Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kritis-Dachgesetz kommt – Einheitlicher Kritis-Schutz bleibt überfällig

An der Spree

Zum heute erfolgten Kabinettsbeschluss über das Kritis-Dachgesetz erklären Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin und Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Auch wenn wir uns eine sehr viel schnellere Vorlage gewünscht hätten, begrüßen wir, dass das KRITIS-Dachgesetz nun endlich kommt und der physische und digitale Schutz endlich zusammengeführt wird. Die Zeitenwende muss auch mit Blick auf den einheitlichen Schutz unserer Infrastrukturen entschlossen umgesetzt werden.

Unsere kritischen Infrastrukturen stehen seit Langem im Fokus gleich mehrerer autoritärer Staaten. Sie sind immer wieder Ziel von Spionage und Sabotage. Angesichts stark gestiegener Bedrohungen müssen wir die Resilienz der Lebensadern unserer Demokratie schnellstmöglich erhöhen. Auf die Notwendigkeit, dem Schutz unserer kritischen Infrastrukturen eine gänzlich andere politische Priorität einzuräumen und die guten Vorgaben des Koalitionsvertrags entschlossen anzugehen und umzusetzen, haben wir seit Beginn der Legislaturperiode immer wieder hingewiesen.

Trotz zahlreicher erfolgreicher Angriffe auf Krankenhäuser, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen, die teils monatelang nicht erreichbar waren, sind wir von guten gesetzlichen Vorgaben, die einen einheitlichen Kritis-Schutz gewährleisten und klare Zuständigkeiten gewährleisten, leider noch immer ein gutes Stück entfernt. Noch liegt viel Arbeit vor den Fraktionen, um das Gesetz weiter zu verbessern und die lang angemahnte Kohärenz mit den EU-Vorgaben und dem NIS-II-Umsetzungsgesetz, das den Schutz digitaler Infrastrukturen regelt, sicherzustellen.

Dieser Herausforderung werden wir uns als Fraktion stellen. Gerade mit Blick auf die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen, die zukünftig neu unter die Gesetzgebung fallen, sind klare gesetzliche Vorgaben, gute Meldewege, aber auch ein effektives Zusammenspiel der zahlreichen Aufsichtsbehörden, allen voran BSI und BBK, mit den privatwirtschaftlichen Unternehmen von zentraler Bedeutung.

Um stark gestiegenen Anforderungen und Abstimmungsbedarfen gerecht zu werden und gute, unabhängige Beratung tatsächlich leisten zu können, muss die Ausstattung der Aufsichtsbehörden verbessert und ihre Unabhängigkeit gestärkt werden. Für all dies werden wir uns im weiteren parlamentarischen Verfahren entschlossen einsetzen.

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