz entlastet. 

Wir fordern daher:

  • Die Konsument*innen zu entkriminalisieren und die Aufklärung über die negativen Folgen des Drogenkonsums sowie Präventionsprogramme in den Vordergrund zu stellen. 
  • Beratungs- und Substitutionsprogramme auszubauen, um Menschen mit einem problematischen Konsumverhalten oder Suchterkrankungen zu unterstützen und Beschaffungskriminalität zu unterbinden.
  • Den Schwerpunkt der Strafverfolgung im Bereich der Drogenkriminalität auf Ermittlungen zu legen, der die hinter dem Drogenhandel liegenden Strukturen in den Fokus nehmen.
  • Die kontrollierte Abgabe von Cannabis und Cannabisprodukten unter strengen Voraussetzungen zu ermöglichen.

Umweltkriminalität auf die Agenda heben

Die Bekämpfung der Umweltkriminalität gehört zu einer der zentralen Herausforderungen im Kampf gegen die OK, aber fristet oftmals noch ein Schattendasein. Dabei sind die illegale Ausbeutung natürlicher Ressourcen oder die illegale Abfallentsorgung keine neuen Erscheinungen. Die hieraus entstehen Umweltschäden und teils irreversiblen Langzeitfolgen für Mensch, Natur und Umwelt sind kaum absehbar. Ein stärkerer Druck auf die natürlichen Ressourcen und strengere Schutzvorschriften könnten diese Verbrechen noch lukrativer machen. Gleichzeitig ist die Strafverfolgung oftmals schwierig, da die Tatbegehung in diesem Bereich besonders häufig transnational und als legales Wirtschaftshandeln getarnt stattfindet.

Wir fordern daher:

  • Umweltkriminalität als bedeutenden Bestandteil Teil der OK zu verstehen.
  • Die Aufmerksamkeit und Sensibilität für Umweltkriminalität bei Polizei und Justiz durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Schaffung von entsprechenden Schwerpunkt- und Fachdienststellen zu steigern und entsprechend in Aus- und Fortbildung des dort eingesetzten Personals zu investieren.
  • In Zusammenarbeit mit den Ländern Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Umweltkriminalität einzurichten. 
  • In europäische und internationale Partnerschaften zum Monitoring und zur Aufklärung von Umweltkriminalität zu investieren und gemeinsame Gegenstrategien zu entwickeln.

Überschneidungen von OK und Terrorismus erkennen

Terrorismus und OK sind teils eng miteinander verknüpfte Phänomene, deren Verbindungen stärker betrachtet werden müssen. So greifen Terrorist*innen immer wieder auf die Expertise bzw. auf illegale Dienstleistungen der OK zurück. Beispiele hierfür können die illegale Lieferung von Waffen, Sprengstoffen oder die Zurverfügungstellung von gefälschten Dokumenten sein. Darüber hinaus waren auch zuletzt in Europa Tätigkeiten von Terrorist*innen aus dem islamistischen oder rechtsextremen Milieu zu beobachten, die z. B. im Handel mit Drogen aktiv waren, um ihre Vorhaben zu finanzieren.

Wir fordern daher:

  • Die Überschneidungen von Terrorismus und OK strukturell fachlich und wissenschaftlich zu erforschen.
  • Die Zusammenarbeit von Akteur*innen der beiden Phänomene systematisch zu betrachten und einen kontinuierlichen Erkenntnisaustausch zwischen Abteilungen der Kriminalpolizeien und Nachrichtendienste sicherzustellen.
  • Die Überschneidungen von Terrorismus und OK in den Fokus zu nehmen, um so die Beschaffung von Waffen, Explosivstoffen und gefälschten Dokumenten für potentielle Terrorist*innen zu unterbinden. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Drogenkriminalität, die häufig der Finanzierung von terroristischen Vorhaben dient.
  • Internationale Verbindungen der OK und terroristischer Strukturen, wie z. B. der Hisbollah, aufzuklären und im Rahmen der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu behandeln.

Dr. Irene Mihalic MdB, Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sprecherin für Innenpolitik

Sina Imhof MdHB, Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hamburg, Sprecherin für Innenpolitik

Katharina Schulze MdL, Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern, Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Innenpolitik