Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drei Wege gegen Gewalt: VORBEUGEN. DURCHGREIFEN. HELFEN.

Kuppel

Autor*innenpapier von Dr. Irene Mihalic, Misbah Khan & Dr. Konstantin von Notz

Gewalt ist ein strukturelles Problem unserer Gesellschaft. Und jede Gewalttat betrifft Menschen, deren Leben von einem Moment auf den anderen aus der Bahn gerät und die mit Verletzungen an Körper und Seele zurückbleiben. Familien und Nachbarschaften, in denen sich Angst, Entsetzen und Verunsicherung breitmachen. Jede einzelne Tat ist eine zu viel und jedes einzelne Opfer ist ein Auftrag an Politik und Gesellschaft, endlich entschlossener zu handeln. Insbesondere das Phänomen steigender Gewalt unter Kinder- und Jugendlichen führt verständlicherweise zu Sorge und gesellschaftlichen Debatten. Was jedoch gewiss nicht hilft, ist, die Schuld bereits ohnehin marginalisierten Gruppen zuzuschieben, verkürzte Lösungsvorschläge zu präsentieren und die gesellschaftliche Spaltung voranzutreiben. Eine kluge politische Antwort kann nur dann gelingen, wenn sie auf einer guten und evidenzbasierten Analyse beruht.

In der Vergangenheit wurden viel zu oft einzelne Gewalttaten ideologisch aufgeladen oder Statistiken instrumentalisiert und für parteipolitische Auseinandersetzungen ohne konkreten Mehrwert missbraucht. Insbesondere nach der jährlichen Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erleben wir die immer gleichen Rituale: Die PKS wird als vermeintliche Faktengrundlage über das Ausmaß von Kriminalität in unserem Land genutzt und dabei ausgeblendet, dass sie als reine Ausgangsstatistik vor allem als Arbeitsnachweis der Polizei und gerade nicht als präzises Messinstrument über das tatsächliche Ausmaß von Kriminalität, dienen kann. Ohne eine tatsächlich fundierte Datengrundlage werden zu oft populistische und ideologische Debatten geführt – in unserer zunehmend durch Algorithmen gesteuerten Gesellschaft mehr denn je.

Ein sachlicher Blick auf alle zur Verfügung stehenden Informationen, Daten und Statistiken der Polizei und die Ergebnisse der Forschung offenbaren, wo eine nachhaltige und effektive Strategie gegen Gewalt ansetzen muss: Armut, Arbeits- und Perspektivlosigkeit, Ausgrenzung, psychische Erkrankungen und frühe Gewalterfahrungen fördern die Entstehung von Gewaltkriminalität. Gesichert ist auch, dass Täter*innen weit überdurchschnittlich männlichen Geschlechts sind und deutlich häufiger einen Migrationshintergrund haben. Diese Befunde gilt es sehr ernst zu nehmen. Eine kluge Politik muss insbesondere kriminalitätsbelastete und gewaltaffine Milieus so adressieren, dass sie die Ursachen von Gewalt an der Wurzel packt: Indem sie Ungleichheit bekämpft, Ausgrenzung und Stigmatisierung entgegenwirkt, Perspektiven schafft und Grenzen aufzeigt, wo sie missachtet werden.

Die überproportionale Repräsentation von Migranten muss auch vor dem Hintergrund der Zusammensetzung der Gruppierung betrachtet werden: männliche, junge Personen, die zusätzlich noch vor sozialen Herausforderungen stehen, sind kriminalitätsanfälliger als der Durchschnitt. Wer, anstatt mit der gebotenen Differenziertheit auf Statistiken zu blicken, mit dem ideologischen Finger auf Migrant*innen zeigt, wird der Komplexität der Problemstellung in keiner Weise gerecht und macht sich der politischen Instrumentalisierung verdächtig. Entsprechende Aussagen stehen eindeutig im Widerspruch zur kriminologischen Forschung und tragen vor allem in keiner Weise dazu bei, Gewalt wirksam zu bekämpfen. Ebenso darf nicht ausgeblendet werden, in welchem Maße Menschen mit tatsächlicher oder vermeintlicher Migrationsgeschichte immer wieder Ziel von rassistischer Hasskriminalität und auch von Gewalt sind.

Stattdessen muss die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern, Sicherheitsbehörden und der Zivilgesellschaft zügig durchtragende Maßnahmen gegen die anwachsende Gewaltkriminalität entwickeln. Maßnahmen, die tatsächlich und nachhaltig wirken und als Orientierung für die politische Arbeit der kommenden Jahre dienen. Wir schlagen dafür einen Dreiklang aus Prävention, Reaktion und Betroffenenhilfe vor, der Gewalt vorbeugt, konsequent unterbindet und den Betroffenen Schutz und Unterstützung bietet. So kann Politik Gewalt dort vorbeugen, wo sie entsteht. Wo sie dennoch geschieht, muss der Rechtsstaat konsequent durchgreifen. Und wer Opfer von Gewalt wird, dem müssen wir schnell, verlässlich und unbürokratisch helfen, mit Unterstützung und wirksamem Schutz.

1. Prävention: Ausmaß von Gewalt verstehen und dort vorbeugen, wo sie entsteht.

Die erfolgreichste Politik gegen Gewalt setzt dort an, wo Gewalt entsteht, und sorgt dafür, dass Gewalttaten erst gar nicht begangen werden:

  • Soziale Teilhabe stärken: Armut und Gewalt sind eng verknüpft, weshalb eine wirksame Prävention bei sozialer Teilhabe, Bildung und existenzsichernden Maßnahmen ansetzt. Die Bekämpfung von Kinderarmut, ein gerechter Zugang zu Ressourcen und eine soziale Stabilisierung von Familien gehören zu den wirksamsten Mitteln, um Gewalt vorzubeugen. Teilhabe ist ebenfalls eine zentrale Gerechtigkeitsfrage. Und Teilhabe kann, einer aktuellen Studie des ifo- Instituts und der Universität Passau zufolge, durch das frühzeitige Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft Jugendkriminalität wirksam reduzieren.
  • Kriminalprävention vor Ort: Wenn Vorurteile, Ressentiments und Einsamkeit zunehmen, führt das oft auch zu Konflikten und Gewalt. Es braucht daher Orte, wie Jugendclubs oder Gemeindezentren, an denen sich Menschen begegnen, Gemeinschaft gelebt wird und Präventionsangebote dort verfügbar sind und ansetzen, wo Menschen sich aufhalten. Die Zivilgesellschaft darf nicht weiter kaputt gespart werden. Auch muss die professionelle Schulsozialarbeit weiter gestärkt werden. Gleichzeitig muss die Anzeigebereitschaft, insbesondere bei weiblichen Opfern, durch bessere, niedrigschwellige Beratungsangebote und geschultes Personal bei Sicherheitsbehörden und anderen staatlichen Stellen verbessert werden.Auch für die Anzeigenbereitschaft der Opfer von rassistischer, antisemitischer oder queerfeindlicher Hasskriminalität muss deutlich mehr Vertrauensarbeit geleistet werden.
  • Mehr positive Vorbilder für Männlichkeit: Gewalt wird zu einem großen Teil von Männern ausgeübt. Wir müssen darüber sprechen, warum so viele Männer Gewalt als legitimes Mittel der Auseinandersetzung verstehen. Insbesondere junge Männer brauchen mehr positive Vorbilder für Männlichkeit, die frei von Gewalt sind. Eine flächendeckende geschlechterreflektierte Jungen- und Männerarbeit sollte genauso wie niedrigschwellige und multilinguale Hilfs- und Beratungsangebote für Männer ausgeweitet werden.

2. Reaktion: Konsequentes Durchgreifen gegen Täter.

Wo Grenzen überschritten und Gewalt ausgeübt wird, muss der Rechtsstaat schnell, entschlossen, aber auch klug reagieren, denn die Ausübung von Gewalt ist inakzeptabel das gilt für alle Menschen, die Teil unserer Gesellschaft sind:

  • Schnelle Verfahren bei den Gerichten: Urteile entfalten nachweislich vor allem dann eine Wirkung auf dieden Täterin, wenn sie rasch auf die Tat folgen. Die Justiz muss in der Lage sein, besonders bei Gewalttaten schnelle Verfahren zu gewährleisten. Dafür braucht es eine zügige und entschlossene Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat, bei dem Bund und Länder gemeinsam an einer besseren Ausstattung der Justiz arbeiten. Wenn die Bundesregierung wirklich etwas für den Rechtsstaat tun will, muss sie dafür sorgen, dass der Pakt endlich geschlossen und Gerichte und Staatsanwaltschaften nachhaltig entlastet werden.
  • Wenn Hilfe gerufen wird, muss Hilfe da sein: Wir müssen Polizei und Rettungsdienste so ausstatten, dass sie schnell vor Ort sind und im unmittelbaren Zusammenhang der Tat reagieren können. Der verfassungskonforme Einsatz von Technik kann an Kriminalitätsschwerpunkten dabei helfen, Taten schneller aufklären zu können, aber kein Personal ersetzen. Dafür braucht es neben einer personellen und technischen Stärkung, auch dringend notwendige Strukturreformen, wie etwa die Notfall- und Rettungsdienstreform. Damit Hilfe da ist, wenn sie gebraucht wird.
  • Bessere Zusammenarbeit von Polizei und Sozialarbeit: Durch die gezielte flächendeckende Einrichtung von „Präventionsräten“. Diese setzen sich typischerweise aus Akteuren der Sozialraumplanung, den Schulen, dem Jugendamt, der Polizei, dem Sozialamt, dem Integrations- und Gleichstellungsbereich und teils freier Träger und Projekte zusammen. Die beteiligten Akteure stimmen sich regelmäßig – mehrmals jährlich – auf Basis ihrer jeweiligen Fachexpertise und des aktuellen Gewaltmonitorings in ihren Bereichen, sowie weiterer wissenschaftlicher Expertisen über zu treffende Maßnahmen und Projekte ab und gewährleisten ein Fallmanagement aus einem Guss.

3. Betroffenenhilfe: Schnell, verlässlich und unbürokratische Unterstützung.

Wer Opfer von Gewalt wird, hat einen Anspruch auf schnelle, verlässliche und würdevolle Unterstützung. Dieser Anspruch wird heute systematisch zu wenig erfüllt, deshalb:

  • Betroffene endlich ernst nehmen: Wer von Gewalt betroffen ist, fühlt sich oft allein gelassen. Viel zu oft werden die Bedarfe von Betroffenen als Nebensächlichkeiten abgetan. Das betrifft insbesondere Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Schutzunterkünfte müssen bundesweit bedarfsdeckend ausgebaut werden – derzeit fehlen rund 14.000 Plätze in Frauenhäusern. Spezialisierte Ansprechpersonen bei Polizei und Staatsanwaltschaft müssen zur Regel werden, statt eine Ausnahme zu bleiben. Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland zu konkreten Maßnahmen, ihre vollumfängliche Umsetzung ist überfällig. Auch das Gewalthilfegesetz muss zügig und in enger Abstimmung mit den Ländern und Kommunen umgesetzt werden.
  • Niedrigschwellige Zugänge zu psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung: Wartezeiten von einem Jahr und mehr auf einen Therapieplatz sind für Gewaltopfer unzumutbar. Traumatische Erfahrungen müssen zeitnah behandelt werden können. Die psychische Belastung in der Bevölkerung nimmt seit Jahren zu, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Psychotherapie spielt zudem eine zentrale Rolle bei der Behandlung von Aggressionsproblemen. Die Bundesregierung ist daher in der Verantwortung, die Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu stärken und eine Stigmatisierung aktiv abzubauen, etwa durch öffentliche Aufklärungskampagnen.
  • Melde- und Interventionsstellen stärken: Betroffene von Gewalt brauchen verlässliche Anlaufstellen abseits der Sicherheitsbehörden; niedrigschwellig, anonym und rund um die Uhr erreichbar. Auch für Gewaltformen wie psychische Gewalt, sexualisierte Gewalt oder digitale Gewalt müssen spezialisierte Fachberatungsstellen flächendeckend zur Verfügung stehen. Beratung muss mehrsprachig und barrierefrei zugänglich sein. Eine verlässliche, strukturelle Finanzierung dieser Stellen durch Bund und Länder muss sichergestellt werden, auch hier ist die zügige Umsetzung des Gewalthilfegesetzes notwendig. Zu viele Beratungsangebote hängen heute an kurzfristigen Projektmitteln und sind strukturell gefährdet.

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