Erste Parlamentarische Geschäftsführerin | Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Schriftliche Frage zur Auslastung der Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete

Die Bundesregierung begründet die Grenzschließungen und Zurückweisung von Schutzsuchenden an der Grenze mit einer angeblichen Überlastung der Aufnahmeeinrichtungen. Unsere Schriftliche Frage hat ergeben, dass die Regierung nicht einmal weiß, wie da die Situation ist.

Frage

Aus wie vielen Aufnahmeeinrichtungen in Trägerschaft der Bundesländer oder Kommunen liegen der Bundesregierung aktuelle schriftliche Informationen zur Auslastung bezüglich der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden vor, und in wie vielen dieser Aufnahmeeinrichtungen ist eine Überlastung zu verzeichnen (bitte die jeweilige Quote nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen umfassende eigene Erkenntnisse zu den einzelnen Aufnahmeeinrichtungen der Länder und Kommunen im Sinne der Fragestellung nicht vor. Für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung sind gemäß § 44 Asylgesetz die Länder zuständig. Mit Stand März 2025 wurden an die Europäische Asylagentur 399 524 Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen gemeldet. Diese Zahl beinhaltet auch ukrainische Schutzsuchende, die sich nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Deutschland aufhalten und nicht unter den Begriff der Asylsuchenden fallen. Neben den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder werden Asylsuchende i. d. R. längerfristig in den Kommunen untergebracht und versorgt. Über konkrete und aktuelle Zahlen der dortigen Unterbringungs- und Versorgungs-bzw. Integrationskapazitäten verfügen die Kommunen.

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Pressespiegel

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„Es ist völlig paradox, dass Dobrindt die andauernden Grenzkontrollen und Zurückweisungen mit einer vermeintlichen Notlage begründet und gleichzeitig überhaupt keinen Überblick hat, ob es diese Notlage in den Kommunen überhaupt gibt oder nicht“, sagte Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, unserer Redaktion.

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