Waffenmissbrauch verhindern – Sicherheit stärken
Autor*innenpapier von Dr. Irene Mihalic und Marcel Emmerich
Waffen in den falschen Händen sind ein massives Sicherheitsrisiko. Im Jahr 2023 schoss ein Reichsbürger in Reutlingen auf einen Polizeibeamten und verletzte ihn schwer. Er war legal im Besitz zahlreicher Schusswaffen. 2016 wurde ein SEK-Beamter in Georgensmünd im Einsatz durch einen Reichsbürger erschossen. Bei der Reichsbürger-Gruppierung um Prinz Reuß wurden 183 scharfe Schusswaffen beschlagnahmt, davon waren rund die Hälfte legal. Noch immer verfügen mehr als 1500 Verfassungsfeinde und Extremisten in Deutschland legal über Waffen. Aber auch über den illegalen Waffenhandel gelangen Waffen zu leicht an Extremisten und Kriminelle. Diese Fälle belegen klar: Beim Waffenrecht darf es keine Sicherheitslücken geben. Der Staat muss konsequent kontrollieren, wer Zugang zu Waffen erhält, wie Waffen und Munition aufbewahrt und nachverfolgt werden und wie illegale Waffen und Munition aus dem Verkehr gezogen werden können. Bund und Länder müssen deshalb entschlossen handeln, um den Schutz der Bevölkerung zu stärken und den Missbrauch von Waffen wirksam zu verhindern.
Ausnahmen für Extremisten abschaffen
Verfassungsfeinde und Extremisten dürften unter keinen Umständen Zugang zu Waffen erhalten. Dennoch können den Sicherheitsbehörden bekannte Extremisten noch heute legal Waffen besitzen, weil das Waffenrecht Ausnahmen zulässt. Das ist nicht hinnehmbar. Wir fordern deshalb, dass als Extremisten bekannte Personen, künftig als waffenrechtlich absolut unzuverlässig gelten und damit ausnahmslos vom legalen Waffenbesitz ausgeschlossen werden. Waffen gehören nicht in die Hände der Feinde unserer Demokratie. Wenn das Missbrauchsrisiko von Waffen durch extremistische Akteure konsequent minimiert wird, sind alle Menschen in unserem Land sicherer. Zugleich schafft eine klare und ausnahmslose Regelung mehr Rechtsklarheit, da sich Behörden und Gerichte nicht länger mit möglichen Ausnahmen im Einzelfall befassen müssen.
Illegale Waffen aus dem Verkehr ziehen
Extremisten, Terroristen und Kriminelle gelangen zu leicht an illegale Waffen. Der illegale Waffenhandel stellt eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit dar und begünstigt schwere Straftaten sowie extremistische Gewalt. Umso unverständlicher ist es, dass notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Problems seit Jahren verschleppt werden. Illegale Waffen müssen konsequent aus dem Verkehr gezogen werden. Wir fordern die Innenministerkonferenz auf, den Kampf gegen den illegalen Waffenhandel zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit zu machen und eine länderübergreifende Task Force einzurichten, die Polizei-, Zoll- und Sicherheitsbehörden besser vernetzt.
Gerade erst zeigen die Fälle in der Ukraine verschwundener Waffen, dass man nichts aus vergangenen Konflikten gelernt hat. Es ist nicht neu, dass Waffen in Krisenregionen verschwinden und missbräuchlich eingesetzt werden. Die Bundesregierung muss sich deshalb für eine EU-weite Datenbank mit Informationen zu gelieferten Waffen einsetzen, wie einem EU-weitem Waffenregister. Gleichzeitig muss auch die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels endlich vollständig umsetzen. Insbesondere eine bessere Kennzeichnung und Nachverfolgbarkeit von Waffen trüge dazu bei, illegale Handelswege aufzudecken und illegale Waffen schneller aus dem Verkehr ziehen zu können.
Waffen dürfen nicht spurlos verschwinden
Immer wieder werden Waffen als gestohlen, verloren oder unauffindbar gemeldet. Jede Waffe, deren Verbleib ungeklärt ist, stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Deshalb muss der Staat besser nachvollziehen können, ob sich legal registrierte Waffen noch dort befinden, wo sie sein sollten. Wir fordern daher die Einführung einer digitalen Bestandsmeldepflicht für alle Inhaber einer Waffenbesitzkarte. Über ein sicheres Online-Portal, angebunden an die BundID und das Nationale Waffenregister, sollten Waffenbesitzer in regelmäßigen Abständen, etwa im Zuge bereits bestehender Nachweisverpflichtungen, den Verbleib ihrer registrierten Waffen bestätigen müssen. Ähnlich wie beim regelmäßigen Nachweis des fortbestehenden Bedürfnisses würde damit in festen Abständen eine einfache, digitale Mitwirkungspflicht geschaffen. Die technische Grundlage hierfür ist bereits weitgehend vorhanden. Was noch fehlt, ist eine nutzerfreundliche Anwendung für Bürgerinnen und Bürger sowie die entsprechende gesetzliche Verpflichtung. Regelmäßige digitale Bestandsmeldungen würden dabei helfen, Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen, die Aktualität der Registerdaten zu verbessern und den Verbleib legaler Waffen verlässlicher nachzuvollziehen. Neuseeland zeigt seit 2023, dass ein solches digitales Bürgerportal zur Waffenregistrierung funktioniert. Das dortige Justizministerium bestätigt in seiner Evaluation von Mai 2025 nachweisbare Sicherheitsgewinne.
Sicherheitslücke bei Schreckschusswaffen schließen
Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (SRS-Waffen) können in Deutschland ab 18 Jahren erlaubnisfrei gekauft werden. 37 Millionen SRS-Waffen befinden sich laut Schätzungen von Experten und Branchenverbänden im Privatbesitz. Ihre Gefährlichkeit wird dabei oft unterschätzt. Aus kurzer Distanz oder bei unachtsamer Verwendung können sie schwere Verletzungen verursachen. Besonders in Menschenmengen geht von ihnen ein erhebliches Gefahrenpotenzial aus –die Silvesternächte der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie SRS-Waffen auch bei Angriffen auf Polizei- und Einsatzkräfte eingesetzt werden. Hinzu kommt, dass sich manche Modelle mit vergleichsweise geringem Aufwand zu scharfen Waffen umbauen lassen. Dennoch können SRS-Waffen in Deutschland bislang ohne vorherige Zuverlässigkeitsprüfung erworben und besessen werden. Das ist ein klarer sicherheitspolitischer Missstand.
Deshalb fordern wir, dass nicht nur für das Führen in der Öffentlichkeit, sondern schon für den Erwerb und Besitz von SRS-Waffen, in Zukunft der Kleine Waffenschein erforderlich ist. Wer eine SRS-Waffe besitzen möchte, soll künftig seine Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nachweisen und beim Kauf den Kleinen Waffenschein vorlegen müssen. Das gäbe auch dem Handel die notwendige Sicherheit beim Verkauf von SRS-Waffen, weil ausgeschlossen werden kann, dass unbeabsichtigt Waffen an Menschen verkauft werden, gegen die ein Waffenverbot verhängt wurde.
Waffenbehörden stärken, Waffenrecht konsequent durchsetzen
Ein jedes Gesetz ist wertlos, wenn es nicht richtig durchgesetzt wird. Doch gerade das Waffenrecht ist ein komplexes Regelwerk, bei dem Fehler im Vollzug erhebliche Folgen für die Sicherheit haben können. Deshalb benötigen die Waffenbehörden ausreichend qualifiziertes Personal. Wir fordern die Innenministerkonferenz auf, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden bundesweite Mindeststandards für die fachliche Qualifikation und die personelle Ausstattung der Waffenbehörden zu entwickeln. Der Wohnort darf nicht darüber entscheiden, wie sorgfältig das Waffenrecht angewendet wird. Bundesweit einheitliche Mindeststandards müssen sicherstellen, dass das Waffenrecht nach vergleichbaren Maßstäben vollzogen und bestehende Vollzugsdefizite wirksam abgebaut werden.



