Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rede zum Personalausweisgesetz (Zu Protokoll)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Präsident(in), liebe Kolleginnen und Kollegen!

Eines ist völlig richtig: Wir sehen uns einer konstant hohen terroristischen Bedrohung ausgesetzt. Hier in Deutschland, in Europa und global. Und unser Rechtstaat muss alle Anstrengungen unternehmen, um dieser Gefahr angemessen zu begegnen.

Das bedeutet: Alle Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus müssen geeignet, hinreichend bestimmt und verhältnismäßig sein. Ihr Gesetzentwurf zum Terroristen-Perso, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition reißt all diese Kriterien. Er wird den Anforderungen nicht gerecht und ist nichts als Symbolpolitik und das auch noch mit erheblichen Risiken für die innere Sicherheit.

Und genau das war auch das Ergebnis der Anhörung im Innenausschuss: Selbst die Präsidenten von Bundespolizei und das BKA taten sich ja schwer ihrem Gesetzentwurf etwas Positives abzugewinnen. Und von den Argumenten der anderen Experten haben Sie sich gar nicht erst beeindrucken lassen. Ganz nach dem Motto: Mit dem Kopf durch die Wand!

So bleibt es dabei: Mögliche Dschihadisten werden auf dem Postweg zum Austausch ihrer Dokumente aufgefordert. Trotz aller Gefahren, die damit in Verbindung stehen, dass die Empfänger solcher Briefe gleich zur Tat schreiten, statt der Aufforderung nachzukommen. Sie sagen ja immer, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, dass das nicht stimmt, dass die betreffende Person von der Personalausweisbehörde einen entsprechenden Bescheid mit der Aufforderung erhält, den Personalausweis einzutauschen. Das habe ich mir aber nicht ausgedacht. Das ist die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage.

Und selbst wenn es zu einem Tausch der Dokumente kommt: Der Terroristen-Perso ist ein Ausweis, mit dem sich an der Grenze keiner ausweist. Davon geht sogar die Bundesregierung aus. Das finden Sie auch in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage.

Ich zitiere:

„Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Inhaber eines Ersatz-Personalausweises aufgrund fehlender Reisedokumente der verfügten räumlichen Beschränkung entspricht.“

Zitat Ende.

Also für mich heißt das, die Bundesregierung hat ein unerschütterliches Vertrauen darin, dass sich mutmaßliche Terroristen an die Gesetze halten. Dass dieses Gesetz eine solche Wirkung entfaltet, dass glauben Sie doch nicht im Ernst! Das macht den Grundrechtseingriff umso gravierender. Denn der Ersatz-Personalausweis führt im Alltag zu erheblichen Einschränkungen – sei es bei der Kartenzahlung im Supermarkt oder beim Optiker. Und wenn man dann bedenkt, wie unbestimmt der betroffene Personenkreis ist, wird die Unverhältnismäßigkeit noch deutlicher.

Es reicht ja bereits aus, wenn „bestimmte Tatsachen die Annahme begründen“ dass jemand eine terroristische Vereinigung nach §§ 89a, 129 a + b StGB „unterstützt“. Das halten Sie für hinreichend bestimmt? Ja woran soll man das im Einzelfall festmachen? Das kann doch nicht die Grundlage für eine solche Maßnahme sein!

Wenn aber jemand im Verdacht einer Straftat steht, z.B. nach § 129a, und die Absicht hat nach Syrien auszureisen, dann haben Sie doch schon nach heutiger Rechtslage sogar einen Haftgrund z.B. den der Fluchtgefahr – und damit hätten Sie die Ausreise tatsächlich verhindert.

Wir brauchen diesen Terroristen-Perso nicht! Es gibt deutlich bessere Mittel die Ausreise zu kontrollieren. Schon heute können sie die Gültigkeit von Personalausweisen räumlich begrenzen und das auch im Grenzfahndungsbestand hinterlegen. Was fehlt, sind rechtliche Klarstellungen auf europäischer Ebene. Doch anstatt genau dafür zu sorgen oder z.B. die Ausreisekontrollen personell zu stärken, verschwenden Sie Ihre und unsere Energie mit diesem Gesetzesvorhaben.

Auch die Rücknahme der Privatisierung der Luftsicherung gehen sie nicht an. Dabei sind die festgestellten Sicherheitsmängel an vielen deutschen Flughäfen doch ein echtes Warnsignal. Nach unseren Informationen werden z.B. am Flughafen Düsseldorf regelmäßig bis zu 100 private Kontrollkräfte weniger bei der Passagierkontrolle eingesetzt, als von der Bundespolizei vorgegeben, und dass obwohl die Sicherheitsfirmen vertraglich dazu verpflichtet sind. Dieser Zustand ist doch nicht tragbar!

Hier liegen die Hausaufgaben, die sie zu erledigen haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Terroristen-Perso löst keines der Probleme, die von der Bundesregierung ja richtig beschrieben werden.

Ungeeignet – unbestimmt – unverhältnismäßig – das ist unser Fazit. Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück und konzentrieren Sie sich auf Maßnahmen, die tatsächlich geeignet sind!

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