Bundesparteitag in Berlin
Es ist zwar schon über eine Woche her, aber dennoch möchte ich noch einen kleinen Bericht abliefern.
Die Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) von Bündnis 90/Die Grünen fand letzte Woche vom 08. bis 10. Mai im Velodrom in Berlin statt. Das Wochenende stand ganz im Zeichen des Bundestagswahlprogramms, dem “Grünen neuen Gesellschaftsvertrag” und der Frage zur Wahlaussage.
Zum Wahlprogramm wurden sage und schreibe 1280 Änderungsanträge gestellt. Mehr als 20 aus unserem Kreisverband. Unsere Änderungswünsche bezogen sich vor allem auf die Energie- und Umweltpolitik, sowie auf den Wirtschafts- und Sozialteil.
Von den ca. 1200 Anträgen blieben aber höchsten 30 übrig, die übers Wochenende abgestimmt wurden. Alle anderen wurden von der Antragskommission zumindest modifiziert übernommen. So auch unsere Anträge.
Hier zwei Bilder vom AntragstellerInnen-Treffen zum energiepolitischen Teil:

Die größten Kontroversen bei den Anträgen gab es in der Sozialpolitik. So wurde in der Diskussion z.B. ein Sanktionsmoratorium bei Pflichtverletzungen für Alg II-BezieherInnen gefordert. Jedoch steht an anderer Stelle im Wahlprogramm, dass wir eine Grundsicherung wollen, die ganz ohne Sanktionen auskommt. Dies Forderung wurde in der Debatte auch noch mal ausdrücklich betont. Leider lies sich dieser vermeidbare Widerspruch nicht ganz auflösen, weil die Abstimmung am Ende “pro Sanktionsmoratorium” ausging. Dennoch ist nach Beschluss dieses Wahlprogramms eindeutig klar, wohin die Grüne Sozialpolitik steuert: In eine armutsfeste Grundsicherung, welche die sozio-kulturelle Teilhabe sichert und ohne Sanktionen auskommt.
Dies belegen auch andere Textpassagen, die dank sehr guter Änderungsanträge noch deutlich verbessert wurden. So konnte sich z.B. ein Antrag durchsetzen, der die Anrechnung des Partnereinkommens bei Alg II ablehnt. Dies ist insbesondere aus frauenpolitischer Sicht ein Meilenstein, weil nun der per Gesetz definierten finanziellen Abhängigkeit vom Partner ein Ende gemacht werden soll. Jeder Mensch, egal ob der Partner ein Einkommen hat oder nicht, wäre demnach zum Erhalt von Leistungen voll berechtigt.
Ein ebenfalls wichtiger Beschluss ist die Definition einer Untergrenze zum Mindestlohn von € 7,50. Im bisherigen Programmentwurf wurde kein Betrag genannt. Es wurde darauf verwiesen, dass eine Expertenkommission den gesetzlichen Mindestlohn ermitteln solle. Die „Preistreiberei“ der Partei DIE LINKE (von € 8,- auf € 10,-) wollte man nicht mitmachen. Auch deshalb, weil diese Grenzen irgendwie willkürlich erscheinen. Dennoch war das Bedürfnis in der Partei da, bei Diskussionen und Auseinandersetzungen im Wahlkampf wenigstens eine Zahl nennen zu können. Von den Gewerkschaften und Sozialverbänden wurden bisher auch € 7,50 gefordert. So setzte sich ein Änderungsantrag durch, der besagt, dass wir Grüne einen Mindestlohn von mindestens 7,50 fordern und uns damit den Forderungen der Gewerkschaften und Sozialverbände anschließen. Des Weiteren soll eine Expertenkommission die angemessene Höhe eines flächendeckenden Mindestlohns ermitteln, wobei ein Betrag von weniger als € 7,50 für uns Grüne nicht akzeptabel ist. Mit dieser Untergrenze wollten die AntragstellerInnen deutlich machen, dass wir es auf keine Fall mitmachen, wenn eine Expertenkommission z.B. eine Mindestlohnhöhe von nur € 5,- ermitteln würde. Diesem Verdacht hätten wir uns aber mit der „offenen Formulierung” ausgesetzt. Nun haben wir einen Mindestbetrag beschlossen, der diesen Verdacht ausräumt, aber die Berücksichtigung von Expertenmeinungen über die Höhe es Mindestlohns nach oben ermöglicht.
Ein weiterer Meilenstein – so möchte ich es nennen – ist bei der Frage der Kindergrundsicherung gelungen. € 211,- monatlich für Kinder von Alg II-BezieherInnen sind definitiv zu wenig. Darüber sind sich im Wesentlichen alle einig. Aber einfach nur den Regelsatz zu erhöhen wird dem tatsächlichen und individuellen Bedarf von Kindern nicht gerecht. Zudem wäre dies Form der Unterstützung wieder an Nachweise der Bedürftigkeit geknüpft. Nun lautet unser Beschluss im Wahlprogramm sinngemäß: Wir wollen eine eigenständige, bedingungslose Kindergrundsicherung, die das sozio-kulturelle Existenzminimum sichert und Freibeträge für Erziehung und Betreuung umfasst, wenn diese Leistungen nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden können. Mit anderen Worten, wir haben das bedingungslose Grundeinkommen für Kinder im Wahlprogramm! Nun werden Kritiker wieder aufschreien und sagen: „Aber was ist denn mit den Kindern reicher Leute? Denen können wir doch das Geld nicht hinterher schmeißen?“ Richtig! Deshalb wird das Kindergrundeinkommen, welches an die Eltern ausgezahlt wird, von auch voll versteuert! Das bedeutet, dass gut situierte Eltern das Geld zwar auf dem Papier bekommen, es aber über die Steuer gleich wieder abführen, während Kinder aus einkommensschwachen Familien von der Auszahlung profitieren, weil ihre Eltern entweder nicht oder nur gering steuerbelastet sind.
Zur Energiepolitik kann ich verkünden, dass der Eiertanz um unsere Haltung zur CCS-Technologie nun ein Ende hat! Nach den bisherigen Beschlussformulierungen im Tenor „Kohlemoratorium“ und „CCS erst dann einsetzen, wenn ökologisch u.s.w. vertretbar“, haben wir nun einen glasklaren Beschlusstext im Wahlprogramm, an welcher die Gelsenkirchener Grünen gemeinsam mit anderen AntragstellerInnen entscheidend mitgewirkt haben: „Wir lehnen den Bau neuer klimaschädlicher Kohlekraftwerke ab. Die CCS-Technik ist ein ungedeckter Scheck. Das von der großen Koalition vorgelegte Gesetz zur CCS-Technologie lehnen wir ab, wir wollen keine CO2-Endlagerexperimente zu Lasten nachfolgender Generationen und zukünftiger Nutzungen.“

Letzte Verhandlungen mit Steffi Lemke zur CCS-Formulierung.
Damit sprechen wir uns ganz klar gegen neue Verantwortungslosigkeiten in der Energiepolitik aus. CO2-Abscheidung und Speicherung ist und bleibt der blanke Wahnsinn und dient lediglich dazu, einen der schädlichsten Energieträger “rein zu waschen“ – und damit das Image der Kohlelobby. Dass wir damit aber unseren Kindern, neben dem Atommüll, weitere ewig zu bewachende Lagerstätten überlassen, blenden die BefürworterInnen von CCS gerne aus. Ebenso die Nutzungskonkurrenz. Dort wo CO2-Lagerstätten einmal angelegt sind, gibt es keine Möglichkeit mehr Energie aus Geothermie zu gewinnen. Damit hätten wir einen weiteren Fall, wo ein fossiler Energieträger den Ausbau der erneuerbaren Energien blockiert! Daher bin ich umso glücklicher, dass wir im Programm damit Schluss machen das scheinbare „Für und Wider“ abzuwägen und ganz klar betonen, dass es kein „Für“ gibt.
Zum Thema Friedenspolitik und NATO bleibt zu sagen, dass wir an unseren Forderung nach einem Strategiewechsel in Afghanistan festhalten, so wie wir es auf der Sonder-BDK in Göttingen schon beschlossen haben. In dieser Frage bleibt es aber spannend, wie die Abstimmung über die Verlängerung des ISAF-Mandats kurz nach der Bundestagswahl verlaufen wird.
Ob das Grüne Verhältnis zur NATO mit der nachfolgenden Formulierung im Wahlprogramm ein für alle Mal geklärt ist, wage ich zu bezweifeln: „Die NATO bleibt als Klammer transatlantischer Sicherheitskooperation relevant, aber gerade hier sind politische Reformen unerlässlich, damit die NATO mittelfristig in eine kooperative Sicherheitsarchitektur überführt wird, die auf dem Prinzip des Friedens und gemeinsamer Sicherheit basiert. Den Ausbau der NATO zu einer Weltpolizei lehnen wir ab.“ Schließlich kann man diese Sätze als ein ausdrückliches Bekenntnis zur NATO interpretieren oder aber als faktische Auflösungsformel betrachten. Wenn wir die NATO mittelfristig in eine kooperative Sicherheitsarchitektur überführen wollen, wie könnte diese dann aussehen? Meine Meinung: Durch eine Stärkung der Vereinten Nationen und Überarbeitung der vorhandenen Strukturen, ist die NATO am Ende obsolet.
Nach einigen Beschlüssen zum Wahlprogramm hatte auch die Presse das Bedürfnis ein paar Delegierten-Stimmen zu hören. Hier seht ihr Robert und mich im Interview:


Die mit Spannung erwartete Wahlaussage brachte am Ende wenig Neues, dafür aber umso mehr Einigkeit. Fakt ist, dass wir Jamaica endgültig in die Karibik verbannt haben und dafür der Rot-Grün-Roten Option ebenso viel Gewicht verliehen haben, wie den übrigen Konstellationen auch. Ein deutlicher Fortschritt zum Ampel-Geplänkel. Doch momentan sind all diese Überlegungen nicht mehr als Farbspiele. Denn am Ende werden wir nur anhand unserer Inhalte entscheiden können, mit wem wir möglicherweise eine Koalition eingehen. Dazu haben wir in der Wahlaussage unsere Anforderungen ausdrücklich benannt. Nach der Wahl wird sich zeigen, ob wir unsere Inhalte auch wirklich ernst nehmen. Denn wenn wir das tun, bleiben nicht viele Konstellationen übrig, in denen wir unsere „Anforderungen an einen Politikwechsel“ , so wie es im Beschlusstext heißt, werden umsetzen können. Aber dazu soll sich jeder selbst ein Bild machen…!
Ich jedenfalls bin mit den Ergebnissen der BDK sehr zufrieden, sowohl mit den Programmbeschlüssen, als auch mit der Wahlaussage. Nun kommt es auch hier (wiedermal) auf uns Grüne an – innerparteilich sowie nach außen!



