Newsletter April 2020
Liebe Leserinnen und Leser,
seit einigen Wochen leben wir nun in einem unwirklichen Zustand. Covid-19 hat uns dazu gezwungen, unsere sozialen Kontakte einzuschränken und unser öffentliches Leben nahezu lahmzulegen. Wir spüren alle die Auswirkungen auf unser Leben. Viele haben mit beruflichen und finanziellen Engpässen zu kämpfen. Selbstverständlich ist Corona das bestimmende politische Thema unserer Zeit. Das ist auch richtig so, denn jetzt geht es darum, die Zahl der Neuinfektionen auf ein möglichst geringes Maß zu senken und die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Maßnahmen aufzufangen.
Dennoch bleibt die Zeit nicht stehen. Die Probleme warten nicht darauf, dass wir die Pandemie in den Griff bekommen, um uns dann anderen Themen zuzuwenden. Unser politisches Leben muss weitergehen, auch wenn es größtenteils von Zuhause über das Internet stattfindet. Wir arbeiten weiter an Themen, die eine öffentliche Debatte brauchen und verdienen. Um einige dieser Themen geht in diesem Newsletter.
Bleiben Sie bitte gesund.
Liebe Grüße
Irene Mihalic
Katastrophenschutz darf nicht an Landesgrenzen haltmachen
Die aktuelle Covid-19 Pandemie zeigt sehr deutlich auf, wie wichtig eine gut abgestimmte Zusammenarbeit der Bundesländer ist. Das gilt im besonderen Maße auch für Naturkatastrophen oder andere Lagen, die mehrere Bundesländer betreffen. In Deutschland liegt der Katastrophenschutz in der Verantwortung der Länder. Die föderale und dezentrale Struktur des Katastrophenschutzes ist zweifelsohne eine Stärke unseres Hilfeleistungssystems.
Dennoch fehlt eine koordinierende Stelle auf Bundesebene, die dafür sorgt, dass Hilfe schnellst möglich dort ankommt, wo sie benötigt wird. Auch muss dafür Sorge getragen werden, dass die Bundesländer bei großen Schadenslagen optimal zusammenarbeiten. Wir haben daher einen Antrag eingebracht, der die Einrichtung einer „Zentralstelle“ beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) fordert, wie wir sie zum Beispiel für den polizeilichen Bereich vom Bundeskriminalamt kennen.
Anschlag auf dem Breitscheidplatz: GTAZ zog keine Konsequenzen aus Warnhinweisen zu Amris Anschlagsplänen
Ende 2019 kam noch einmal eine neue Dynamik in die Arbeit des Untersuchungsausschusses zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz. Ein leitender Polizist des LKA NRW warf einem BKA-Mitarbeiter vor, sich über 10 Monate vor dem Anschlag trotz Hinweisen aus Telefonüberwachungsmaßnahmen und Warnhinweisen eines V-Manns gegen die Übernahme des Falles ausgesprochen zu haben. Dabei habe der Mitarbeiter sich auf Anweisungen „von oben“ berufen. Diese nachher von mehreren Zeugen im Grunde als glaubwürdig bestätigte Aussage wirft ein ganz neues Licht auf die Rolle der Bundessicherheitsbehörden in der Causa Amri.
M., Beamter im Landeskriminalamt (LKA) NRW und Leiter einer Ermittlungskommission hat mit seiner Aussage Mitte November 2019 ein kleines „Beben“ im 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode ausgelöst: Ein Mitarbeiter des BKA habe ihm am Rande einer Besprechung beim Generalbundesanwalt (GBA) in einem Vieraugengespräch im Februar 2016 also circa zehn Monate vor dem Anschlag gesagt, dass man trotz valider Warnhinweise einer Quelle des LKA NRW („VP-01“), die über Anis Amris Anschlagsplanungen berichtet hatte, diesen keinen Glauben schenken und den Fall als BKA nicht übernehmen wolle. Auch sonst leitete man daraus keinen weiteren Handlungsbedarf im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) für das BKA ab. Diese Linie im Umgang mit den Informationen des V-Manns sei von „ganz oben“ verordnet worden. Dabei konnte M. nicht sicher sagen, ob damit Führungskräfte des BKA oder gar des Bundesinnenministeriums konkret gemeint waren.
Der belastete BKA-Mitarbeiter bestritt diesen Vorwurf vehement in einer dienstlichen Erklärung, die er auf eigene Initiative im Nachgang zu einer Telefonschaltkonferenz mit den Spitzen des BMI verfasst haben will. Im Kreuzverhör vor dem Untersuchungsausschuss im Dezember 2019 gestand er jedoch ein, dass er heute ein Vieraugengespräch mit M. nicht ausschließen könne. Auch Staatsanwälte des GBA stützten die Aussage von M. in den folgenden Ausschusssitzungen. M. habe Ihnen damals, in engem zeitlichen Abstand zu der gegenständlichen Besprechung, von dem „Vieraugengespräch“ erzählt. Sie beschrieben M. als einen sehr integren, pflichtbewussten und glaubwürdigen Beamten. Sie sahen keinen Anlass, den Aussagen von M. zu bezweifeln. Es wird noch weitere Zeugen in diesem Komplex geben.
Fest steht aber schon jetzt: Bundessicherheitsbehörden hier vor allem das BKA waren nicht nur anders als zuvor offiziell dargestellt weit vor dem Anschlag tief in die Bearbeitung und Beurteilung der Causa Anis Amri involviert. Sie haben sogar aktiv daran mitgewirkt, dass die Weichen falsch gestellt wurden. Hätte das BKA den Fall im Februar 2016 an sich gezogen und eine konzertierte Aktion zur Beobachtung Amris gestartet, hätte es eine gute Chance gegeben, die Anschlagspläne Anis Amris rechtzeitig zu vereiteln. Diese Sichtweise wird auch durch die „VP-01“ selber gestützt, über die im März 2020 eine Reportage im SPIEGEL und ein Beitrag bei Spiegel-TV gebracht wurde (siehe Links unten). Der frühere V-Mann hat dort in einem Interview noch einmal bestätigt, wie „brandgefährlich“ Amri von ihm eingeschätzt wurde und wie nah dran er an Anis Amri gewesen ist. Er hatte sogar die Möglichkeit, ihm nach Berlin zu folgen, wo sich seit Mitte 2016 Amris Spur mehr und mehr verlor, weil er immer weniger auf dem Radar der Behörden war.
In den letzten Wochen haben wir uns dann intensiv mit dem unmittelbaren Tatgeschehen befasst. Und auch hier gibt es weiter große Ungereimtheiten. Ich hatte Euch bereits im letzten Newsletter von einem LKA-Einsatz vor der Fussilet-Moschee in der Tatnacht vom 19. auf den 20.12.2016 berichtet, der nirgends in den Akten protokolliert wurde, uns aber im Videostudium aufgefallen ist. Mittlerweile konnten wir an dieser Maßnahme beteiligte Polizisten vernehmen und die Fragezeichen bleiben bestehen. Es scheint sogar so gewesen zu sein, dass der Polizeieinsatz vor der Fussilet-Moschee die ganze Nacht andauerte. Wir fragen uns, warum es diesen nicht dokumentierten Einsatz gab, obwohl es zu diesem Zeitpunkt offiziell noch gar keine Hinweise auf einen möglichen Tatverdächtigen Anis Amri beziehungsweise auf eine andere Person aus dem Umfeld der Fussilet Moschee gegeben haben soll. Haben Mitarbeiter der Polizei vielleicht doch bereits am Abend des Anschlags Hinweise darauf erhalten, dass Anis Amri oder vielleicht auch eine andere Person aus der Fussilet-Moschee als Attentäter infrage kommt? Dafür spricht auch, dass der Pegida-Gründer Lutz Bachmann bereits am Tatabend mit angeblichem Geheimwissen protzend twitterte, bei dem Attentäter handele es sich um einen tunesischen Moslem, zu einem Zeitpunkt, als die Polizei offiziell noch nach einer Person aus Pakistan gefahndet hat.
Auch die Tatortarbeit selber untersuchen wir vor dem Hintergrund dieser Fragestellung. In den letzten Sitzungen des Untersuchungsausschusses haben wir Polizisten befragt, die bereits sehr früh am Tatort waren. Eine systematische Durchsuchung des LKW nach Hinweisen und Spuren auf den möglichen Fahrer und Täter fand nicht statt. Jedoch mehren sich die Hinweise darauf, dass die Fahrerkabine von mehreren Personen und Polizeibeamten betreten wurde und wir wollen unbedingt klären, ob Mitarbeiter der Polizei die Fahrerkabine näher in Augenschein genommen haben. Denn es ist höchst merkwürdig, warum das Portemonnaie mit dem Ausweisdokument von Anis Amri erst am Nachmittag des Tages nach dem Anschlag in der Fahrerkabine des LKW gefunden wurde und warum nicht bereits sofort nach dem Anschlag der LKW auf fahndungsrelevante Hinweise auf den Täter hin durchsucht wurde.
Eine weitere interessante Frage wird die nächsten Sitzungen prägen, nämlich die nach dem tatsächlichen Tatbeitrag von Anis Amri und dessen möglichen Mittätern. Wir haben ja schon herausgestellt, dass BKA und GBA das Umfeld Anis Amris allenfalls halbherzig bei den Ermittlungen berücksichtigt und durchleuchtet haben. Das halten wir für fahrlässig und sehr gefährlich, weil dadurch potentielle Attentäter sich weiterhin unbehelligt auf freiem Fuß befinden können. Nun stellen sich auch zu Anis Amris Rolle am Tatgeschehen weitere, bisher ungeklärte Fragen: Warum läuft Amri nach dem Anschlag sehr ruhig und ohne sichtbare Beeinträchtigungen im Zuge des Aufpralls durch die U-Bahn-Unterführung entgegen der eigentlichen Fluchtrichtung? Auf einem sichergestellten Überwachungsvideo kann man erkennen, dass Amri zudem etwas aus seiner Tasche zieht, was wie ein Handy aussieht, obwohl es doch heißt, Amri habe auf der Flucht kein Handy mit sich geführt. Warum ist man dem nicht näher nachgegangen, denn ein weiteres Handy würde möglicherweise neue Informationen zu Tat, Mittätern und zur Flucht Amris liefern. Der zu diesem Themenkomplex vernommene Beamte räumte ein, dass das mutmaßlich gezückte Handy genau wie die scheinbare Unversehrtheit Amris eine Rolle in den Gedanken der Ermittler spielte. Jedoch ist dem erkennbar nicht nachgegangen worden. Überhaupt fehlt bis heute ein zusammenfassender Vermerk des BKA über die am Tatort gefundenen und gesicherten Spuren, sowie über die späteren Auswertungsergebnisse dazu und deren Zuordnung zu konkreten Personen sowie ein Vermerk über die unterschiedlichen Stränge der Tatermittlungen, was nicht nur unsere Arbeit erschwert sondern die jeder einzelnen Ermittler*in, die/der einen Teilbereich des Geschehens untersucht. Ich verspreche Euch: Auch die kommenden Sitzungen bleiben spannend und wir bleiben dran und lassen nicht locker. Unten findet Ihr einige Links von Berichten aus den letzten Monaten zu den hier angerissenen Themen.
Generell auf dem Laufenden hält Euch der Podcast: https://uapod.berlin/
Reden zur Sicherheitsarchitektur
Pressespiegel
Halbzeitbilanz der Bundestagsfraktion
Staatsanwalt berichtet über Konflikt mit Bundeskriminalamt | Bundestag.de
Gewalt gegen Frauen
„Frauen wünschen die Ehe und fürchten den Stadtpark, obwohl sie häufiger in einer Partnerschaft Opfer einer Gewalttat werden als im öffentlichen Raum.“ Dieses Bonmot unter Kriminologen ist viele Jahrzehnte alt. Doch bis heute sind daraus nur wenige innenpolitische Konsequenzen gezogen worden. Ganz so, als dächten neun von zehn Innenminister immer noch es sei ein Witz.
Jedenfalls aber hat das Thema selten Priorität, was bereits dran ersichtlich ist, dass polizeilich nicht einmal die Zahl der Opfer sinnvoll erfasst wird. Wir haben dennoch versucht, Lichts ins Dunkel zu bringen und die Antwort auf unsere Kleine Anfrage dazu lässt klar erkennen wie groß das Problem tatsächlich ist. Die Antwort zeigt aber auch, dass eine vertiefte Analyse zum Thema bisher kaum stattfindet. Die Bundesregierung scheint durch einige unserer Fragen daher schlicht überfragt gewesen zu sein.
Kleine Anfrage
Presse dazu
Die Gefahr von rechts
Die letzten Monate waren angesichts zahlreicher rechtsextremer und rechtsterroristischer Vorfälle von einer längst überfälligen Debatte über die Bedrohung der rechtsextremen Szene in Deutschland geprägt. Meine Kleine Anfrage an die Bundesregierung nach den bislang unveröffentlichten Zahlen der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik aus 2019 deutet auf eine neue Qualität der rechten Gewalt hin.
Jedes Jahr erfragen wir bei der Bundesregierung bereits vor der späten Veröffentlichung im Mai die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik für das vergangene Jahr ab. Mit 22.337 Straftaten aus dem rechten Spektrum, wovon allein fast 1000 Gewaltdelikte sind, setzt sich der stetige Anstieg der Taten in diesem Phänomenbereich im letzten Jahr fort. Dies schlägt sich auch in der im Vergleich hohen Anzahl der rechten Straf- und Gewalttaten gegen Pressevertreterinnen und – vertreter, Mandatsträgerinnen und -träger und Minderjährige nieder. Darüber hinaus ist insbesondere die hohe Anzahl antisemitischer Straftaten erschreckend: Im Jahr 2019 sind in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2032 antisemitische Straftaten aufgeführt, davon 1896 von rechts. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies einen Anstieg um 13 Prozent dar, ein Negativtrend, dem dringend eine nachhaltige Strategie gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus entgegengestellt werden muss. Auch die Tatsache, dass zum Stichtag des 31. Dezember 2019 insgesamt 892 Rechtsextremisten und damit 100 mehr als im Vorjahr über eine oder mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen ist besorgniserregend. Insbesondere in den aktuell unruhigen Zeiten müssen die Sicherheitsbehörden diese gefährliche Aufrüstung daher ganz genau im Blick behalten.
Seit vielen Jahren weisen wir bereits auf die unterschätzte Bedrohung durch rechtsextreme Personen und Netzwerke hin. Die enorme Gefahr, die der Rechtsextremismus für unsere Gesellschaft darstellt, wurde in den letzten Wochen und Monaten erneut anhand der brutalen Anschläge in Kassel, Halle und Hanau deutlich. Die Anschläge haben schmerzhaft gezeigt, dass den Sicherheitsbehörden nach wie vor die Analysefähigkeit fehlt, um die rechtsextreme Gefahr frühzeitig zu erkennen. Mit einer Kleinen Anfrage im Nachgang zum Anschlag in Halle habe ich die Bundesregierung daher unter anderem nach den Erkenntnissen über Ähnlichkeiten rechtsterroristischer Anschläge weltweit gefragt. Aus der Antwort der Bundesregierung geht unter anderem hervor, dass sie bei der Tatbegehung Parallelen zu den Anschlägen in Christchurch und in El Paso im Jahr 2019 erkennt. Diese Erkenntnis legt nahe, dass der Täter in der virtuellen Welt des Rechtsextremismus fest verankert war und die Sicherheitsbehörden die Online-Radikalisierung sowie den virtuellen Kontakt zu anderen rechtsextremen Personen gründlich ermitteln müssen. In einem Gastbeitrag habe ich nach dem brutalen Anschlag in Hanau daher erneut auf die Gefahr verwiesen, jegliche rechtsextreme Täter vorschnell als (psychisch kranke) Einzeltäter einzustufen ohne die Netzwerke und Strukturen dahinter zu erkennen.
Um insgesamt neue Erkenntnisse über die Vernetzung innerhalb der rechtsextremen Szene zu erlangen, habe ich die Bundesregierung in einer ausführlichen Kleinen Anfrage nach den Kenntnissen über zahlreiche Gruppierungen und Vereine befragt. Die Antwort zeigt leider, dass die Regierung bei zahlreichen bekannten rechtsextremen Gruppierungen, wie unter anderem den völkischen Siedlern, im Dunklen tappt und zivilgesellschaftliche Akteure, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren deutlich besser informiert sind. Überraschend ist auch, dass das Bedrohungspotenzial der mittlerweile verbotenen rechtsterroristischen Gruppe Combat 18 in der Antwort vom 17. Januar dieses Jahres noch als begrenzt eingestuft. Das eine Woche später umgesetzte Vereinsverbot hat der langanhaltenden Bagatellisierung der gefährlichen rechtsextremen Gruppe endlich ein Ende gesetzt.
Auch das Thema von Hass und Hetze im Internet hat mich in den letzten Wochen und Monaten beschäftigt. Die zahlreichen verbalen Angriffe, die täglich online geschehen bleiben nach wie vor meist ungeahndet. Wir Grüne fordern in unserem Antrag „Hass und Hetze wirksam bekämpfen, Betroffene stärken und Bürgerrechte schützen“ daher nicht nur eine nachhaltige Unterstützung zivilgesellschaftlicher Initiativen, die sich gegen Hass im Netz engagieren, sondern auch ein mehrstufiges Meldeverfahren, bei dem die Provider in die Pflicht genommen werden. Strafbare Inhalte dürfen nicht nur gelöscht werden, sondern müssen an das Bundeskriminalamt weitergeleitet werden, um eine Effektivierung der Strafverfolgung im Bereich von Hass und Hetze im Netz zu schaffen.
Die zahlreichen Vorfälle zeigen, dass wir eine ganzheitliche Strategie gegen die rechtsextremen Entwicklungen in diesem Land brauchen. Aktuell versucht die rechte Szene durch die Verbreitung kruder Verschwörungstheorien aus den unruhigen Zeiten Kapital zu schlagen. Wir bleiben aufmerksam!
Kleine Anfragen und Presse
Vernetzung rechtsextremer Vereine und Organisationen
Presseberichterstattung
Antrag
Hass und Hetze wirksam bekämpfen, Betroffene stärken und Bürgerrechte schützen
Verweis Schriftliche Fragen
RND zur Schriftlichen Frage zu Rechtsextremen auf Griechenland
Presse nach Hanau
Presse zu „Gruppe S.“
Im Dialog mit der Polizei
Die vergangenen Monate habe ich intensiv genutzt, um mit Angehörigen der Polizei in den Dialog zu treten. Ich konnte mir vor Ort ein Bild über die Arbeit der GSG 9 und der Fliegergruppe der Bundespolizei machen oder mit Polizistinnen und Polizisten beim „Grünen Polizeikongress“ der Bundestagsfraktion diskutieren.
Die sicherheitspolitischen Debatten der letzten Monate waren stark von personellen Stärkungen der Polizeibehörden geprägt. So hat der Bundestag im Bundeshaushalt 2020 viele neue Stellen beim Bundeskriminalamt und der Bundespolizei bewilligt. Eine Frage, die eng mit den Personalaufwüchsen verbunden ist, ist die nach der Modernisierung und des Ausbaus der Liegenschaften der Polizei.
Im vergangenen Herbst konnte ich mir ein Bild von der Entwicklung des Bundespolizeistandortes in Sankt Augustin-Hangelar machen und mit Beamtinnen und Beamten die Baumaßnahmen diskutieren. Die Gespräche haben wir zum Anlass genommen und eine Kleine Anfrage gestellt. Gleichzeitig konnte ich meinen Besuch in Sankt Augustin-Hangelar mit einem Treffen der Spezialeinheit GSG 9 und der Fliegergruppe der Bundespolizei verbinden, die ebenfalls dort tätig sind. Der Kommandeur der GSG 9 Jérôme Fuchs gab mir spannende Einblicke in die Arbeit der Gruppe und berichtete über den ungewöhnlichen Alltag und das hohe Trainingsniveau der Spezialkräfte. Des Weiteren hatten wir die Möglichkeit den Aufbau eines zweiten Standortes der GSG 9 in Berlin zu besprechen.
Mit der Fliegergruppe konnte ich den herausfordernden Tätigkeiten der Angehörigen des Flugdienstes diskutieren. Neben den regulären polizeilichen Aufgaben und dem Ausbildungsbetrieb, haben zuletzt vor allem Waldbrände die Hubschrauberbesatzungen stark gefordert. Mehr dazu in meiner Kleinen Anfrage zum Flugdienst der Bundespolizei.
Ein besonderes Highlight des vergangenen Jahres war der „Grüne Polizeikongress“ der Bundestagsfraktion. Hier konnten wir die spannende Rolle einer modernen Polizei in unserer Gesellschaft zusammen mit Angehörigen der Polizei, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutieren.
Einen ausführlichen Bericht gibt es hier
Kleine Anfragen
Sankt Augustin (Antwort noch nicht online)
Presse
Digitalfunk – immer noch Funkstille?
Der Digitalfunk der Sicherheitsbehörden hat in denen vergangenen Jahren immer wieder mit Problemen für Schlagzeilen gesorgt, dabei sollte die Umstellung längst abgeschlossen sein. Eine zuverlässige Funkverbindung ist eine Art Lebensversicherung für die Einsatzkräfte. Polizeikräfte können Verstärkung anfordern oder Feuerwehrangehörige sich untereinander vor Gefahren am Einsatzort warnen.
Der Grundstein für die Umstellung auf die neue Digitalfunktechnik wurde bereits 2006 gelegt, dennoch konnte sie immer noch nicht ganz abgeschlossen werden. Das größte Problem besteht in der Objektfunkversorgung. Vor allem große Gebäudekomplexe, wie z. B. Bahnanlagen oder Flughäfen, können nicht ausreichend von Funkmasten abgedeckt werden und brauchen eine Objektfunkanlage zu Verstärkung des Funksignals.
Wenn aber Gebäude nicht ausreichend ausgestattet werden, kann es zu gefährlichen Funklöchern kommen. Wir haben uns daher bei der Bundesregierung erneut nach dem Umstellungsstand erkundigt und in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage erfahren, dass noch immer rund 380 Bahnanlagen sowie zwanzig Flughäfen nicht abschließend umgestellt sind. Die Bundesregierung muss diesen Missstand schnell beheben und eine zuverlässige Einsatzkommunikation sicherstellen.
Kleine Anfrage (Antwort noch nicht online)
Organisierte Kriminalität hat weiterhin hohes Bedrohungspotenzial
Während die öffentliche Debatte meist von gut sichtbaren Kriminalitätsphänomenen dominiert wird, agieren Strukturen der Organisierten Kriminalität oftmals verdeckt im Hintergrund. Der gesellschaftliche Schaden, der durch diese Strukturen entsteht, ist groß. Die Bundesregierung muss sich mehr um diesen Phänomenbereich kümmern.
Der Handel mit illegalen Drogen stellt weiterhin einen großen Schwerpunkt der Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität (OK) dar. Ferner zeichnet sich die OK auch durch eine internationale Tatbegehung und Kooperation aus. Besonders heikel ist aber, dass viele Straftaten der OK nur erkennbar sind, wenn umfangreiche Ermittlungsverfahren von der Polizei durchgeführt werden, die tief in die Strukturen vordringen und die von besonders ausgebildeten und entsprechend ausgestatteten Ermittler*innen durchgeführt werden. Nur selten treten einflussreiche Gruppen durch öffentliche Gewalttaten auf. Trotzdem werden auch hierzulande schwere Straftaten begangen. Eine Schriftliche Frage von mir zeigt, dass allein der italienischen Mafia mindestens 30 Tötungsdelikte seit 1990 in Deutschland zugerechnet werden können. In einer Antwort auf meine Kleine Anfrage zu aktuellen Entwicklungen der OK muss die Bundesregierung einräumen, dass die Bedeutung deutscher Überseehäfen für den internationalen Kokainhandel zunimmt. Aber nicht immer muss es um den Handel mit illegalen Drogen gehen. Eine weitere Kleine Anfrage von mir zeigt, dass der Handel mit gefälschten oder minderwertigen Lebensmitteln auch in Deutschland zu einer Einnahmequelle der italienischen Mafia gehört. Es ist wichtig, dass wir auch die Kriminalitätsbereiche betrachten, die nicht im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Wir müssen die Sicherheitsbehörden vor allem personell in die Lage versetzen aufwendige Strukturermittlungsverfahren führen zu können und auch präventive Maßnahmen zu ergreifen, um zum Beispiel die Entstehung von Schwarzmärkten zu verhindern. Dabei dürfen wir auch nicht aus dem Auge verlieren, dass kriminelle Organisationen es stets verstehen, Krisenlagen für ihre Geschäfte zu nutzen.
Kleine Anfragen
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Organisierten Kriminalität
Zum Einfluss der italienischen Mafia auf den Agrar- und Lebensmittelmarkt
Presse
Weiter große Defizite im Waffenrecht
Vor allem die rechtsextreme Szene ist wie wir wissen sehr waffenaffin. Neben der Relevanz des Themas allgemein – nicht zuletzt aus polizeilicher Sicht – haben uns die rechtsterroristischen Taten der letzten Monate veranlasst, beim Thema Waffen noch mal genau hinzuschauen: Der Befund dabei ist, dass alle bekannten Defizite weiter bestehen.
Nach wie vor kommt in Deutschland jedes Jahr eine signifikante Zahl legaler scharfer Schusswaffen abhanden, was die Sorge begründet, dass diese Waffen in kriminellen Kreisen verschwinden. Auch dauert der bereits seit Mai 2016 bestehende Zustand weiter an, dass polizeiliche Informationen zu Tatwaffen aufgrund einer Umstellung der polizeilichen Computersysteme nicht mehr systematisch / statistisch ausgewertet werden können.
Nicht bekannt ist der Bundesregierung außerdem insbesondere, wie oft Menschen aus dem privaten Umfeld heraus durch eine im Haushalt oder familiären Umfeld vorhandene scharfe Schusswaffe getötet werden. Fälle wie die Tat vom 24. Januar 2020 in Rot am See, bei der sechs Menschen mutmaßlich von einem Familienmitglied erschossen wurden, belegen jedoch die hohe Relevanz der Frage. Wir werden daher weiter für ein besseres Monitoring aller Tötungsdelikte nach dem Strafgesetzbuch streiten müssen, damit es in Zukunft auch für Deutschland eine echte Opferstatistik gibt.
Außerdem haben wir mit Blick auf die Tat von Hanau und die gesetzlichen Anforderungen an den privaten Waffenbesitz einen Antrag zu psychologischen Tests und zur Überprüfung der persönlichen Eignung in den Bundestag eingebracht.
Antrag: Persönliche Eignung nach § 6 des Waffengesetzes wirksam gewährleisten
Kleine Anfrage: Verbreitung von Schusswaffen in Privatbesitz in Deutschland 2020
Presse