Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Evaluierung des BKA-Gesetzes

Rede zu Protokoll

Wir stimmen dem Antrag der Koalition zu, das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, hier insbesondere die Herren Professoren Hans-Jörg Albrecht und Ralf Poscher, als Sachverständige für die Unterstützung der Evaluation des BKA-Gesetzes zu bestellen. Die Gefahrenabwehrbefugnisse des BKA sind ja nicht mehr ganz neu. Dem Bundeskriminalamt als Polizei wurde mit der Novelle des BKA-Gesetzes geheimdienstähnliche Befugnisse weit im Gefahrenvorfeld gegeben.

Deshalb ist es richtig und es ist auch überfällig, dass diese Befugnisse nun endlich evaluiert werden. Schließlich sollte der Bericht schon seit zwei Jahren vorliegen. Ach ja, nur nebenbei: Wo bleibt eigentlich der Evaluierungsbericht zum Terrorismusbekämpfungsgesetz? Der ist auch längst fällig.

Gut ist es auch, sehr gut sogar, dass wir mit dem Angebot des MPI – vielleicht erstmals – ein Konzept für die Evaluierung eines Sicherheitsgesetzes aufgrund einer gesetzlichen Evaluierungsklausel auf dem Tisch haben, das eine adäquate Auseinandersetzung mit dem schwierigen Thema verspricht. Mit dem Evaluierungsbericht wird uns als Gesetzgeber die Expertise an die Hand gegeben, die wir brauchen, um entscheiden zu können, ob die untersuchten Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung, zur Rasterfahndung und zur Onlinedurchsuchung den Grundrechten entsprechen, ob sie tatsächlich mehr Sicherheit bringen oder vielleicht doch mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen.

Deshalb bin ich wirklich froh, dass alle Fraktionen es mitgetragen haben, dass der Innenausschuss des Deutschen Bundestages die Evaluierungsprozesse kritisch begleitet. Damit am Ende des Prozesses nicht – auch das hat es schon gegeben – eine Werbebroschüre für das Bundesministerium des Innern als Auftraggeber steht, sondern ein aussagekräftiger Evaluierungsbericht. Und Sie sind dem Antrag von uns Grünen und dem Wortlaut der Evaluierungsklausel gefolgt, die Bestellung des wissenschaftlichen Sachverständigen im Plenum öffentlich zu debattieren. Beides ist nötig, damit wir in dem schwierigen Feld der inneren Sicherheit unserer Pflicht nachkommen, die Anwendung der von uns erlassenen Gesetze im Verhältnis zu den Grundrechten immer und immer wieder zu beobachten und gegebenenfalls nachzubessern.

Aber obwohl ich froh bin, dass das BKA-Gesetz nun endlich evaluiert wird, habe ich auch ein paar Zweifel. Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2008 – gegen die Stimmen meiner Fraktion und gegen den Rat einer Reihe von hochkompetenten Sachverständigen – das BKA-Gesetz in der jetzt geltenden Fassung erlassen. Jetzt, sieben Jahre danach, hat die Praxis gezeigt, dass die von den Sachverständigen angeführten Bedenken berechtigt waren. Der Chaos Computer Club hat aufgedeckt, dass der Staatstrojaner mehr konnte, als er verfassungsrechtlich darf, und nun bestellen wir einen der besonders kritischen Sachverständigen von damals zum wissenschaftlichen Sachverständigen für die Evaluation.

Und wie Sie wissen, wird am kommenden Dienstag in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden meiner Abgeordnetenkollegen Wieland, Ströbele, Terpe, Roth, Nachtwei, Trittin, Müller, Künast und Beck verhandelt, die sich durch dieses weitreichende und unbestimmte BKA-Gesetz in ihren Grundrechten verletzt sehen. Also müssen wir wieder einmal das Bundesverfassungsgericht mit einem Sicherheitsgesetz beschäftigen, das der Deutsche Bundestag wider besseres Wissen erlassen hat. So war es beim Antiterrordateigesetz, und so wird es auch – das prophezeie ich Ihnen – bei der Novelle des Bundesverfassungsschutzgesetzes sein, welches Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition, morgen verabschieden wollen.

Das ist nicht richtig so. Das ist populistische Politik ohne Sicherheitsgewinn, aber dafür zulasten der Grundrechte.

Zudem bin ich mir nicht ganz sicher, ob das, was das MPI zu Recht für eine grundrechtsorientierte Evaluierung für nötig hält, so auch durchgeführt werden kann. Ob das alles funktioniert, liegt maßgeblich am auftraggebenden Ministerium und an der Mitarbeit der Sicherheitsbehörden. Wenn das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter den umfassenden Einblick in das Fallmaterial verweigern oder es an Dokumentationen fehlt, wird eine sinnvolle Evaluation nicht möglich sein. Es geht hier um heimliche Überwachungsmaßnahmen und Datenanalysen. Von deren Praxis wissen wir kaum etwas – eben weil sie heimlich sind. Die Evaluation steht und fällt daher damit, dass die Evaluatoren umfassenden Einblick bekommen und dass die Praxis auch dokumentiert wurde.

Wir Grüne werden nicht nur den Erlass neuer Sicherheitsgesetze, sondern auch diesen Evaluierungsprozess kritisch begleiten und genau darauf achten, dass die Grundrechte nicht für einen zweifelhaften Sicherheitsgewinn ausgehöhlt werden.