Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rede zum Bericht des NSU-Untersuchungsausschusses

Rede zum NSU-Untersuchungsausschuss

Aus dem Protokoll vom 29.6.2017

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Verehrte Damen und Herren der Familien der Opfer! Anderthalb Jahre haben wir intensiv gelesen, ausgewertet, beraten, befragt – insgesamt rund 80 Zeugen und Sachverständige. Auch wenn viele Fragen und Zweifel bleiben: Ich finde, es hat sich gelohnt. Wir haben weitere wichtige Mosaiksteine der Aufklärung zu diesem Gesamtbild hinzufügen können. Ich finde, dass wir als Fraktionen hier wirklich hervorragend zusammengearbeitet haben, zwar mit unterschiedlichen Schwerpunkten – gar keine Frage -, aber immer mit dem klaren gemeinsamen Ziel, die Terrorserie, so gut es geht, politisch aufzuarbeiten. Dabei sind wir erkennbar weitergekommen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)

Mein Dank gilt neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die beim Aktenstudium und bei der Vorauswertung wirklich schier Unglaubliches geleistet haben, ganz besonders dem Ausschussvorsitzenden Clemens Binninger. Lieber Clemens, du hast gezeigt, dass man trotz aller politischen Unterschiede einen solchen Untersuchungsausschuss wirklich fair und umsichtig leiten kann. Dafür ganz herzlichen Dank. Leider erleben wir dieser Tage ganz andere Beispiele.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich danke dir aber auch, wie die ganze Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, für dein großes Engagement. Wir werden dich hier im Bundestag wirklich vermissen.

Das gilt auch und gerade bei der weiteren Befassung mit dem NSU-Komplex; denn eines ist völlig klar: Der Untersuchungsausschuss mag beendet sein, die Aufklärung ist es nicht. Zu viele Fragen sind noch offen und konnten aufgrund der knappen Zeit bestenfalls angerissen werden. Ein solches Thema ist zum Beispiel die Rolle von „Blood & Honour“. Trotz der vielen offenen Punkte sehe ich im Ergebnis aber drei klare Befunde, die der Untersuchungsausschuss herausarbeiten konnte.

Punkt eins. Die Ermittlungen nach dem 4. November 2011 waren viel zu eng auf das Trio und das unmittelbare Umfeld ausgelegt. Die Frage rechter Netzwerke wurde konsequent ausgeblendet. Wichtige Spuren wurden vernachlässigt – die Kollegin Pau hat es erwähnt -, zum Beispiel die Rolle des ehemaligen V-Manns „Primus“, der eben nicht nur zeitgleich mit dem Trio in Zwickau gelebt hat, sondern auch eine zentrale Figur in der rechten Szene war. Wir haben glaubwürdige Zeugen im Untersuchungsausschuss gehört, die Beate Zschäpe in einem seiner Geschäfte gesehen haben und auch Uwe Mundlos als Mitarbeiter auf einer seiner Baustellen erkannt haben.

Alles, was auch nur ansatzweise die These vom allein handelnden Trio irgendwie ins Wanken bringen könnte, wird vom Generalbundesanwalt bis heute konsequent ausgeblendet und in ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt ausgelagert. Deshalb muss man leider sagen: Der Tunnelblick, der dazu geführt hat, dass die Verbrechen des NSU nicht als rechter Terror erkannt wurden, besteht bis heute. Nur, dass man diesmal die Verflechtung des Trios mit rechten Netzwerken und deren mögliche Beteiligung nicht sehen will – ein Riesenversäumnis, das praktisch unheilbar ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Punkt zwei. Die Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz ist ein Problem. Es gibt seitens der Polizei ein großes Misstrauen gegenüber dem Verfassungsschutz, weil immer die Vermutung im Raum steht, dass V-Leute in der militanten Naziszene Behördenwissen für ihre Zwecke nutzen. Der Verfassungsschutz hat V-Leute vor Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden gewarnt oder versucht, auf Staatsanwälte einzuwirken. Das haben wir herausgefunden, und das nannte sich dann Quellenschutz. Dieser Quellenschutz ging dann noch so weit, dass der Verfassungsschutz kaum Informationen an die Polizei weitergegeben hat.

Und ja, Kollege Schuster, ermitteln und bewerten muss am Ende die Polizei, und anklagen muss die Staatsanwaltschaft. Aber wenn der Verfassungsschutz das hintertreibt, ist das ein Problem und zeigt, warum das an mancher Stelle nicht möglich ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das bringt mich zu Punkt drei. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat auch nach dem 4. November keine Konsequenzen aus dem NSU-Komplex gezogen, im Gegenteil: Die erste erkennbare Reaktion war das Schreddern von Akten über V-Leute. Erst durch diesen Untersuchungsausschuss wissen wir, dass die Akten vorsätzlich und gezielt vernichtet wurden, um unangenehme Fragen über die Anzahl der V-Leute im näheren NSU-Umfeld im Keim zu ersticken. Viele Akten sind unwiederbringlich verloren. Und all das hatte keine Konsequenzen. Das ist ein Riesenskandal, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Auch der aktuelle Amtsleiter hat bisher keine Anstrengungen unternommen, um diesen Vorfall aufzuarbeiten. Herr Maaßen hat sich ausdrücklich dagegen entschieden, den Fall noch einmal intern untersuchen zu lassen.

Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt keinen „Verfassungsschutz post NSU“. Da herrscht immer noch der alte Geist des Blockierens, Vertuschens und Vernebelns. Es geht immer so weiter, aber es darf so nicht weitergehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Es gibt einen riesigen Reformstau in unserer Sicherheitsarchitektur, den wir endlich anpacken müssen, damit alle Menschen in unserem Land – egal, wer sie sind, und egal, woher sie kommen – frei und sicher leben können. Was dafür zu tun ist, liegt offen auf der Hand und in unser aller Verantwortung.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)