Rede zu Protokoll
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
In seiner Unterrichtung aus dem Jahr 2009 verwies der Bundesrechnungshof darauf, dass das Bundesinnenministerium den Reformbedarf anerkannt habe, und auf seine Empfehlung hin nun eine grundlegende Reform des Gebührenrechts vorbereitet. Wer an dieser Stelle ein ungeschriebenes „endlich“ mitliest, kann sich dabei zumindest auf die vorangegangene Diskussionen berufen. Der Weg war jedenfalls bereits ein längerer, als drei Jahre später – im Jahr 2012 – der „Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes“ vorgelegt worden ist.
Doch es ist nicht nur die Länge des Weges, auf die ich hier hinweisen will:
Denn zur Rechtfertigung der durch den vorliegenden Antrag bezweckten Verschiebung des Inkrafttretens der „Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern“ um drei Jahre auf das Jahr 2019 beruft sich die Bundesregierung wiederum auf den Bundesrechnungshof und ich frage mich ob das ganz redlich ist.
In der Begründung heißt es jedenfalls die Verschiebung sei nötig, weil nach Auffassung des Bundesrechnungshofs auch die Gebührenerhebung der Bundespolizei in die Besondere Gebührenverordnung des Bundesinnenministeriums einbezogen werden soll, und dafür zunächst die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen werden müsse.
Wie kann eine entsprechende Ergänzung es rechtfertigen, ein solches Großprojekt um weitere drei Jahre zu verschieben? Das Ziel der Strukturreform ist schließlich eine Systematisierung bestehender und nicht die Schaffung neuer Gebührentatbestände. Da wäre es schon interessant zu erfahren, für welche Leistungen hier zukünftig Gebühren erhoben werden sollen, zumal die bisherige Gebührenpraxis im Bereich der Bundespolizei eher Spezialmarterien betrifft. Wir werden daher sehr aufmerksam verfolgen, welche Ziele die Bundesregierung hier verfolgt.
Den Bundesrechnungshof in der vorliegenden Sache zum Befürworter einer Verschiebung der Reform zu erklären, finde ich aber auch deshalb kritisch, weil die entsprechenden Prüfungen des Rechnungshofs, auf die sich die Bundesregierung in ihrer Begründung bezieht, der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Das halte ich für undemokratisch! Wir brauchen eine gut informierte Öffentlichkeit. Die Ergebnisse der abgeschlossenen Prüfungen des Rechnungshofs sollten der Öffentlichkeit grundsätzlich zugänglich gemacht werden!
Aber das ist in diesem Zusammenhang nur ein Randthema. Entscheidend ist, dass die Bundesregierung ihr selbst gestecktes Umsetzungsziel verfehlt hat. Der vom Bundesrechnungshof 2009 geforderte Reformimpuls ist scheinbar ausgeblieben. Das ist sehr bedauerlich. Immerhin geht es bei der Reform um mehr Transparenz und mehr materielle Gerechtigkeit. Die Bemessung von Gebühren nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und eine grundsätzliche Ausrichtung am Kostendeckungsprinzip sind wichtig. Immerhin verschaffen die allermeisten Verwaltungsleistungen den Antragstellern große finanzielle Vorteile. Da ist es unangemessen, wenn diese geldwerten Leistungen zusätzlich aus Steuergeldern subventioniert werden. Ein konsistentes und lückenloses Gebührenrecht ist auch ein Gebot auch aus haushalterischen Gründen geboten. Systematische Regelungsstrukturen erleichtern dabei auch die Herstellung und Wahrung sozialer Gerechtigkeit. Wenn also heute eine Fristverlängerung um weitere drei Jahre beschlossen wird, sage ich: Nutzt die Zeit! Wir werden die Bundesregierung an den Ergebnissen dieser Bemühungen messen. Vielen Dank.