Rechtsextreme Tötungsdelikte: Fragwürdiges Vorgehen bei der Altfallprüfung
Zur heute im Spiegel veröffentlichten Bewertung der Polizeibehörden von Bund und Ländern hinsichtlich erneut auf rechtsextreme Motive überprüfter Tötungsdelikte erklärt Irene Mihalic, Sprecherin für innere Sicherheit:
Ohne Faktennachweis wird der Öffentlichkeit eine Bewertung neu überprüfter Tötungsdelikte vorgelegt. Rechtsextremistische Motive werden für alle überprüften Delikte ,,bislang“ ausgeschlossen. Das ist eine Farce und ein Widerspruch in sich. Denn ,,bislang“ bedeutet, dass die Fälle noch nicht oder nicht hinreichend überprüft wurden, um sie endgültig zu bewerten. Wenn das so ist, ist die politische Botschaft der Behörden in höchstem Maße irreführend und ein Schlag ins Gesicht der Opfer und ihrer Familien.
Wir werden bei der Bundesregierung die Faktengrundlage dieser Bewertung genau abfragen. Wir wollen wissen, ob die Untersuchung abgeschlossen ist und wenn ja, wie genau die Ergebnisse aussehen. Die Behörden tun sich keinen Gefallen damit, die Zahl der Opfer rechtsextremistischer Gewalt politisch klein zu halten. So wird der Vorwurf der Blindheit auf dem rechten Auge nicht verstummen. Nur durch die Präsentation klarer Fakten und ein Höchstmaß an Transparenz kann das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden wieder hergestellt werden.