Gefahrengebiet für Bürgerrechte: Hamburger Polizei schießt über das Ziel hinaus
Zur Maßnahme der Hamburger Polizei, ganz St. Pauli sowie große Teile von Altona, Eimsbüttel und der Sternschanze zum „Gefahrengebiet“ zu deklarieren, erklärt Irene Mihalic, Sprecherin für innere Sicherheit:
Mehr als 40.000 Bürgerinnen und Bürger „bis auf Weiteres“ unter Generalverdacht zu stellen, ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Polizei in der Bundesrepublik Deutschland. Das Instrument eines „Gefahrengebiets“ darf nur nach konkreten Lageerkenntnissen und damit zeitlich und räumlich klar begrenzt eingesetzt werden. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit droht verletzt zu werden, wenn Bürgerinnen und Bürger auf unbestimmte Zeit ohne Angaben von Gründen kontrolliert werden. Zudem führt der eingeschlagene Weg der Polizeiführung eher zu weiterer Eskalation statt zu Befriedung der Lage. Ausbaden müssen das nicht zuletzt die Polizistinnen und Polizisten vor Ort, die im direkten Kontakt mit den aufgebrachten Anwohnerinnen und Anwohnern stehen.
Es ist mehr als verständlich, dass die Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamten an der Davidwache und jüngst bei der Demonstration vom 21.12.2013 die Behörde sensibilisiert haben. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die Einsatzkräfte vor weiteren Übergriffen zu schützen. Jedoch helfen Schnellschüsse und Übermaß-Reaktionen nicht weiter, sondern forcieren eher die Bedrohungslage. Zunächst braucht es eine sorgfältige Analyse. Diese liegt für die Ereignisse rund um die Demonstration im Dezember bis zum heutigen Tag nicht vor.
Insofern stellt sich die Frage: Welche Lageerkenntnisse rechtfertigen die Ausweisung eines „Gefahrengebietes“? Ein solches Gebiet ist kein Fahndungsinstrument, sondern dient ausschließlich der Gefahrenabwehr – und zwar von Straftaten mit erheblicher Bedeutung. Bloße Vermutungen, dass es weitere Angriffe geben könnte, reichen nicht aus. Selbst nach Darstellung der Polizei handelte es sich bei den Personen, welche verdächtige Gegenstände mitführten, um polizeilich bekannte und „auffällige“ Personen. Damit hätten diese auch ohne Einrichtung eines Gefahrengebiets überprüft werden können. Ob die heutige Sondersitzung des Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft neue Erkenntnisse bringt, bleibt abzuwarten. Nach jetzigem Kenntnisstand ist die Erklärung ganzer Stadtteile zum „Gefahrengebiet“ nicht nachvollziehbar.