10 Jahre nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – Eine Reform ist überfällig
Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Katja Keul, Tom Koenigs, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Am 18. August 2006 ist das erste eigenständige Antidiskriminierungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in Kraft getreten. Das AGG hat nicht nur die Rechte der Betroffenen, die Benachteili- gungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Ge- schlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfahren haben, gestärkt. Vielmehr hat das Gesetz eine Anti- diskriminierungskultur in deutschen Unternehmen etabliert. Zudem hat sich das Ge- setz in keiner Weise belastend für die Wirtschaft erwiesen. Im Gegenteil gilt: Dis- kriminierung ist schlecht für die Wirtschaft und schlecht für das Ansehen Deutsch- lands. In einer globalisierten Welt ist die Anerkennung von Vielfalt („Diversity“) ein wichtiges Element für den wirtschaftlichen Erfolg.
Dennoch wurden die vier EU-Antidiskriminierungsrichtlinien mit dem AGG nur lü- ckenhaft umgesetzt. Dazu ist die Durchsetzung der Rechte der von Benachteiligun- gen Betroffenen sehr erschwert. Damit Diskriminierungen effektiv bekämpft werden können, muss das AGG 10 Jahren nach dem Inkrafttreten reformiert werden.
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