Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rede zu Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Auszug aus der Niederschrift vom 13.03.2020

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir beraten heute ein ganzes Paket an Initiativen und Berichten, die den Bevölkerungsschutz betreffen. Ich möchte deshalb auch gleich auf das THW-Gesetz zu sprechen kommen.
Es ist ein guter Gesetzentwurf, der viele Verbesserungen schafft. Nun wird endlich auch klar geregelt, dass in vielen Fällen die Einsätze nicht mehr den Kommunen in Rechnung gestellt werden – das ist eben auch schon angesprochen worden -, und das ist selbstverständlich genau richtig.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Benjamin Strasser (FDP))
Die Herausforderungen für unser integriertes Hilfesystem und die föderale Struktur werden nicht weniger. Das erkennen wir, wenn wir zum Beispiel an die extremen Trockenperioden, Starkregenereignisse oder auch andere Extremwetterlagen aufgrund der Klimakrise denken. Da kann man sich auch die hier vorgelegten Risikoanalysen anschauen, die Herr Hahn vorhin schon zitiert hat. All das zeigt uns, dass es ganz dringend Handlungsbedarf gibt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auch in der aktuellen Krise erleben wir, wie schnell eine Lage länderübergreifende Bedeutung erlangen kann und koordiniertes Handeln auch im Bevölkerungsschutz erforderlich ist. Der wirklich gelungene Antrag der FDP, Kollege Strasser,
(Beifall des Abg. Benjamin Strasser (FDP))
dem wir auch zustimmen werden, enthält viele konkrete Vorschläge. Aber er bietet leider keine Lösung dafür, wenn Abläufe unter Reibungsverlusten leiden oder Maßnahmen sogar ins Leere laufen, weil es bei 16 Länderzuständigkeiten niemanden gibt, der den Gesamtüberblick behält. In solchen Situationen ist der Bund gefragt, mehr Verantwortung zu übernehmen, und zwar nicht, um den Föderalismus abzuschaffen, sondern zur Unterstützung der Länder.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Benjamin Strasser (FDP))
Das integrierte Hilfeleistungssystem, so, wie wir es kennen, muss zu einem kooperativen Hilfeleistungssystem weiterentwickelt werden. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Schon bei der letzten Änderung des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes vor 12 Jahren sagte der ehemalige SPD-Politiker Gerold Reichenbach hier im Haus, dass wir eine bundesweite, im Grundgesetz verankerte Koordinierungskompetenz beim Katastrophenschutz brauchen. Genau dieser Punkt wurde auch in der Anhörung im Innenausschuss vor zwei Monaten von den Sachverständigen unterstrichen. Herr Hess, das können Sie ja jetzt hier fordern; aber einen Antrag zu schreiben, war Ihnen wahrscheinlich zu kompliziert. Wir Grünen haben die Anhörung zum Anlass genommen, Ihnen heute unseren Antrag vorzulegen, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit einer Zentralstellenkompetenz auszustatten;
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
denn es ist eben niemandem zu erklären, dass das BBK zwar im Verteidigungsfall über die nötigen Kompetenzen verfügt, aber sein Know-how in Friedenszeiten eben nicht einsetzen darf. Es ist wichtig, dass wir einen verbindlichen Informationsfluss bekommen und ein abgestimmtes Ressourcenmanagement haben, damit jederzeit sichergestellt ist, dass die Hilfe auch dort ankommt, wo sie benötigt wird. Das geht mit einer solchen Zentralstellenkompetenz.
Auch bei besonderen länderübergreifenden Lagen stößt unser wirklich gutes föderales System nun mal an seine Grenzen. Deswegen ist es wichtig, dass wir es weiterentwickeln. Ganz in dem Sinne, wie es der Kollege Hahn vorhin vorgeschlagen hat, möchte auch ich hier an Sie appellieren, wenn wir unseren Antrag in den Innenausschuss überweisen: Lassen Sie uns darüber nachdenken, wie wir unser bereits gutes System noch weiter fortentwickeln können, im Interesse des Föderalismus.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

 

 

 

 

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