Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Panzer

Keine Militarisierung der Innenpolitik

Gemeinsame Erklärung der SprecherInnen für Innenpolitik der Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen in den Länderparlamenten, im Bundestag und im Europäischen Parlament vom 20.03.2017

Die grünen InnenpolitikerInnen halten fest, dass die im Grundgesetz geregelten Möglichkeiten zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren nicht ausgeweitet werden. Wir lehnen es deshalb ab, im Wege einer Verfassungsänderung die Voraussetzungen für Inlandseinsätze der deutschen Streitkräfte zu senken. Die Sicherheitsarchitektur des Grundgesetzes, die eine strikte Aufgabentrennung zwischen Polizei und Bundeswehr vorsieht, hat sich seit Jahrzehnten bewährt und ist auch künftig zu wahren. Terroristischen Gefahren darf nicht mit Maßnahmen begegnet werden, die zu einer Militarisierung der deutschen Innenpolitik führen. Außerdem ist die Bundeswehr für die Ausübung von Polizeibefugnissen fachlich nicht qualifiziert. Bestrebungen, wie die von der CSU wiederholt angekündigte Initiative, das Grundgesetz ändern zu lassen, um die Bundeswehr im Inneren zur Terrorabwehr einzusetzen, sind für uns GRÜNE keine Option und werden keine Mehrheit im Bundesrat finden.

Begründung

Die CSU-Regierung in Bayern hat zuletzt am 31.01.2017 beschlossen, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen, der die Hürden für einen Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Abwehr terroristischer Gefahren deutlich senken soll. Dazu soll das Grundgesetz geändert werden. Dieser wiederholt von der CSU gestellten Forderung stellen wir GRÜNE uns entgegen.

Die Bundeswehr darf nicht zu einem innenpolitischen Machtinstrument werden. Seit Bestehen der Bundesrepublik beruht deren Sicherheitsarchitektur aus wohl erwogenen historischen Gründen auf dem bewährten verfassungsrechtlichen Prinzip der strikten Aufgabentrennung zwischen Polizei und Streitkräften. Die Aufgabe der Polizei ist die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Bundeswehr ist zuständig für die Landesverteidigung. Das Grundgesetz erlaubt nur unter sehr eng gefassten, vom Bundesverfassungsgericht bekräftigten Voraussetzungen im Ausnahmefall

den Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren, insbesondere im Rahmen der Amtshilfe und bei einem besonders schweren Unglücksfall zur Unterstützung der Polizei im Sinne einer wirksamen Gefahrenabwehr. Diese Vorgaben des Grundgesetzes, die das Militär aus der Innenpolitik heraushalten, sind auch für die Zukunft unbedingt zu bewahren.

Die vom Terrorismus ausgehenden Gefahren sind nicht zu unterschätzen. Aber im Kampf gegen demokratie- und menschenfeindliche Bestrebungen dürfen Grundpfeiler unserer Gesellschaft und unseres Staates nicht beseitigt werden. Dazu zählt auch, dass Gefahren für die öffentliche Sicherheit polizeilich und zivilgesellschaftlich, aber nicht mit militärischen Mitteln bekämpft werden. Die Entmilitarisierung der deutschen Gesellschaft ist eine der zentralen Errungenschaften der Nachkriegszeit, zu der wir GRÜNEN uns bekennen.

Wir lehnen die Übertragung von wichtigen Polizeiaufgaben wie der Terrorbekämpfung auf die Bundeswehr aber nicht allein aus verfassungspolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen ab. Es sprechen auch gewichtige fachliche Gründe dagegen. Polizistinnen und Polizisten sind Profis für den Schutz der öffentlichen Sicherheit. Sie haben eine mehrjährige Ausbildung durchlaufen, die sie zur Ausübung polizeilicher Befugnisse qualifiziert. Gute polizeiliche Arbeit in einer Zivilgesellschaft wie der unsrigen verlangt unter anderem polizeitaktisches Wissen, die Beachtung umfangreicher rechtlicher Vorgaben, eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit in Krisensituationen und nicht zuletzt auch ein gutes Maß an Erfahrung. Das können Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nicht leisten, da sie eine völlig andere Ausbildung absolviert haben und ihnen daher das spezifische polizeiliche Wissen fehlt.

Die Einsatzbefugnisse der Bundeswehr im Inneren ausweiten zu wollen ist ein Zeichen für schlechte Sicherheitspolitik. Auch bei gemeinsamen Übungen von Bundeswehr und Polizei wie bei der Anfang März 2017 durchgeführten Übung GETEX ist Zurückhaltung geboten. Ein solches in die Öffentlichkeit getragenes Manövergehabe trägt zu einer schleichenden Militarisierung der Innenpolitik bei. Es dürfen nur Übungen stattfinden und Szenarien trainiert werden, die mit den Vorgaben des Grundgesetzes zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren vereinbar sind.

Anstatt den Einsatz des Militärs in deutschen Städten zu ermöglichen, brauchen wir in der aktuellen Lage Maßnahmen, die effektiv unsere Sicherheit erhöhen. Nur durch eine zielgerichtete Gefahrenabwehr, welche die rechtsstaatlichen Grundsätze einhält, kann Sicherheit gewährleistet werden. Dazu gehören in erster Linie personell und ressourcenmäßig gut ausgestattete Landespolizeien und ein konsequenter Vollzug der bestehenden Gesetze. Zudem sind die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch der Polizeibehörden national und international zu verbessern und zu intensivieren. Selbstverständlich müssen wir über sinnvolle zusätzliche Möglichkeiten zum Schutz der Bevölkerung nachdenken. Eine Änderung des Grundgesetzes, die der Bundeswehr die Ausübung hoheitlicher Befugnisse im Landesinneren einräumt, die bisher nicht in der Verfassung geregelt sind, ist dagegen unnötig und wird von uns abgelehnt.

Download der Erklärung

Jan Philipp Albrecht, MdEP

Europäisches Parlament

Irene Mihalic, MdB

Bundestag

Konstantin von Notz, MdB

Bundestag

Katharina Schulze, MdL

Landtag Bayern

Benedikt Lux, MdA

Abgeordnetenhaus Berlin

Ursula Nonnemacher, MdL

Landtag Brandenburg

Björn Fecker, MdBB

Bremische Bürgerschaft

Antje Möller, MdHB

Hamburgische Bürgerschaft

Meta Janssen-Kucz, MdL

Landtag Niedersachsen

Verena Schäffer, MdL

Landtag Nordrhein-Westfalen

Pia Schellhammer, MdL

Landtag Rheinland-Pfalz

Valentin Lippmann, MdL

Landtag Sachsen

Sebastian Striegel, MdL

Landtag Sachsen-Anhalt

Burkhardt Peters, MdL

Landtag Schleswig-Holstein

Dirk Adams, MdL

Landtag Thüringen