Rechte von Kindern im Asylverfahren stärken
Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, Beate Walter-Rosenheimer, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Britta Haßelmann, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Flüchtlingskinder sind besonders schutzbedürftig – unabhängig davon, ob sie unbe- gleitet oder mit ihren Eltern nach Deutschland kommen. Sie haben fast alles Ver- traute verloren und häufig Traumatisierendes gesehen oder erlebt. Für Kinder sind Monate und wenige Jahre prägend für ihr weiteres Leben. Auch deshalb ist es unverantwortlich, den Eltern- und Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz zwei Jahre auszusetzen. Die Trennung von Eltern und Kindern verstößt gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie (Art. 6 GG) und führt dazu, dass unbe- gleitete Minderjährige in Deutschland ohne ihre Eltern aufwachsen müssen oder Kinder versuchen, unter lebensbedrohlichen Zuständen zum geflüchteten Elternteil nachzureisen. Auf der Flucht sind Kinder und Jugendliche häufig traumatischen Erlebnissen ausgesetzt. Sie erleben Ausbeutung und Gewalt. Deshalb ist es für sie besonders wichtig, dass Asylverfahren zügig durchgeführt und ihre Schutzbedarfe umfassend und gründlich geprüft werden, um ggfs. so bald wie möglich mit einer si- cheren Aufenthaltsperspektive einen Neuanfang in Deutschland beginnen zu können.
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