(Ein)gebildet!
Selten haben mich Nachrichten zur Bildungspolitik so erschüttert, wie in den letzten Tagen! Dass angesichts der massiven Studentenproteste die ersten Trostpflaster nicht lange auf sich warten lassen würden, war eigentlich klar. Doch die versprochene Bafög-Erhöhung, sollte nicht alles gewesen sein. Dass mit ein wenig mehr Geld in den Taschen einiger StudentInnen die Bildungsmisere nicht beseitigt werden kann, war wohl auch der Bundesregierung klar. ![]()
Doch was sich die Bundesbildungsministerin Schavan jetzt vorstellt, kann schon als Ausdruck ideologischer Verblendung betrachtet werden: Private Bildungsvorsorge mit staatlicher Förderung! Man könnte auch “Bildungs-Riester” dazu sagen.
Privat vor Staat – Jetzt auch in der Bildung! Ich kann nur hoffen, dass dieser Vorschlag in der Ideenschublade stecken bleibt und nicht zur Umsetzung kommt. Statt Chancengleichheit gäbe es dann erst Recht nur noch Bildung nach dem Portemonnaie. Der Staat zieht sich so noch weiter aus der Verantwortung.
Denken wir den Vorschlag von Bildungsministerin Schavan doch mal zu Ende: Die Gefahr bei der Verwirklichung eines solchen “Bildungs-Riesters” besteht, dass im Endeffekt nur noch ein “Grundbedarf” an Bildung staatlich gewährleistet würde. Ähnlich wie bei der Rente oder im Gesundheitswesen. Extras müssten dann privat finanziert werden. Dies ist mit der Erhebung der Studiengebühren zum Teil schon Realität. Und mit einer staatlich geförderten Privatvorsorge ließe sich die Bildungslandschaft, über die Hochschulen hinaus, noch weiter kommerzialisieren – bis hin zum Schulgeld!
Schon bei der jeweiligen finanziellen Ausgestaltung solcher Vorsorgeverträge, ergäben sich unterschiedliche Bildungsbiografien: Wer viel sparen kann, kann sich auch viel Bildung leisten. Dann wäre die Frage ob z.B. ein dreigliedriges Schulsystem noch zeitgemäß ist keine bildungspolitische Frage mehr, sondern eine sozialpolitische.
Wenn Familien für die Bildung ihrer Kinder privat vorsorgen würden, könnte der Staat die öffentlichen Mittel für den Bildungsbereich langfristig auf dem aktuellen Niveau halten oder sogar zurückfahren. Und weil die gesellschaftlichen Anforderungen an die Bildung stetig steigen, würden die Familien gar nicht umhin kommen, dies privat auszugleichen. In solchen Zusammenhängen ist in der Öffentlichkeit oft von “gesamtgesellschaftlicher Verantwortung” die Rede. Will heißen: Der Staat kümmert sich so gut er kann (oder will) und für den Rest müssen die Menschen selbst sorgen. Die Wirtschaft würde ihrer “gesamtgesellschaftlichen Verantwortung” vermutlich mit Stipendien oder besonderen Bildungförderprogrammen nachkommen und bekäme so natürlich, durch maßgeschneiderte Bildungsgänge, das entsprechende Fachpersonal geliefert. Wer allerdings zunächst mal für “sich selbst” lernen möchte, der kann es sich entweder leisten oder wird aller Wahrscheinlichkeit nach auf einen “Bildungs-Riester” angewiesen sein.
Und da ergibt sich auch schon, neben der Gefahr einer fortschreitenden Ökonomisierung der Bildungsgänge, das sozialpolitische Problem an Schavans Vorschlag: Staatliche Förderung in der privaten Vorsorge bedeutet zwangsläufig, dass ein gewisser Betrag aus der eignenen Tasche gespart werden muss. Aber was bedeutet das für einkommensschwache Familien oder BezieherInnen von Alg II? Ein monatlicher Sparbeitrag kann wahrscheinlich in den wenigsten Fällen problemlos aufgebracht werden. Insbesondere bei Alg II-BezieherInnen ergäben sich vermutlich auch rechtliche Hürden.
Doch bei allen noch so drastischen Auswirkungen ist das Wichtigste die Frage nach der politischen Aussage, die dahinter steht: Was ist dem Staat das Menschenrecht auf Bildung eigentlich wert?
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