Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rede zur Antiterrordatei (Zu Protokoll)

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom April 2013 erstmals das informationelle Trennungsprinzip zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten ausdrücklich anerkannt und aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung abgeleitet. Die Konturen der unterschiedlichen Aufgaben der Sicherheitsbehörden und auch des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes wurden damit deutlich geschärft. Das Bundesverfassungsgericht hat hohe Anforderungen an die informationelle Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten formuliert. Daraus ergibt sich ein enormer Prüf- und Handlungsbedarf, der weit über das Antiterrordateigesetz hinausreicht. Und nur deshalb hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Umsetzungsfrist für das Urteil eingeräumt: Sie läuft noch bis zum 31. Dezember 2014.

Nach diesem Urteil ist es unsere Aufgabe, die Datenübermittlungsvorschriften in den Sicherheitsgesetzen am Maßstab der Verfassung neu zu überprüfen und zu reformieren – da gibt es zum Beispiel auch dringenden Handlungsbedarf bei § 19 Bundesverfassungsschutzgesetz. Das hat die Innenministerkonferenz auch schon so gesehen. Außerdem geht es in dieser Sache nicht nur um die gemeinsamen Dateien. Wir brauchen nach diesem Urteil auch zwingend eine gesetzliche Grundlage für die Gemeinsamen Abwehrzentren wie das GETZ – soweit der Betrieb überhaupt noch verfassungskonform möglich ist. Und wir brauchen eine deutlich bessere Bund-Länder-übergreifende externe Kontrolle der Zusammenarbeit von Polizeien und Nachrichtendiensten.

Aber der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht leider völlig an den Erfordernissen, die sich aus dem Urteil ergeben, vorbei. So wird sogar noch die verfassungswidrige erweiterte Datennutzung, die bisher nur in der Rechtsextremismusdatei möglich war, nun auch für die Antiterrordatei neu einführt. Und dass die Gesetzesgrundlagen beider Dateien entfristet werden -sollen, obwohl keine von beiden je einer unabhängigen grundrechtsorientierten Evaluierung unterzogen wurde, erweckt bei mir den Eindruck, als interessiere die Bundesregierung die Wahrung der Grundrechte in der Sicherheitspolitik nicht. Das zeigt sich auch darin, dass uns die Bundesregierung das unabhängige rechtswissenschaftliche Gutachten aus der letzten Wahlperiode zur Evaluierung der Antiterrordatei bis heute nicht vorgelegt hat.

Mit diesem Gesetzentwurf missachtet die Bundesregierung das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und ignoriert die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das können wir so nicht hinnehmen und deshalb müssen wir hier im Deutschen Bundestag dafür sorgen, dass die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils berücksichtigt werden. Wir haben in der Fraktion bereits ein öffentliches Fachgespräch zu den Konsequenzen des Urteils durchgeführt. Im Innenausschuss haben wir eine Sachverständigenanhörung zu diesem Gesetzentwurf beantragt. Wir werden nicht aufhören, für den Datenschutz, die Wahrung des Trennungsgebotes zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten und für eine verfassungskonforme Sicherheitsarchitektur zu kämpfen.