Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Volle Energie für Erneuerbare

  • Die Ampelkoalition hat ein großes Umwelt- und Energiegesetzespaket beschlossen, mit dem eine Ausbauoffensive der erneuerbaren Energien gestartet wird. Das ist ein historisches Aufbruchssignal für den Klimaschutz!
  • Das Paket umfass die größte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) seit Bestehen des Gesetzes sowie Maßnahmen zum Ausbau der Windenergie auf See, ein neues Gesetz Wind an Land, eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sowie Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz zur Austarierung von Artenschutz und EE-Ausbau
  • Mit diesen Beschlüssen gehen wir den Umbau der Energieversorgung so ernsthaft an, wie es die Realität der Klimakrise und die Bedrohung der Versorgungssicherheit nach dem brutalen russischen Angriff auf die Ukraine erfordert.

Die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien und weg von Kohle, Öl und Gas ist nicht nur aus Klimaschutzgründen dringender denn je. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine führt uns vor Augen, dass die Beschleunigung der Energiewende auch eine Frage der nationalen und europäischen Sicherheit ist. Mit diesem historischen Paket gehen wir diese Herausforderungen als Ampelkoalition ernsthaft an und öffnen den Weg für eine Ausbauoffensive der erneuerbaren Energien!

Ausbauoffensive durch EEG-Novelle

Das Kernstück der Vorhaben ist die umfassendste Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) der vergangenen 20 Jahre. Erstmals werden wirklich ambitionierte Ausbauziele vereinbart und der Weg dorthin geebnet. Mit dem Ziel, den Anteil erneuerbaren Stroms auf 80 Prozent zu heben, gibt es Planungssicherheit für Investor*innen, Handwerker*innen, Industrie und Verbraucher*innen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist mit diesen Gesetzen nun auch gesetzlich von überragendem öffentlichen Interesse. Das beschleunigt Planungs- und Genehmigungsprozesse.

Für Bürger*innen, die auf dem eigenen Hausdach eine Solaranlage installieren wollen, machen wir das lohnender und unkomplizierter. Denn es ist egal, ob der erzeugte Strom für das eigene E-Auto genutzt oder einfach für alle ins Netz eingespeist wird. Jede und jeder, die eine Solaranlage auf dem eigenen Dach installieren möchten, können zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung des eigenerzeugten Stroms wählen. Und die Spitzenkappung bei kleinen PV-Anlagen, die so genannte „70-Prozent-Regelung“, haben wir gestrichen.

Bürgerenergiegesellschaften dürfen nun auch auf Dachanlagen ihre Projekte ohne Ausschreibungen verwirklichen. Und auch die Beteiligung an einem Bürgerenergieprojekt ist nicht mehr auf den Landkreis beschränkt. In einem Radius von 50 Kilometern um das Projekt können sich alle Interessierten an dem Projekt beteiligen. Unsere Landwirte können zudem unter sogenannten Agri-PV-Anlagen Landwirtschaft betreiben und ihre Flächen damit sogar doppelt nutzen.

Großer Schub für die Windenergie

Bei der Windkraft stellen wir sicher, dass für den Ausbau künftig endlich genügend Flächen zur Verfügung stehen. Das Wind an Land Gesetz garantiert, dass in Deutschland insgesamt 2 Prozent der Landesfläche für den Bau von Windenergie ausgewiesen werden. Dafür haben wir mit unseren Ampel-Partnerinnen verbindliche Flächenziele für alle Bundesländer vereinbart.

Außerdem regeln wir klar, wie der Naturschutz beim Ausbau der Windenergie berücksichtigt werden muss und schaffen so Genehmigungsklarheit für den Ausbau.

Beim Wind auf See Gesetz haben wir sichergestellt, dass einerseits genügend Fläche bereitgestellt werden, andererseits eine Flächenausweisung für Windenergieanlagen auf See in ausgewiesenen Naturschutzgebieten erst dann erfolgen darf, wenn die Ausbauziele anders nicht erreichbar sind.

Versorgungssicherheit im Blick

Neben der Ausbauoffensive der Erneuerbaren sorgt die Ampel-Koalition auch mit weiteren Maßnahmen für die Versorgungssicherheit. Mit dem Ersatzkraftwerkebeteiligungsgesetz (EKBG) haben wir auch die Option bei aktuellen Mängellagen, wie sie für den kommenden Winter befürchtet werden, die Stein- und Braunkohle aus der Reserve zu holen nicht ausgeschlossen. Insbesondere der Einsatz von Braunkohle wird allerdings nur zu den absoluten Spitzenauslastungen im Winter zugelassen. Mit dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG) sichern wir ab, dass die Bundesregierung am Gasmarkt handlungsfähig bleibt und ggf. systemrelevante Energieversorger unterstützen kann.

Und auch das sparsame Nutzen von Energie bringen wir weiter voran. Dafür haben wir vereinbart, den Standard für neue Wohngebäude auf den Effizienzhaus-55-Standard im Gebäudeenergiegesetz (GEG) anzuheben. Wir fördern zudem Bürgerinnen und Bürger, die sich für den Bau eines neuen energiesparenden Eigenheims oder die Sanierung eines alten Hauses entscheiden.

Text: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundestagsfraktion

Gesetzentwürfe