Parteiensponsoring regeln
Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag bekräftigt, noch in dieser Wahlperiode eine Regelung zum Parteiensponsoring zu beschließen, die das Sponsoring den Transparenzpflichten unterwirft, welche im Parteiengesetz für Geldspenden bestehen.
Begründung
Das Sponsoring von Parteien – definiert als Zuwendung von Geld oder geldwerten Vorteilen zur Förderung einer Partei, mit der die Zuwendenden als Gegenleistung eine Förderung eigener Ziele der Werbung oder Öffentlich- keitsarbeit erlangen wollen – steht immer wieder in der öffentlichen Kritik, so auch jüngst. Eine Regelung ist, auch nach Auffassung zahlreicher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aus Gesichtspunkten der Transparenz längst überfällig, damit Bürgerinnen und Bürger erkennen können, ob eine Einflussnahme auf politische Entscheidungen erfolgt und um zu verhindern, dass Spendenannahmeverbote umgangen werden können (vgl. Heinig, „Sponsoring von Parteiveranstaltungen“, JZ 2010, 485ff.; Morlock, http://www.radioeins.de/programm/sendungen/modo1619/_/treffen-mit-spd-politikern-gegen-bezahlung.html).
Auch der Präsident des Deutschen Bundestages hat in seinem Bericht über die Rechenschaftsberichte 2010 und 2011 der Parteien sowie über die Entwicklung der Parteienfinanzierung gemäß § 23 Absatz 4 des Parteiengesetzes angeregt, „das Parteiensponsoring spezifisch parteienrechtlichen Regelungen zu unterwerfen.“ Die damit verbun- dene Erhöhung der Transparenz liege mittel- und langfristig auch im wohlverstandenen Eigeninteresse der Parteien (vgl. Bundestagsdrucksache 18/100, Seite 41f.).