Auszug aus der Niederschrift vom 19.12.24
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Breilmann, ich glaube, das Bundestagspolizeigesetz ist längst überfällig.
(Dorothee Martin (SPD): Ja!)
Da sind wir uns ja einig. Aber es ist eben nicht erst in den letzten drei Jahren versäumt worden, eine rechtliche Grundlage für die Bundestagspolizei vorzulegen; denn die aktuelle Rechtsgrundlage stammt aus dem Jahr 1949, dem Jahr, in dem unser Grundgesetz verkündet wurde.
(Heiterkeit des Abg. Michael Sacher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Ich glaube, da lagen jetzt doch ein paar Legislaturperioden dazwischen, in denen unter anderem auch Sie in der Verantwortung waren und das durchaus hätten angehen können.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Michael Breilmann (CDU/CSU): Das macht es jetzt aber nicht besser!)
– Sie haben völlig recht, das macht es nicht besser. Aber wir haben doch ein gemeinsames Interesse. Die Grundlage, Artikel 40 Absatz 2 des Grundgesetzes, der das Hausrecht und die Polizeigewalt an die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Deutschen Bundestages überträgt, reicht doch nicht aus. Wir alle wissen, dass das als rechtsstaatliche Formulierung der rechtlichen Grundlagen der Arbeit der Bundestagspolizei nicht ausreichen kann. Deswegen gehört dieser historische Zustand, so will ich ihn einmal nennen, überwunden. Wir brauchen moderne Rechtsgrundlagen für eine rechtsstaatlich arbeitende Bundestagspolizei; daran kann es keinen Zweifel geben.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Die Notwendigkeit wird durch verschiedene Vorgänge der jüngsten Vergangenheit ganz konkret untermauert. Es gab mehrere Vorfälle, die sich direkt gegen unser Parlament richteten. Ich erinnere jetzt mal an den Mob von Reichsbürgern und Rechtsextremisten, die versucht haben, das Reichstagsgebäude zu stürmen, oder an die Geschehnisse rund um die Gruppe von Prinz Reuß, der unter anderem mithilfe der ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Malsack-Winkemann einen Putsch geplant haben will
(Stephan Brandner (AfD): „Will“ oder “soll“?)
und sich dafür Zugang zum Bundestag verschaffen wollte, oder an die Vorgänge um den Mitarbeiter eines Abgeordneten der AfD-Fraktion, der mutmaßlich für Russland spioniert hat, und nicht zuletzt an die Medienrecherchen, die aufgedeckt haben, dass über hundert Mitarbeitende der AfD-Bundestagsfraktion und ihrer Abgeordneten den Behörden als Rechtsextremisten bekannt sind.
(Enrico Komning (AfD): Oijoijoi! 100 Rechtsextremisten? – Gegenruf des Abg. Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wieso? Meinen Sie, es sind mehr, es sind gar nicht alle bekannt? – Weiterer Zuruf des Abg. Enrico Komning (AfD): Und wie viele Linksextremisten?)
All das besorgt uns nicht nur sehr, sondern all das begründet auch, dass wir den Aktivitäten von Verfassungsfeinden,
(Enrico Komning (AfD): Wer sagt denn das, dass das Rechtsextremisten sind? Der Verfassungsschutz?)
die die Sicherheit, die Arbeitsfähigkeit und auch die Würde und das Ansehen des Deutschen Bundestages beeinträchtigen, etwas entgegensetzen müssen, meine Damen und Herren. Es darf eben nicht sein, dass die Räume und die IT-Infrastruktur von Verfassungsfeinden und anderen Personen in diesem Zusammenhang, zum Beispiel von Mitarbeitenden, missbraucht werden können; das dürfen wir nicht zulassen!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Aber – es wurde schon darauf hingewiesen – weil diese Sicherheitsmaßnahmen eben auch mit der Freiheit des Mandats übereingebracht werden müssen, war es vollkommen richtig, dass wir diese Regeln nicht selbst erarbeitet haben, sondern dabei die Unterstützung von renommierten Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtlern zurate gezogen haben.
(Enrico Komning (AfD): Ja! Wir auch!)
Deswegen liegt dieser Gesetzentwurf
(Enrico Komning (AfD): … der verfassungswidrig ist!)
jetzt vor.
Ich bitte darum, diesen Gesetzentwurf engagiert zu beraten, damit wir nach so vielen Jahrzehnten endlich eine Rechtsgrundlage für die Polizei beim Deutschen Bundestag bekommen.
Ganz herzlichen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)