Welche Rolle spielte der Verfassungsschutz?
Am 20. März 2017 lud die grüne Bundestagsfraktion zu einem Fachgespräch ein. Thema waren der NSU-Terror und die Rolle des Verfassungsschutzes. Nach 16 Monaten Aufklärungsarbeit durch den NSU-Untersuchungsausschuss ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen. Moderiert wurde das Fachgespräch durch die Obfrau der grünen Bundestagsfraktion im Ausschuss, Irene Mihalic.
Vorsätzliche Vernichtung von Akten
In der Begrüßung wurde darauf hingewiesen, dass durch die Arbeit des aktuellen Untersuchungsausschusses unter anderem belegt wurde, dass die Vernichtung von Akten zum NSU im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorsätzlich geschah. Gleichwohl sei immer noch vieles im Dunkeln. Es sei die zentrale politische Aufgabe in der Aufklärung des gesamten Komplexes, nicht nachzulassen. Als Referentinnen und Referenten standen Frau Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak, Frau Mathilde Koller und Herr Dirk Laabs zur Verfügung.
Dirk Laabs, Journalist und Co-Autor des Buches „Heimatschutz“, führte dazu aus, dass sämtliche Gremien sowie der Prozess vor dem OLG München bislang zu wenig konkrete Aufklärung leisten konnten. So seien die Fragen der Opferauswahl und der Netzwerke noch offen. Er stellt die Frage, weshalb es so wenige Meldungen zum Trio durch die V-Personen gab, obwohl dieses durch V-Personen quasi umstellt war. Dass die Aufklärung so schwer ist, führt er darauf zurück, dass bei fast allen V-Leuten Akten fehlten. Gleichzeitig könne nicht geprüft werden, ob diese immer ehrlich gewesen seien. Zur Aktenvernichtung im BfV stelle er sich die Frage nach deren Grund. Wenn sich darin keine Hinweise auf relevante Kenntnisse zum Trio befunden hätten, ergäbe die Vernichtung keinen Sinn, da damit auch dieser Umstand vernichtet würde und stets Raum für Spekulation biete. Seiner Ansicht nach die rückhaltlose Aufklärung nicht gewollt.
Frau Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak, die im Prozess vor dem OLG München als Vertreterin der Nebenklage auftritt, stellte dar, dass sich die Anklage auf die „Trio-These“ fokussiert, so dass entsprechende Netzwerkstrukturen im Prozess keine große Rolle spielen. Sie kritisierte die Haltung der Bundesanwaltschaft (GBA), die der Nebenklage unterstellt, es ginge dieser allein um eine Abklärung der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes und um eine historische Aufklärung des Sachverhalts. So sprach sich der GBA gegen einen Beweisantrag zu den Vorgängen des Aktenschredderns unter Hinweis auf sachfremde Motive aus. Dies stehe im Widerspruch dazu, dass die Bundesanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt bereits darüber informiert war, dass die Akten von einem Mitarbeiter des Verfassungsschutzes mit Vorsatz geschreddert worden waren. Dieser Vorgang zeige auch, dass eine wirksame Kontrolle des Verfassungsschutzes von außen unabdingbar sei.
Die Aufklärung des NSU-Komplexes sei bei weitem nicht beendet. Frau Dr. Luczak sprach sich daher für die Einsetzung eines dritten NSU-Untersuchungsausschusses in der nächsten Wahlperiode aus.
Mit den notwendigen Konsequenzen aus der Behandlung des NSU-Komplexes setzte sich die ehemalige Leiterin des Verfassungsschutzes NRW, Frau Mathilde Koller, auseinander. Sie vertrat in ihrem Vortrag die These, dass die derzeitige Sicherheitsstruktur den Bedrohungslagen der heutigen Zeit nicht gewachsen sei. Aufgrund der unklar abgegrenzten Aufgaben von Polizei und Verfassungsschutz bestehe die Gefahr paralleler Bearbeitung von Sachverhalten, aber auch von Lücken. Für den Verfassungsschutz stellte sie zwei Modelle vor, die ihrer Ansicht nach Lösungsansätze bieten:
Eine Möglichkeit sei es, die Verfassungsschutzbehörden aufzulösen und wesentliche Aufgabe dem polizeilichen Staatsschutz zu übertragen. Alle übrigen Aufgaben – wie die Auswertung von gewonnenen Informationen und die Erforschung extremistischer Strukturen – könnten von der Bundeszentrale für politische Bildung erfüllt werden. Bei dieser Variante bliebe jedoch eine Vielzahl von Behörden mit der gleichen Aufgabe bestehen.
Im Gegensatz dazu sei eine zentrale Verfassungsschutzbehörde mit Außenstellen in den Ländern aus ihrer Sicht die bessere Alternative. In den Außenstellen solle die Beschaffung durch nachrichtendienstlich geschultes Personal erfolgen, während die Auswertung in der Zentrale durch geisteswissenschaftlich ausgebildetes Personal durchgeführt werde.
Sie sprach sich für eine Rotation des Personals aus, vor allem in der V-Person-Führung. So solle nach etwa fünf Jahren die Betreuung einer V-Person wechseln. Ebenso wies sie darauf hin, dass man V-Leute sehr straff führen müsse. Sie benötigten für ihr Agieren klare Aufträge und Zielvorgaben von Seiten der Auswertung. Trotz einiger Unterschiede im Detail bestätigte Frau Koller schließlich die Einschätzung der grünen Bundestagsfraktion, dass wir im Rahmen einer Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden einen grundsätzlichen und institutionellen Neustart beim Verfassungsschutz benötigen.