Liebe Leserinnen und Leser,
2016 dürfte als das Jahr in die Geschichte eingehen, in dem Dinge Realität wurden, die uns früher wie schlechte Witze vorkamen. Das jüngste Beispiel ist die Wahl von Donald Trump zum Präsidenten der USA. Eine Wahl, von der sich rechtpopulistische Parteien – nicht zuletzt in Europa – Rückenwind versprechen.
Wie ein schlechter Witz wirken auch die Reichsbürger. Es fällt leicht, sie als einen verschrobenen Haufen von Realitätsverweigeren abzutun und zu ignorieren. Das wäre zumindest fahrlässig. Gerade die Erfahrungen mit dem NSU zeigen uns aber, dass blinde Flecken am rechten Rand die Gefahr einer wachsenden rechtsterroristischen Szene erhöhen.
Und diese blinden Flecken gibt es. Das ist gerade angesichts der Leichtigkeit, mit der konservative Innenpolitiker Bedenken bezüglich der Bürgerrechte wegwischen sehr verwunderlich. Gestern war ich Gast der Phoenix Runde und habe dort über diese Frage diskutiert. Die Sendung ist
auf meiner Website verfügbar.
Viel Spaß beim anschauen und beim lesen.
Liebe Grüße
Mögliche Klage gegen die Bundesregierung wegen Missachtung des parlamentarischen Fragerechts
Die Bundesregierung hat bisher jede politische Verantwortung im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in der Kölner Silvesternacht erfolgreich bestritten, indem sie auf ihre Unkenntnis verwies. So konnte sie die Diskussion ungebremst für ihre Asylpolitik instrumentalisieren. Sie hat dazu stets betont, dass sie erst aus den Medien von der Brisanz der Vorkommnisse erfahren habe, obwohl die Bundespolizei in jener Nacht selbst mit 67 Beamtinnen und Beamten vor Ort gewesen ist und mehrere als brisant einzustufende Meldungen über den polizeilichen Meldedienst erfolgt sind.
Das war für mich im März Grund genug noch einmal genau nachzufragen und die jüngste Aussage von Thomas de Maizière vor dem Untersuchungsausschuss zur Silvesternacht deutet nun darauf hin, dass meine Frage seinerzeit möglicherweise falsch beantwortet wurde. Wir prüfen deshalb gerade, ob dadurch das parlamentarische Fragerecht verletzt wurde und ob die Sache nun vor Gericht verhandelt werden muss, weil wir einem Regierungsstil, der das parlamentarische Fragerecht missachtet, entschieden entgegentreten müssen.
Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht ist für die Kontrolle der Regierung essenziell. Es trägt außerdem wesentlich dazu bei, das Parlament und die Öffentlichkeit zu informieren. Beides ist für die Demokratie von entscheidender Bedeutung. Bestrebungen dieses wichtige Recht des Parlaments einzuschränken, sehen wir aber leider in allen Bereichen, wo parlamentarische Aufklärung gefordert wird. Gleichzeitig sind es oft genug die vermeintlich kleinen und wenig bekannten Sachverhalte, die ein entscheidendes Schlaglicht auf eine politisch bedeutsame Entwicklung werfen.
Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit
Am 28.11.2016 fand im Innenausschuss eine Anhörung zu unseren Anträgen zum Waffenrecht und zur Abgabe von Ausgangsstoffen für Explosiv- (und andere anschlagsfähige) Stoffe statt. Beide Anträge thematisieren, dass die Bedrohung durch politisch motivierte Anschläge zunehmend von radikalisierten Einzeltätern ausgeht, die zur Durchführung ihrer Taten Unterstützung durch bewusst wenig institutionalisierte, fluide Netzwerke erhalten. In diesem Kontext war es uns wichtig konkrete Regelungsansätze aufzuzeigen, die ein Gegenentwurf zu der Forderung nach immer anlassloser Überwachung sein können.
Statt die Vorratsdatenspeicherung immer weiter voran zu treiben und ständig neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden zu fordern, sollten Gesetze an konkrete Sicherheitsrisiken anknüpfen und effektiv helfen Tatgelegenheiten zu reduzieren. Auch zum Thema gehört daher die hohe Zahl von
Waffen, die jeden Monat als abhandengekommen gemeldet werden und die Frage, aus welchen weiteren Quellen sich der Schwarzmarkt speist.
In Ihrer Antwort bestätigt die Bundesregierung auch die weiter steigende Zahl kleiner Waffenscheine. Ein weiteres Thema in diesem Kontext, das ich mit Sorge beobachte, ist die Bewaffnung der rechten Szene. Die Reichsbürgerproblematik ist dabei eine entscheidende aber bei Weitem nicht die einzige besorgniserregende Entwicklung, aus der sich für das Waffenrecht ein klarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt.
Interview
Anträge
Schriftliche Fragen
Reichsbürger – die (lange) unbeachtete Gefahr
Seit Jahren fordern wir als Grüne Bundestagsfraktion schon, dass die Bundesregierung endlich die äußerst gefährliche Reichsbürgerbewegung auf den Schirm nimmt. Aber wie üblich wenn es um das Thema Rechtsextremismus geht, zeigt sich gerade das Bundesamt für Verfassungsschutz passiv und wenig problembewusst. So macht gerade
Verfassungsschutz-Präsident Maaßen ie Bewegung immer wieder lächerlich nach dem Motto: Alles nur Spinner!
Wie folgenreich diese Fehleinschätzung war zeigte sich spätestens im Oktober, als ein Reichsbürger auf Polizisten schoss, weil diese sein Haus durchsuchen wollten. Ein Polizist erlag seinen Verletzungen. Ich
habe meine Forderung nach Beobachtung der Reichsbürger aber auch nach waffenrechtlichen Konsequenzen aufgrund dieses Vorfalls noch einmal unterstrichen.
Da mir die Bundesregierung einen Monat vor dem Vorfall geantwortet hat, dass Sie weiter keine Veranlassung für eine Untersuchung der Bewegung sieht habe ich zunächst
noch einmal nachgefragt ob sich nach dem Vorfall etwas geändert hat in der Bewertung; und tatsächlich
hat die Regierung – wenn auch viel zu spät die Beobachtung beim immer noch widerwilligen Bundessamt für Verfassungsschutz in Auftrag gegeben. Ich werde dran bleiben, und mir genau anschauen, wie ernsthaft Maaßens Behörde die Untersuchung betreibt.
NSU-Untersuchungsausschuss: Die Aufklärung trägt Früchte
Dass sich der zähe Kampf lohnt, zeigen die Ergebnisse. So habe ich bereits im letzten Newsletter davon berichtet, dass wir mittlerweile ermitteln konnten, dass die Akten am 11.11.2011 im Bundesamt vorsätzlich geschreddert wurden (
Hier meine Bundestags-Rede zum 5. Jahrestages der Aktenvernichtung). Vertreter der Nebenklage im Verfahren des OLG München haben daraufhin Anzeige gegen Lothar Lingen erstattet, der zunächst nicht nachgegangen wurde.
Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln doch. Das ist schon einmal ein wichtiger Schritt. Wir werden im Untersuchungsausschuss weiter zu klären haben, ob Lingen auf eigene Rechnung handelte oder ob er Befehle von oben erhielt.
Das wäre natürlich noch einmal eine ganz neue Dimension des Skandals. Dass das Bundesamt ein Motiv zur Vernichtung von Akten hatte, die Zeugnis über die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes geben, zeigt auch der
Komplex der Führung des mittlerweile verstorbenen V-Manns Corelli Hier ist gerade in der Phase, als der V-Mann abgeschaltet wurde bis zu seinem Tod so viel Seltsames passiert, dass es schwer fällt, einfach nur an Pannen zu glauben. Wir werden die Hintergründe weiter hartnäckig ermitteln, weil wir immer wieder sehen, dass es sich lohnt, den Dingen auf den Grund zu gehen.
Festnahme und Gefängnisaufenthalt von Dschaber al-Bakr
Sowohl der zunächst nicht geglückte Zugriff auf Dschaber al-Bakr als auch der Verlauf seines Aufenthalts in der JVA Leipzig weisen eine Reihe von Pannen auf, die der Aufarbeitung bedürfen. Doch statt die Details genau zu analysieren waren es gerade die Unionsparteien, die bereits unmittelbar nach dem gescheiterten Zugriff voll auf die Karte Populismus setzten – diesmal mit der Forderung nach Präventivhaft.
Besonders in den Blick haben wir seitens des Bundes die Frage genommen, ob der Verfassungsschutz seine Informationen zu al-Bakr rechtzeitig an die Polizei weitergegeben hat. Wir sehen genau an dieser Schnittstelle zwischen Geheimdienst und Polizei ein Strukturproblem, was wir schon in unserem Grünen Sicherheitspapier im Mai dieses Jahres näher beschrieben haben.
Prävention – Der Königsweg der Terrorismusbekämpfung
Der Umgang der Bundesregierung mit der terroristischen Anschlagsgefahr ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Der Innenminister setzt wahlweise auf Populismus und/oder Symbolpolitik. Dabei vernachlässigt sie sträflich die eigentlichen Hausaufgaben. So gibt es nach Jahren konstant hoher Anschlagsgefahr immer noch keine konsistente, bundesweite Präventionsstrategie.
Hier sollen Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft in einer dauerhaften Struktur an einer gemeinsamen Präventionsstrategie arbeiten immer vor dem Hintergrund, dass Terrorismus nicht an Ländergrenzen haltmacht.
Beschluss der Bundestagsfraktion
Antrag
Einsatz im Revier
Besuchergruppe im Oktober
Im Oktober durfte ich wieder eine sehr nette Gruppe im Bundestag begrüßen. Diese hatte dieses Mal ein besonders interessantes Programm, das auch zu historischen Orten in Potsdam geführt hat.
Ich bedanke mich für die Teilnahme und die angenehmen Gespräche.
Jugendmedienworkshop 2017
Auch im kommenden Jahr findet wieder ein Jugendmedienworkshop in Berlin statt. Wer zwischen 16 und 20 ist und eine Woche Hauptstadtpresse erleben möchte, kann sich bis zum 8. Januar 2017 bewerben.