Kleine Anfrage: Kabinettsbeschluss „Eckpunkte zur Strukturförderung von Kohleregionen“ und Auswirkungen auf das Rheinische Revier und die Steinkohlereviere in Nordrhein-Westfalen
Drucksache 19/11680
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Katharina Dröge, Dr. Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/10912 –
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Bundeskabinett hat am 22. Mai 2019 Eckpunkte zur Strukturförderung von Kohleregionen mit Schwerpunkt auf die Braunkohlereviere vorgelegt. Die Vor- schläge sind Arbeitsauftrag aus der Kohlekommission, welche Ende Januar 2019 der Bundesregierung ihr Ergebnis vorlegte. Die Eckpunkte sehen vor, dass der Bund insgesamt bis zu 40 Mrd. Euro für die Weiterentwicklung der bisheri- gen Braunkohlereviere in der brandenburgischen und sächsischen Lausitz, in Nordrhein-Westfalen westlich von Köln und in Sachsen und Sachsen-Anhalt um Leipzig und Halle zur Verfügung stellt. Auch die Standorte besonders be- troffener Steinkohlekraftwerke und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt sollen eine Unterstützung erhalten.