Die Erosion des Rechtsstaates
Es ist ein Trauerspiel! Erst kam in NRW das Gesetz zum Bürokratieabbau. Damit haben CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen das Widerspruchsrecht im Verwaltungsverfahren abgeschafft. Das bedeutet, dass seitdem gegen Verwaltungsbescheide kein einfacher Widerspruch mehr möglich ist, sondern im Zweifelsfall direkt dagegen geklagt werden muss. Die Hemmschwelle gegen einen behördlichen Bescheid sofort zu klagen, ist natürlich deutlich höher als erst einmal einen Widerspruch einzulegen – wodurch sich in vielen Fällen eine Klage erübrigen würde und in der Vergangenheit auch häufig erübrigt hat. Durch den Wegfall des Rechts zum Widerspruch sind damit faktisch die BürgerInnen-Rechte deutlich beschnitten worden. Der Rechtsstaat begann unter schwarz-gelb langsam zu erodieren.
Und es geht weiter – nach dem Einschnitt im Verwaltungsgerichtsverfahren, vergreift sich die schwarz-gelbe Bundesratsmehrheit nun an der Prozesskostenhilfe. Und das mit Unterstützung der NRW-Landesregierung! Die Übernahme der Prozesskosten für ärmere Menschen soll nach dem Willen der Bundesländer deutlich eingeschränkt werden. Als Grund dafür wird der drastische Anstieg der Kosten in den letzten Jahren genannt. Sollte der Bundesrat dieser Initiative zustimmen, würde dadurch vielen sozial schwachen Menschen der Zugang zur Rechtssprechung verwährt oder zumindest deutlich erschwert. Ob jemand für sein gutes Recht vor Gericht streiten kann oder nicht, würde somit deutlich häufiger als zuvor vom Geldbeutel abhängen.
Mit Rechtsstaatlichkeit hätte dies kaum noch etwas zu tun. Der Rechtsstaat ist im Grundgesetz ebenso verankert, wie die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert ist. Durch die Einschränkung der Prozesskostenhilfe, was insbesondere Verfahren vor den Familien- und den Sozialgerichten betreffen würde, sehe ich beides tief verletzt. Was folgern wir nun aus der Initiative der CDU-geführten Bundesländer: Wir garantieren den Rechtsstaat für alle Menschen – solange es nicht zu teuer wird?



