Bevölkerungsschutz krisenfest aufstellen – Zusammenarbeit in überregionalen Strukturen stärken
Autor*innenpapier
Deutschland hat ein hervorragendes Netz aus Behörden und Organisationen, die im Katastrophenfall handlungs- und leistungsfähig sind. Eine Lehre aus der aktuellen COVID-19 Pandemie ist jedoch, dass regionale und föderale Strukturen noch erfolgreicher funktionieren könnten, wenn in einer internationalen bzw. bundesländerübergreifenden Krise eine adäquate Koordinierung und zielgerichtete Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteuren bestehen würde. Der Bevölkerungsschutz steht seit einigen Jahren vor immensen, neuartigen Herausforderungen, wie der sich zuspitzenden Klimakrise und der wachsenden Gefahr für Kritische Infrastrukturen u. a. durch Cyberangriffe. Wir wollen den Bevölkerungsschutz krisenfest und zukunftsfähig machen und schlagen deshalb folgende Maßnahmen für Bund und Länder vor.
1) Wogegen müssen wir uns schützen?
Medizinischen Katastrophen- und Zivilschutz krisenfester machen
Die Gesundheitsversorgung in Deutschland ist im internationalen Vergleich sehr gut aufgestellt. Dennoch hat die COVID-19-Pandemie gezeigt, dass das System kommunaler Gesundheitsbehörden, niedergelassener Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser mangelhaft auf eine globale, langandauernde Krise vorbereitet war. Der medizinische Katastrophenschutz konzentriert sich bisher im Wesentlichen auf die Versorgung von Menschen und andere Hilfeleistungen bei größeren Unfällen (z.B. Unterbringung bei Evakuierungen oder Versorgung von Verletzungen nach einem Großschadensereignis). Strukturen für Krisen, die die Gesundheit der Bevölkerung betreffen, wie Pandemien oder sogenannte CBRN-Fälle (chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear), sind hingegen unzureichend ausgebildet.
Die COVID-19-Pandemie hat bereits jetzt gezeigt, dass die föderalen und subsidiären Strukturen des Gesundheitssystems bei einer länder- und nationalstaatenübergreifenden Krisenlage an ihre Grenzen stoßen können. Gerade kommunalen Gesundheitsämtern fehlt die strukturelle Ausstattung, umfangreiche operative Maßnahmen zügig umzusetzen oder jenseits von Fachberatung zentrale Leitungsfunktionen der operativen Krisenstabsarbeit in andauernden Gesundheitslagen zu übernehmen. Darüber hinaus hat die Pandemie demonstriert, dass neben der Bereitstellung von Fachpersonal und Materialbevorratung, auch Koordination, Kommunikation und kontinuierliche Lagedarstellung in Katastrophenfällen von elementarer Bedeutung sind. Zudem haben auch der „Warntag 2020“ und die mangelhaften Koordinationsstrukturen zwischen verschiedenen Katastrophenschutzorganisation die Bedeutung regelmäßiger länder- und nationalstaatenübergreifender Übungen aufgezeigt.
Wir fordern daher:
- Eine personelle und finanzielle Stärkung und Weiterentwicklung der regionalen Gesundheitsvorsorge und insbesondere der Gesundheitsämter zu einem leistungsfähigen nationalen Netzwerk an operativen Public-Health-Einrichtungen;
- Den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur und der Kenntnisse der Einsatz- und Krisenstabsarbeit im öffentlichen Gesundheitsdienst;
- Die Erarbeitung eines Gesundheitsvorsorgegesetzes, das in einer Krise die stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung und die Versorgung mit Medizinprodukten, Medikamenten und Schutzausrüstung sicherstellt;
- Eine intensivere und strukturiertere ebenen- und ressortübergreifende Zusammenarbeit, bspw. über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK);
- Den Auf- und Ausbau spezifischer Fähigkeiten hinsichtlich epidemiologischer Lagen im Bevölkerungsschutz für den präklinischen und klinischen Bereich, einschließlich Fähigkeiten zur nationalen Koordination und Steuerung von Patientenströmen, sowie Koordination und Durchführung von (intensiv-) medizinischen Transporten von Patientinnen und Patienten;
- Die Entwicklung und regelmäßige Simulation beziehungsweise Echt-Übung von umfangreichen Katastrophenschutz- und Notfallplänen sowie Probealarmsystemen auf regionaler, deutscher und europäischer Ebene (BBK und die Generaldirektion für Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (DG ECHO)), sowie lagespezifisch unter Einbeziehung nationaler Organe wie etwa dem GMLZ, dem Robert-Koch Institut (RKI), dem Paul-Ehrlich Institut (PEI), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und den für das Gesundheitswesen zuständigen nationalen und regionalen Ressorts;
- Die Anpassung und Erhöhung der Materialvorhaltung des Bundes (Nationale Reserve) für den medizinischen Katastrophenschutz, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Notfallreserve;
- Die grundsätzliche konzeptionelle Weiterentwicklung der Zivilschutzhubschrauber (ZSH) zu Luftrettungsmitteln des Bevölkerungsschutzes unter fachlicher, medizinischer und organisatorischer Gesamtverantwortung des BBK mit dem Ziel einer 24/7-verfügbaren, nationalen Luftrettungs-Einsatzmittelressource insbesondere auch für spezielle Bereiche der Primärrettung und den qualifizierten, medizinischen Transport von komplexen Intensivpatientinnen und -patienten.
Die Klimakrise – Szenarien frühzeitig analysieren und Prävention sowie Krisenreaktionskapazitäten stärken
Die Klimakrise und die damit verbundene Zunahme von Extremwetterereignissen bringt eine Vielzahl an Gefahren für die öffentliche Sicherheit mit sich. Die Schäden, die durch Stürme, Starkregenfälle oder Überschwemmungen schon heute regelmäßig entstehen, sind beträchtlich. Besonders Starkregenereignisse stellen den Katastrophenschutz vor große Herausforderungen, da sie nur schwer prognostizierbar sind und sehr plötzlich sowie meist mit regionaler Konzentration auftreten. Zugleich stellen immer häufiger auftretende Hitzeperioden und damit einhergehende extreme Trockenheit aktuell die größte klimatische Herausforderung für Mittel- und Nordeuropa dar. Während langanhaltende Trockenphasen bisher vor allem in Südeuropa auftraten und dort immer wieder für gravierende Waldbrände sorgten, verzeichnete auch Deutschland 2020 das innerhalb der letzten zehn Jahre dritte „Dürrejahr“. Die Folgen sind erhebliche Schäden für Mensch und Natur. Vor allem der desaströse Zustand vieler Wälder, deren Trockenheit die Waldbrandgefahr erheblich verstärkt, ist ein Symbol dieser gefährlichen Veränderung. Die Auswirkungen dieser klimatischen Entwicklungen betreffen unmittelbar die Organisationen des Katastrophenschutzes. Es bedarf daher dringender Anpassungen, um die Krisenreaktionsfähigkeit in Bezug auf die Folgen der Klimakrise zu erhöhen.
Wir fordern daher:
- Eine ambitioniertere Klimaschutzpolitik, die an den Zielen des Pariser Klimaabkommens ausgerichtet ist, um die Folgen der Klimakrise, wie z. B. Extremwettereignisse, zu reduzieren;
- Operative Verbesserungen bei der Vorhersage von Extremwetterereignissen, u. a. Anpassungen an Starkregenereignisse oder Ausbau von Waldbrand-Monitoring zur frühzeitigen Erkennung von Bränden;
- Interdisziplinäre Waldbrandkonzepte mit Beteiligten u. a. aus Feuerwehr, Forstwirtschaft und Naturschutz; dabei soll auch die Waldbrandbekämpfung auf munitionsbelasteten Gebieten in den Blick genommen werden;
- Gezielte Förderung von Klimafolgenforschung mit dem Ziel der Prävention von klimabedingten Katastrophen;
- Eine Anpassung der Ausbildungsinhalte für Berufe sowie ehrenamtliche Tätigkeiten im Katastrophenschutz in Hinblick auf die Folgen der Klimakrise;
- Die Beschaffung zusätzlicher, spezifischer Ausrüstung für Katastrophenfälle im Zusammenhang mit der Klimakrise, insbesondere die gemeinsame europäische Beschaffung von Spezialfahrzeugen, Flugzeugen und Hubschraubern zur Bekämpfung von Vegetations- und Waldbränden.
Kritische Infrastrukturen schützen – Digitale Gefahrenabwehr ausbauen
Die Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) bilden das Rückgrat unserer modernen und vernetzten Gesellschaft. Hierzu zählen beispielweise Krankenhäuser und Kommunikationssysteme sowie die Versorgung mit Lebensmitteln, Strom und Wasser. Die Sicherheit dieser wichtigen Bereiche ist von essenzieller Bedeutung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der sozialen und wirtschaftlichen Funktionsweise unserer Gesellschaft und muss daher besonders geschützt werden. Die zunehmende Vernetzung dieser Strukturen schafft neue Vulnerabilitäten. So sind beispielsweise alle KRITIS-Sektoren in der Bereitstellung ihrer kritischen Dienstleistungen von der Verfügbarkeit von Strom abhängig. Ein flächendeckender Stromausfall kann dadurch schnell zu einem lebensgefährlichen Ereignis werden und zu beträchtlichem dauerhaftem Schaden führen, wenn bspw. Krankenhäuser, Pflegeinrichtungen oder Energieversorger betroffen sind. Besonders in den letzten Jahren ist außerdem die Gefahr durch Cyberangriffe dramatisch angestiegen, während die IT-Abhängigkeit der Betreiber von KRITIS und der Sicherheitsbehörden stetig größer wird.
Ein besonderes Augenmerk ist außerdem auf Lieferketten von wichtigen Gütern des täglichen Bedarfs zu legen. Dabei gilt es auch essenzielle Vorprodukte zu betrachten, die für die Leistungserbringung notwendig sind. Die COVID-19-Pandemie hat die Relevanz Kritischer Infrastrukturen und systemrelevanter Organisationen gezeigt und ihren Stellenwert in der Bevölkerung erheblich erhöht. Es wurde jedoch deutlich, dass es zwischen Bund und Ländern kein einheitliches Vorgehen bei dem Schutz der KRITIS gibt.
Wir fordern daher:
- Die Schaffung einer übergreifenden rechtlichen Grundlage zu KRITIS (KRITIS Dachgesetz);
- Eine Evaluierung durch welche gesetzlichen Maßnahmen der Schutz von KRITIS auf allen staatlichen Ebenen erreicht und verbindlich geregelt werden kann. Dazu gehört sowohl die Evaluierung der Definition von KRITIS und eine Prüfung, inwiefern diese um den Begriff „Systemrelevanz“ ergänzt werden muss, sowie die Aufnahme einer Legaldefinition KRITIS z. B. in das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG);
- Die Etablierung einer zentralen koordinierenden Anlaufstelle für bundesweite Belange für Bund, Länder und Betreiber beim Schutz der KRITIS (z. B. beim BBK);
- Die Bereitstellung von Anreizfinanzierung- und Fördermitteln zum Schutz von KRITIS zur Stärkung der Eigenvorsorge in Kritischen Infrastrukturen;
- Eine verbindliche, umfassende und fortlaufende Risikoanalyse der KRITIS;
- Eine zukunftsfähige Anpassung der Cyber-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, auch unter Einbeziehung freiwilliger Helferinnen und Helfer (z. B. AG KRITIS);
- Den Aufbau einer einheitlichen Datenbank unter den engen Voraussetzungen des Datenschutzes zu Orten, Personen und Einrichtungen vulnerabler Gruppen, die im besonderen Maße im Falle eines Ausfalls von KRITIS gefährdet sind.
- Aufbau von „Virtual Operations Support Teams (VOST)“ als digitale Einsatzkräfte für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz durch das BBK als Teil der Stärkung und Erweiterung des GMLZ.
2) Welche Strukturen brauchen wir dafür?
Zusammenarbeit im föderalen Katastrophenschutz stärken
In Deutschland ist der Katastrophenschutz in erster Linie Aufgabe der Länder und Kommunen. Diese dezentrale und föderale Struktur hat sich insgesamt bewährt, weil es ein breites und regional verankertes Hilfeleistungsnetz ermöglicht. Bei großen und besonderen, nationalen bzw. länderübergreifenden Schadenslagen kann dieses System aber an seine Grenzen stoßen und die Ressourcen einzelner Länder überfordern. Für bundesweite, länderübergreifende oder besondere Lagen bedarf es einer zentralen Koordination zum Informations- und Ressourcenmanagement.
Bisher gibt es kein bundesweites Informationsmanagement, da es den Ländern obliegt, ob sie z. B. Lagebilder an den Bund melden. Es ist deshalb notwendig, das BBK mit weiteren Kompetenzen (z. B. im Rahmen einer Zentralstellenkompetenz für den Bevölkerungsschutz und nicht nur den Zivilschutz) zur Unterstützung und Koordinierung der Länder bei länderübergreifenden Katastrophenfällen auszustatten, wie sie beispielsweise im polizeilichen Bereich vom Bundeskriminalamt bekannt ist. Die COVID-19-Pandemie hat die Auswirkungen einer fehlenden bundesweiten Koordinationskompetenz des BBK, besonders in medizinischen Katastrophenfällen und nationalen Gesundheitslagen, verdeutlicht. Die Stabsstellenexpertise des GMLZ im BBK hätte bspw. die Koordination von Intensivkapazitäten in Krankenhäusern und die Verlegung von Patientinnen und Patienten effizienter gestalten können. Eine stärkere und koordinierende Funktion des BBK hilft dabei, dass Kapazitäten und Hilfe schnellstmöglich dort ankommen, wo sie benötigt werden. Auch zwischen den Ländern gibt es erhebliche strukturelle sowie gesetzliche Unterschiede. Während z. B. Bayern die Ausrufung eines landesweiten Katastrophenfalls gesetzlich verankert hat, ist dies in den meisten Bundesländern den jeweiligen Landkreisen vorbehalten.
Wir fordern daher:
- Die Rolle des Bundes für länderübergreifende und spezielle Lagen im Katastrophenschutz zu stärken;
- Das BBK mit einer Zentralstellenfunktion auszustatten und Meldeverpflichtungen der Länder zu lagerelevanten Daten (bspw. Zustand der KRITIS, Intensivkapazitäten in Krankenhäusern und vorhandenen Einsatzmitteln einschließlich Statuts und Standort) einzuführen;
- Die Harmonisierung der Strukturen des Katastrophenschutzes im Föderalismus zur schnelleren und effizienteren Koordination;
- Die Erfassung des gesetzlichen Handlungsbedarfs und ggfs. die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für eine Stärkung des Bevölkerungsschutzes, bzw. die Anpassung bestehender Gesetze;
- Die grundsätzliche konzeptionelle Neuaufstellung der Zivilschutzhubschrauber (ZSH) zu einem zentralen erweiterten Instrument des Bevölkerungsschutzes, einschließlich der Neufassung der Zuweisungsverfügung der ZSH an die Länder zum Einsatz in der Regelversorgung.
Europäische Zusammenarbeit stärken
Krisen machen nicht an Ländergrenzen halt! Naturkatastrophen wie Hochwasser betreffen oft mehrere EU-Mitgliedsstaaten und erschöpfen die Reaktionskapazitäten eines einzelnen Landes. Gleichzeitig können Schadenereignisse den großflächigen Einsatz von Spezialfähigkeiten erfordern, die nicht alle Mitgliedsstaaten sinnvoll vorhalten können. So sind zum Beispiel Hochleistungswasserpumpen des Technischen Hilfswerks (THW) weltweit im Einsatz, um bei ausgedehnten Überschwemmungen zu helfen. Eine vertiefte und kooperative Zusammenarbeit kann dabei Fachkenntnisse und Ressourcen bündeln und dadurch Schäden verringern. Die Europäische Union hat unter dem Eindruck der schweren Waldbrände im Jahr 2017 in Südeuropa eine Initiative zur Stärkung des europäischen Katastrophenschutzes gestartet. Ein Ergebnis ist die Schaffung einer europäischen Katastrophenschutzreserve, der „rescEU“. Die gegenseitige Unterstützung im Katastrophenfall ist gelebte europäische Solidarität und muss weiter ausgebaut werden.
Wir fordern daher:
- Den Ausbau des europäischen Katastrophenschutzes sowie der länderübergreifenden Zusammenarbeit, bspw. durch regelmäßigere, nationalstaatenübergreifende Übungen unter der Federführung des Emergency Response Coordination Centre (ERCC);
- Die Stärkung und Weiterentwicklung der europäischen Katastrophenschutzreserve „rescEU“ sowie die Harmonisierung der europäischen und nationalstaatlichen Bestrebungen zum Aufbau von Reserven;
- Die Erweiterung der gemeinsamen Fähigkeiten und Koordinationskompetenzen im medizinischen Katastrophenschutz, besonders im Hinblick der Rolle des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC);
- Die gemeinsame Beschaffung und Einbindung von Löschflugzeugen im Rahmen von „rescEU“ auch in Mittel- und Nordeuropa voranzubringen.
3) Welche Grundvoraussetzungen brauchen wir?
Bedarfsgerechte und moderne Ausstattung für den Katastrophenschutz
Eine bedarfsgerechte und moderne Ausstattung ist ein Kernelement im Katastrophenschutz. Gleichzeitig wirkt sich eine gute Ausstattung auch positiv auf die Attraktivität des Ehrenamtes aus. Der Bund unterstützt nach ZSKG § 13 bereits heute die Länder mit zusätzlichen Fahrzeugen und Technik im Rahmen der ergänzenden Ausstattung in den Bereichen Brandschutz, Betreuung, CBRN-Schutz und Sanitätswesen. Die bereitgestellten Mittel wurden in den vergangenen Jahren erhöht. Der Bund muss aber dafür Sorge tragen, dass die Mittel verstetigt werden und die moderne und bedarfsgerechte Ausstattung der am Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen dauerhaft gewährleistet ist. Hier muss ein besonderes Augenmerk auf das Problem der stetig wachsenden Zahl von Verwaltungsschritten in der Beschaffung von Ausstattung liegen, die diese verlangsamen und die akute Deckung von Ausstattungsbedarfen erschweren. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass Ausstattungskonzepte frühzeitig an die Gefahren von morgen angepasst werden. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, muss der Bund einen detaillierten Überblick über die Ressourcen der Länder erhalten.
Wir fordern daher:
- Ein größeres und dauerhaftes Engagement des Bundes bei der Ausstattung der Katastrophenschutzorganisationen;
- Eine ständige Anpassung und Evaluierung der Bedarfe;
- Den Abbau von Verwaltungsschritten in der Beschaffung von Ausstattung;
- Die exakte, Echtzeit-Erfassung der Katstrophenschutzkapazitäten des Bundes und der Länder einschließlich des aktuellen Funkmeldesystem-Status und der jeweiligen Geoposition durch eine einheitliche Hard- und Software beim BBK.
Freiwilliges Engagement stärken
Mit rund 1,8 Millionen Freiwilligen baut der Katastrophenschutz in Deutschland vor allem auf ehrenamtliches Engagement. Die Angehörigen der Hilfsorganisationen, Feuerwehren und des THW stellen sicher, dass schnell und jederzeit bundesweit Hilfe verfügbar ist. Gleichzeitig repräsentiert dieses freiwillige Engagement eine wichtige Säule unserer Zivilgesellschaft.
Durch den demographischen Wandel und sich verändernde Lebensentwürfe steht das klassische Ehrenamt unter Druck. Gerade die notwendigen und anspruchsvollen Ausbildungen von Feuerwehrleuten und Mitgliedern der Hilfsorganisationen erfordern einen hohen zeitlichen Einsatz. Daher muss das freiwillige Engagement attraktiver gestaltet werden. Die Aus- und Fortbildung muss möglichst flexibel umsetzbar sein, um Mitglieder zu gewinnen und nicht zu verlieren. Hierzu zählt auch, dass Unterschiede zwischen den Ländern abgebaut werden und der Wechsel oder Mehrfachmitgliedschaften einfacher ermöglicht werden. Wichtig ist außerdem, dass sich die „Blaulichtorganisationen“ neue Potenziale erschließen und bisher unterrepräsentierte Gruppen zielgerichteter ansprechen. Dazu zählen insbesondere die Steigerung des Frauenanteils und die Förderung von Menschen mit Migrationsbiografie sowie die Öffnung für Menschen mit Behinderungen, auch wenn hier einige Organisationen schon mit gutem Beispiel vorangehen. Vergangene Hochwasserlagen und die COVID-19-Pandemie haben außerdem die große Hilfsbereitschaft, aber auch die fehlenden effizienten Koordinierungsmechanismen von organisationsungebundenen Helferinnen und Helfern gezeigt. Dieses große Potential muss durch agilere Koordinierung bei zukünftigen Katastrophen besser genutzt werden.
Wir fordern daher:
- Mehr Anerkennung für freiwilliges Engagement, z. B. mit Hilfe einer bundesweit gültigen Ehrenamtskarte, die Ermäßigungen in öffentlichen Einrichtungen vorsieht, z. B. Eintrittsgelder für Schwimmbäder, Museen etc.;
- Förderinstrumente zu entwickeln und einzusetzen, die die Attraktivität des freiwilligen Engagements steigern. Hierzu zählt beispielweise die Anrechnung von Wartesemestern oder die wechselseitige Anerkennung von Qualifikationen im Beruf und im freiwilligen Engagement (z. B. Führungs- und Maschinist*innenlehrgänge);
- Aus- und Fortbildung zu erleichtern sowie Mitgliedschaften zu flexibilisieren;
- Zugangsbarrieren abzubauen und die Diversität der Mitglieder im Katastrophenschutz gezielt zu fördern;
- Den Verwaltungsaufwand für Ehrenamtliche in Katastrophenschutzorganisationen zu reduzieren und auf hauptamtliche Kräfte auszulagern, besonders in der Ausbildung, Ausstattungsbeschaffung und der Mitgliederorganisation;
- Eine bessere Einbindung von „Spontanhelferinnen und -helfern“ in Einsätze, bspw. nach dem Vorbild der „Volunteer Reception Centres“ im Vereinigten Königreich und insbesondere auch unter Nutzung von digitalen Hilfsmitteln wie z. B. den gängigen Apps „NINA“ und „KatWarn“ zur Information und Koordination sicherzustellen.
Hilfe zur Selbsthilfe stärken
Hilfe zur Selbsthilfe ist die beste Krisenprävention. Hierzu zählen Kenntnisse über Erste-Hilfe-Maßnahmen und das Verhalten in Gefahrensituationen. Dabei sind auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen, wie eine besondere Hochwassergefährdung an der Küste oder Lawinengefahr im alpinen Raum. Auch eine haushaltsübliche Bevorratung von Lebensmitteln und Trinkwasser kann einen Beitrag zur Krisenprävention leisten. Eine hohe Selbsthilfefähigkeit und vorausschauendes Handeln der Bevölkerung können im Katastrophenfall dazu beitragen, Schäden zu verringern und den Wiederaufbau zu beschleunigen.
Wir fordern daher:
- Umfangreiche Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung über mögliche Krisen und Aufklärung zum richtigen Verhalten in diesen Gefahrensituationen, bspw. eine bundesweite Kampagne des BBK zur Vorratshaltung;
- Die Stärkung der Ausbildung von Selbsthilfemaßnahmen, wie zum Beispiel Erste-Hilfe-Kurse;
- Den Ausbau von bevölkerungsschutzrelevanten Bildungsinhalten in Schulen und Weiterbildungseinrichtungen;
- Die Förderung und Verbreitung von kindergerechten Bildungsangeboten zum Bevölkerungsschutz;
- Die Förderung von konkreter krisenspezifischer Nachbarschaftshilfe zur Resilienz-Steigerung in der Bevölkerung.
4) Wie können wir Information und Kommunikation verbessern?
Krisenkommunikation modernisieren und ausbauen
Die Kommunikation ist ein entscheidendes Instrument zur Bewältigung einer Krisensituation. Dabei muss sowohl die schnelle und klare Kommunikation innerhalb und zwischen den Behörden gewährleistet sein, als auch die Information der Bürgerinnen und Bürger. Sie muss dafür Sorge tragen, dass nötige Informationen zielgerichtet transportiert werden, um so Schäden zu verhindern oder zu begrenzen. Für die Akzeptanz von Maßnahmen und das Vertrauen in staatliches Handeln ist es essenziell, dass Informationen transparent, nachvollziehbar, klar formuliert und vertrauenswürdig sind. Eine moderne Krisenkommunikation muss daher unterschiedliche Medienkanäle nutzen und so sicherstellen, dass alle Bevölkerungsgruppen erreicht werden. Gleichzeitig muss sie wirksam die Verbreitung von „Desinformation“, z. B. im Netz, einschränken.
Wir fordern daher:
- Klare gesetzliche Regelungen, wann Krisenstäbe auf Bundes-, Landes- bzw. kommunaler Ebene aktiviert werden müssen, um die Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden sicherzustellen;
- Den Ausbau und die Stärkung von offiziellen Plattformen zur Krisenkommunikation, wie z. B. der Warn-App „NINA“ sowie die Nutzung von Cell-Broadcast-Diensten;
- Die Berücksichtigung von Alter, Sprachbarrieren und Behinderungen bei der Auswahl der Kommunikationsmittel;
- Den Aufbau einer bundesweiten Hotline beim BBK für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern in Katastrophenfällen;
- Ein offensiveres Vorgehen gegen die Verbreitung von „Desinformationen“ mithilfe umfangreicher Kommunikationskampagnen;
- Den Ausbau des „VOST-THW“ und des VOST-Netzwerkes, das soziale Netzwerke nach lagerelevanten Informationen durchsucht und so unmittelbar Des- und Fehlinformationen erkennen und bekämpfen kann.
Vor die Lage kommen – Risiken frühzeitig erkennen
Die Herausforderungen im Katastrophenschutz ändern sich kontinuierlich. So steigt beispielweise die Gefahr durch Naturkatastrophen aufgrund der Klimakrise. Gleichzeitig steigt die Verfügbarkeit von Informationen, die immer schneller verarbeitet werden müssen. Moderne und bedarfsgerechte Prognosekapazitäten müssen daher ein elementarer Bestandteil des Katastrophenschutzes sein. Um der stetigen Veränderung der Gefahrenlage effektiv entgegenzutreten, braucht es außerdem regelmäßige, großflächige und gemeinsame Übungen aller Katastrophenschutzorganisationen auf Bundes- und Landesebene.
Wir fordern daher:
- Die Ergebnisse der Risikoanalysen des Bundes in Zusammenarbeit mit den Ländern auf allen Ebenen umzusetzen;
- Die Verpflichtung, dass risikobasierte flächendeckende Schutzmaßnahmen aus Risikoanalysen auf allen Ebenen verbindlich implementiert werden;
- Prognosekapazitäten zu neuen Risiken (Horizon Scanning) auf Bundesebene zu etablieren;
- Den Ausbau der interdisziplinären Sicherheitsforschung, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und wirksame Schutzkonzepte zu erstellen;
- Die Durchführung regelmäßiger, unangekündigten, großflächiger Übungen unter der Organisation des BBK;
- Den Austausch und Wissenstransfer zwischen den Organisationen des Bevölkerungsschutzes und der Wissenschaft international zu fördern und durch den Aufbau kurzfristiger Ad-Hoc-Einheiten zur Unterstützung europäischer und internationaler Krisenlagen zu unterstützen.
Dr. Irene Mihalic MdB, Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sprecherin für Innenpolitik
Dr. Janosch Dahmen MdB, Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mitglied im Gesundheitsausschuss
Verena Schäffer MdL, Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW, Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Innenpolitik und Strategien gegen Rechtsextremismus
Dr. Julia Höller, Mitglied des Landesvorstand Bündnis 90/DIE GRÜNEN NRW