Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Reform der Wahl für die obersten Bundesgerichte

Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist entscheidend für die Rechtsauslegung, die richterliche Rechtsfortbildung und das Entstehen einheitlicher Rechtsprechung. Daher ist die Besetzung der obersten Bundesgerichte für die Justiz und den deutschen Rechtsstaat von entsprechend hoher Relevanz.

Die Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern erfolgt in einem verfassungs- rechtlichen Spannungsverhältnis zwischen dem Grundsatz der Bestenauslese (Arti- kel 33 Absatz 2 Grundgesetz) und dem Erfordernis der demokratischen Legitimation (Artikel 95 Absatz 2 Grundgesetz). Der Wahlausschuss trifft nach dem Richterwahl- gesetz die Entscheidung über die Besetzung der Richterposten in geheimer Abstim- mung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.

(…)

Der komplette Antrag und Begründung

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