Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) – Drucksachen 18/700 –
der Abgeordneten Irene Mihalic, … und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Innenausschuss des Deutschen Bundestages
hier: Einzelplan 06
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
Der Innenausschuss wolle beschließen:
Wir fordern die Bundesregierung auf, ein Konzept zur Einrichtung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle /einer/s Polizeibeauftragten für BKA und Bundespolizei- z.B. analog zum Wehr- oder Datenschutzbeauftragten auf gesetzlicher Grundlage zu entwickeln, so dass diese Institution ihre Arbeit ab dem Jahr 2015 aufnehmen kann. Für die Erarbeitung des Konzeptes sind 500000 Euro im Einzelplan 06, im Kapitel 0610 „Sonstige Bewilligungen“ einzustellen. Die Gegenfinanzierung soll über einen Verzicht auf die Reiterstaffel der Bundespolizei (Kapitel 0625) erfolgen, für die in den Titeln 511 01, 514 01, 517 01, 518 02, 525 01 insgesamt 597.078,79 € eingestellt sind.
Die unabhängige Polizeibeschwerdestelle /der Polizeibeauftragte soll u. a. Beschwerden über Polizeigewalt und rassistisch motivierte Fehlermittlungen oder Untätigkeit prüfen und die Beschwerdeführer (Opfer) bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen. Zudem soll sie Anlaufstelle für die (anonymen) Beschwerden und Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern sowie Polizistinnen und Polizisten von Bundespolizei und BKA an der Arbeit der betreffenden Behörden sein. Die Aufgabenfelder der zu schaffenden Institution sollen auf vier Säulen fußen: Beschwerdemanagement, Mediation/Konfliktschlichtung, Monitoring/jährliche Berichte, Unabhängigkeit.
Berlin, den 23/ Mai 2014
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Begründung:
Angesichts des 13 Jahre lang nicht aufgedeckten NSU-Terrors stimmten alle Bundestagsfraktionen darin überein, dass auch im Bereich der Polizei künftig Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Analysefähigkeit und die Ermittlungen deutlich zu verbessern (Bt-Drucksache 18/558). Die Fraktionen betonen in ihrem gemeinsamen Antrag, dass „eine neue Arbeitskultur“ notwendig sei „die anerkennt, dass z. B. selbstkritisches Denken kein Zeichen von Schwäche ist, sondern dass nur derjenige bessere Arbeitsergebnisse erbringt, der aus Fehlern lernt und lernen will.“ Zentral sei dabei die Diskurs- und Kritikfähigkeit und in diesem Sinne müsse eine „Fehlerkultur“ in den Dienststellen entwickelt werden. Genau diese Analyse soll bei der einzurichtenden Beschwerdestelle zugrunde gelegt werden. Es geht um das rechtzeitige Erkennen von Fehlern in der Organisation, aber auch darum, dass Opfer und Betroffene Beschwerden und Kritik an der polizeilichen Arbeit vorbringen können und dass diese Eingaben dann unabhängig geprüft werden. Die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle bzw. einer/s Beauftragten ist ein wichtiger Beitrag zur Kontrolle der Staatsgewalt, zur Entwicklung einer Fehler- und Kritikkultur in der Behörde, sowie zu einem guten und konstruktiven Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Polizei.