Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aktuelle Fragen zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes

Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Britta Haßelmann, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Bundesregierung hat – ausgelöst durch eine breite Diskussion über die Ermittlungen gegen einen ehemaligen Bundestagsabgeordneten – angekündigt, die Kinder- und Jugendschutzregelungen zu überprüfen. Medienberichten zufolge haben Ermittlungen bisher ergeben, dass der ehemalige Abgeordnete über Jahre Filme und Fotos von unbekleideten Jungen im Alter von neun bis 13 Jahren im Internet bestellt hat. Während die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen andauern, hat eine öffentliche und politische Debatte darüber begonnen, ob und wie die strafrechtlichen Normen auf bisher nicht als Kinderpornografie eingestuften Nacktaufnahmen ausgedehnt werden sollten. Eine Erweiterung des Strafrechts zum besseren Kinderschutz muss sorgfältig geprüft werden. Im Vordergrund muss die Frage stehen, welche Rechte der Kinder verletzt wurden, und wie Kinder und Jugendliche künftig besser geschützt werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

1.Bis wann wird die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, und dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, angekündigte Überprüfung der Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz abgeschlossen sein?

 

2.Auf welche Regelungen des Kinder- und Jugendschutzes bezieht sich die angekündigte Überprüfung konkret?

3.Sieht die Bundesregierung konkreten Nachbesserungsbedarf am Bundeskinderschutzgesetz, und wenn ja, welchen?

4.Welche Kinder und Jugendliche sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung besonders davon betroffen, dass Darstellungen von ihnen strafrechts- oder jugendschutzrelevant hergestellt werden?

5.Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie häufig Kinder aus Deutschland betroffen sind und wie häufig Kinder aus anderen Ländern?

6.Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, und wie plant sie europäisch und international vorzugehen, um den Kinderschutz bzw. die Prävention in anderen Ländern bzw. gemeinsam mit anderen Ländern zu befördern?

7.Welche Präventionsinstrumente bzw. Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in Deutschland müssen nach Auffassung der Bundesregierung gestärkt werden, und wie gedenkt die Bundesregierung, dies zu tun?

8.Inwieweit teilt die Bundesregierung die Vorschläge einiger Sexualstrafrechtsexperten (z. B. der Bericht auf SPIEGEL ONLINE: „Kinderpornografie – Rechtsexperten kritisieren Maas´ Verbotspläne“; abgerufen am 26. Februar 2014), die Verbreitung von Nacktfotos als Persönlichkeitsrechtsverletzung strafbar zu machen?

9.Welche Rechte von Minderjährigen sind nach Auffassung der Bundesregierung verletzt, wenn Darstellungen von Kindern oder Jugendlichen in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder in Deutschland eingeführt werden?

10.Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der aktuellen Diskussion über ein grundsätzliches Verbot des Handels mit Fotos, die nackte Kinder oder Jugendliche darstellen, und welche konkreten strafrechtlichen Regelungsbedarfe sieht die Bundesregierung insbesondere auch mit Blick auf die Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates?

11.Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung der im Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung aus dem Jahr 2011 verankerten Maßnahmen?

12.Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung auf allen Ebenen bekannter zu machen und seine Umsetzung voranzutreiben?

13.Wie haben sich die Ausgaben des Bundes für den Kinder- und Jugendschutz in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die Kalenderjahre einzeln ausweisen)?

14.Beabsichtigt die Bundesregierung, die Ausgaben für den Kinder- und Jugendschutz zu erhöhen, und wenn ja, für welche Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht?

15.In welchem Rahmen fördert die Bundesregierung Forschung zum Themenfeld Missbrauch und Gewalt gegen Kinder, und inwieweit sieht sie stärkeren Bedarf, um wirkungsvolle nationale, europaweite und internationale Präventions- und Interventionsstrategien zu entwickeln?

16.In welchem Umfang fördert die Bundesregierung spezialisierte Beratungsstellen (Kinderschutz-Zentren etc.), und plant sie die Einrichtungen weiterer Einrichtungen zu fördern, um eine flächendeckendes Angebot zu erreichen?

17.Wie bewertet die Bundesregierung Therapieangebote für Pädophile, wie zum Beispiel das Projekt „Kein Täter werden“, mit Blick auf ihren Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen?

18.Sieht die Bundesregierung die Veranlassung, Angebote für Pädophile, wie „Kein Täter werden“ auszuweiten, und wenn ja, wie kann dies geschehen und finanziert werden?

19.Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um Eltern für eventuell höchst problematische Folgen der Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder insbesondere im Internet zu sensibilisieren?

Berlin, den 28. Februar 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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